Zum Auftakt der Ampel-Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP stellt die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. ihre Vorschläge für die neue Legislaturperiode vor.
Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) veröffentlicht heute seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen, stellt das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention fest.
Das fragt sich die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. und fordert im Vorfeld des Internationalen Frauentags bundesweit für alle Städte und Landkreise entsprechende Angebote. De facto gibt es in Deutschland nach wie vor nur 4 gynäkologische Spezialambulanzen bzw. –praxen, die für Rollstuhlnutzerinnen umfassend barrierefrei sind.
Noch immer werden nicht alle Frauen und Mädchen in Deutschland effektiv vor Gewalt geschützt, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung der Gewalt gegen Frauen am 25. November.
Die Polizeiliche Kriminalstatistik weist für 2019 einen Anstieg der häuslichen Gewalt aus. Jeden dritten Tag tötet ein Mann in Deutschland seine (Ex-) Partner*in, jeden Tag versucht es einer.
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine umfassende Gewaltschutzstrategie statt einzelner Maßnahmen zum Schutz und zu Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen.
Die Bundesregierung veröffentlicht heute den Grevio-Staatenbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland.
Auch über zwei Jahre nach Inkrafttreten der Gewaltschutz-Konvention fehlen Deutschland ein politisches Konzept, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um alle Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK).
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2020 fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. einen durchgehenden Diversity-Ansatz im Gleichstellungsjahr 2020.
Die Rechtsanwendung in Deutschland wird den Anforderungen, die Artikel 31 der Istanbul-Konvention stellt, nicht gerecht. Hier gibt es deutlichen Verbesserungsbedarf. Darüber waren sich Bundestagsabgeordnete von den Parteien von CDU, SPD, Grünen, FDP und den Linken gemeinsam mit den Vertreterinnen* des zivilgesellschaftlichen Bündnis Istanbul-Konvention heute bei einem Parlamentarischen Frühstück einig.
Die Mitarbeiterinnen des Projekts „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“ bei Weibernetz e.V. freuen sich über die Gründung des Bundesnetzwerks der Frauenbeauftragten in Einrichtungen.
Seit Reha-Kliniken privatisiert wurden, werden häufig Menschen mit Behinderung ab einem Pflegegrad von 3 nicht mehr aufgenommen.