Anlässlich des Welttags von Menschen mit Behinderung fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine intersektional ausgerichtete Strategie zur Armutsbekämpfung.
„Denn Armut ist in Deutschland eine Folge von mehrdimensionalen gesellschaftlichen Diskriminierungen. Armut ist in Deutschland generell weiblich. Frauen mit Beeinträchtigungen oder chronischer Erkrankung leben dabei besonders häufig an der Armutsgrenze oder darunter“, erläutert Brigitte Faber, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung. „Sie bilden statistisch gesehen das Schlusslicht auf dem Arbeitsmarkt und sind Verliererinnen in Sachen Verdienst und Altersrente – schon zu Zeiten vor der steigenden Inflation und Energiekrise“.
So lautet die Forderung der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November.
Martina Puschke, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz erläutert: „Die Vereinten Nationen haben Deutschland bereits 2015 aufgefordert, eine umfassende und wirksame Gewaltschutzstrategie aufzulegen, die mit ausreichend finanziellen Mitteln hinterlegt ist. Bis heute gibt es jedoch nur einen unzusammenhängenden Flickenteppich an Maßnahmen, die einzeln betrachtet gut sind, aber keine mittel- oder langfristige Strategie erkennen lassen. Das muss sich ändern!“
Die 26jährige Berlinerin Sonja M. (der Name wurde geändert, weil die Beschwerdeführerin anonym bleiben will) reicht heute – vertreten durch Professorin Dr. Theresia Degener und die Rechtsanwält*innen Ronska Grimm und Lea Beckmann – Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin ein. Sie hat 2020 Anzeige erstattet und ausgesagt, dass sie von ihrem Vorgesetzten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sexuell belästigt wurde. Sie wehrt sich dagegen, dass die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Beschuldigten eingestellt hat, weil sie angeblich nicht fähig sei, eine Aussage zu machen.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. fordert eine geschlechtergerechte Bezahlung von Werkstattbeschäftigten.
Der soeben vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichte zweite Zwischenbericht der Studie für ein künftiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) belegt, dass weibliche Beschäftigte in WfbM rund 7 Prozent weniger Entgelt erhalten als ihre männlichen Kollegen (Gender-Pay-Gap). Geschlechtsdiverse Menschen erhalten sogar noch weniger Geld am Monatsende.
Ab 1. Juli ist der umstrittene Nicht-invasive Pränataltest (NiPT) Bestandteil der Mutterschafts-Richtlinien und wird somit von den Krankenkassen finanziert. Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz kritisiert diese Entscheidung massiv.
Auf eine Kleine Anfrage der Linken zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gibt die Bundesregierung unkonkrete Aussagen zu neuen Vorhaben, wie der Koordinierungsstelle.
Im Koalitionsvertrag 2021 wurde eine „vorbehaltslose und wirksame“ Umsetzung der Konvention angekündigt. „Diesen Worten müssen jetzt auch Taten folgen“, so das Bündnis. Dazu gehört aus Sicht des Bündnisses Istanbul-Konvention (BIK) die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle im Sinne des Art. 10 Istanbul-Konvention.
Im Vorfeld des Internationalen Frauentages fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. von der Bundesregierung eine ressortübergreifende Berücksichtigung der Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen.
So lautet die Forderung der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November.
Zum Auftakt der Ampel-Koalitionsverhandlungen von SPD, Grünen und FDP stellt die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. ihre Vorschläge für die neue Legislaturperiode vor.
Das Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) veröffentlicht heute seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen, stellt das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention fest.