Mindeststandards für Gewaltschutzkonzepte in Einrichtungen!

So lautet die Forderung der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November.
Seit Juni 2021 sind Leistungsträger verpflichtet, Gewaltschutzkonzepte zu erarbeiten. Die Verpflichtung gilt für alle Träger von ambulanten und (teil-)stationären Diensten und Einrichtungen, die Leistungen zur Teilhabe, zur medizinischen Reha, Teilhabe am Arbeitsleben etc. erbringen.

„Ohne Mindeststandards werden Einrichtungen und ambulante Dienste jedoch völlig unterschiedlich interpretieren, wie der Schutz vor Gewalt zu gewährleisten ist. Den Einen werden minimale Leitlinien und Dienstanweisungen ausreichen, andere werden darunter einen Maßnahmenkatalog zum Umgang bei erfolgter Gewalt verstehen, präventive Maßnahmen können erfolgen – oder auch nicht“, befürchtet Brigitte Faber, Projektleiterin im Weibernetz e.V.. „Deshalb fordern wir verbindliche Mindeststandards für Gewaltschutzkonzepte, die zum Beispiel von der Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation (BAR) oder der Bundesarbeitsgemeinschaft überörtliche Sozialhilfeträger (BAGüS) vorgegeben werden können.“

Nach Ansicht des Weibernetz hätten bereits im Gesetz grundlegende Standards, eine zeitliche Vorgabe zur Umsetzung sowie die Einrichtung von Ombudsstellen verankert werden müssen (§ 37a Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX)).

„In 5 Schritten zum Gewaltschutzkonzept. Mindeststandards für die Erarbeitung“
lautet der Titel einer Arbeitshilfe, die Weibernetz Ende Oktober  herausgegeben hat. Bei der Erarbeitung eines Konzepts zum Schutz vor Gewalt ist der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen insbesondere wichtig:

Das Konzept muss interdisziplinär mit Beteiligung von Menschen mit Behinderung, den Interessenvertretungen behinderter Frauen und unter Hinzuziehung kompetenter fachlicher Unterstützung von außen erarbeitet werden.

Es bedarf einer Analyse der Strukturen in den Einrichtungen und Diensten, der Entwicklung eines Leitbildes gegen Gewalt, konkrete präventive Schutzmaßnahmen für Nutzer*innen und Personal mit Beschwerdemechanismus, Vernetzung mit dem Hilfesystem gegen Gewalt (an Frauen) vor Ort und schließlich konkreter Interventionsmaßnahmen.

Ein Schutzkonzept muss geschlechter- und diversitätsdifferenziert sein, weil nicht alle Menschen die gleiche Gewalt erfahren und Schutzmaßnehmen angepasst sein müssen.

Die bundesweite Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. streitet für die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung ein. Sie setzt sich gezielt für die Stärkung der Gleichstellung, der Gleichberechtigung und des Gewaltschutzes durch Partizipation und Vernetzung ein. Gefördert wird die Interessenvertretung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

V.i.S.d.P. Martina Puschke



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