Pressemitteilungen

2022

Menschenrecht auf barrierefreie gynäkologische Praxen umsetzen!

Im Vorfeld des Internationalen Tags der Menschenrechte am 10. Dezember fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. flächendeckend barrierefreie gynäkologische Praxen.

„Auch 13 Jahre nach In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention haben Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen noch keinen annähernd gleichwertigen Zugang zur gynäkologischen Versorgung, wie ihn Artikel 25 der UN-Behindertenrechtskonvention vorsieht. Im Gegenteil! Es gibt deutschlandweit nur drei bis vier Spezialambulanzen beziehungsweise spezielle gynäkologische Sprechstunden für Frauen mit Behinderung“, empört sich Brigitte Faber, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung und seit 25 Jahren aktiv in diesem Themenbereich.

Armut behinderter Frauen bekämpfen

Anlässlich des Welttags von Menschen mit Behinderung fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine intersektional ausgerichtete Strategie zur Armutsbekämpfung.

„Denn Armut ist in Deutschland eine Folge von mehrdimensionalen gesellschaftlichen Diskriminierungen. Armut ist in Deutschland generell weiblich. Frauen mit Beeinträchtigungen oder chronischer Erkrankung leben dabei besonders häufig an der Armutsgrenze oder darunter“, erläutert Brigitte Faber, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung. „Sie bilden statistisch gesehen das Schlusslicht auf dem Arbeitsmarkt und sind Verliererinnen in Sachen Verdienst und Altersrente – schon zu Zeiten vor der steigenden Inflation und Energiekrise“.

Schluss mit dem Flickenteppich - eine umfassende Gewaltschutzstrategie jetzt!

So lautet die Forderung der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November.

Martina Puschke, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz erläutert: „Die Vereinten Nationen haben Deutschland bereits 2015 aufgefordert, eine umfassende und wirksame Gewaltschutzstrategie aufzulegen, die mit ausreichend finanziellen Mitteln hinterlegt ist. Bis heute gibt es jedoch nur einen unzusammenhängenden Flickenteppich an Maßnahmen, die einzeln betrachtet gut sind, aber keine mittel- oder langfristige Strategie erkennen lassen. Das muss sich ändern!“

Einstellung von Ermittlungen nach sexueller Gewalt an Frauen kein Einzelfall

Die 26jährige Berlinerin Sonja M. (der Name wurde geändert, weil die Beschwerdeführerin anonym bleiben will) reicht heute – vertreten durch Professorin Dr. Theresia Degener und die Rechtsanwält*innen Ronska Grimm und Lea Beckmann – Verfassungsbeschwerde beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin ein. Sie hat 2020 Anzeige erstattet und ausgesagt, dass sie von ihrem Vorgesetzten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sexuell belästigt wurde. Sie wehrt sich dagegen, dass die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen den Beschuldigten eingestellt hat, weil sie angeblich nicht fähig sei, eine Aussage zu machen.

Gender-Pay-Gap auch in Werkstätten für behinderte Menschen

Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. fordert eine geschlechtergerechte Bezahlung von Werkstattbeschäftigten.

Der soeben vom Bundesarbeitsministerium veröffentlichte zweite Zwischenbericht der Studie für ein künftiges Entgeltsystem in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) belegt, dass weibliche Beschäftigte in WfbM rund 7 Prozent weniger Entgelt erhalten als ihre männlichen Kollegen (Gender-Pay-Gap). Geschlechtsdiverse Menschen erhalten sogar noch weniger Geld am Monatsende.

Kassenfinanzierter Bluttest: Ableismus par excellence

Ab 1. Juli ist der umstrittene Nicht-invasive Pränataltest (NiPT) Bestandteil der Mutterschafts-Richtlinien und wird somit von den Krankenkassen finanziert. Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz kritisiert diese Entscheidung massiv.

Bundesregierung bleibt vage beim Gewaltschutz von Frauen

Auf eine Kleine Anfrage der Linken zur Umsetzung der Istanbul-Konvention gibt die Bundesregierung unkonkrete Aussagen zu neuen Vorhaben, wie der Koordinierungsstelle.

Im Koalitionsvertrag 2021 wurde eine „vorbehaltslose und wirksame“ Umsetzung der Konvention angekündigt. „Diesen Worten müssen jetzt auch Taten folgen“, so das Bündnis. Dazu gehört aus Sicht des Bündnisses Istanbul-Konvention (BIK) die Einrichtung einer staatlichen Koordinierungsstelle im Sinne des Art. 10 Istanbul-Konvention.

Frauen und Mädchen mit Behinderungen bei der Flucht aus der Ukraine unterstützen und in allen Ressorts berücksichtigen

Im Vorfeld des Internationalen Frauentages fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. von der Bundesregierung eine ressortübergreifende Berücksichtigung der Belange von Frauen und Mädchen mit Behinderungen.