Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein echter Meilenstein in der Behindertenpolitik des 21. Jahrhunderts. Mit ihr wurde unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bereits 1948 formulierten und seitdem durch weitere Abkommen kontinuierlich erweiterten Menschenrechte vollumfänglich auch für Menschen mit Behinderungen gelten.
In Deutschland ist die Konvention am 26. März 2009 in Kraft getreten, nachdem sie zwei Jahre zuvor bei den Vereinten Nationen in New York unterzeichnet worden ist.
Deutschland hat sich zu der Einhaltung der Vorgaben und somit zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz verpflichtet - die Zeiten der „guten Taten“, der wohlgemeinten Aktionen, der „Mitleids-Politik“, der Wohltäter_innen für behinderte Menschen sind nun vorbei! Als Messlatte aller Angebote, Aktionen und auch politischen Maßnahmen gilt nun die UN-BRK.
Weibernetz war eine von vielen Organisationen, die bereits an der Entstehung der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) bei den Vereinten Nationen in New York beteiligt war. In einem vorbildlichen partizipativen Prozess waren insbesondere Selbstvertretungsorganisationen an der Erarbeitung beteiligt. Gemeinsam mit vielen Frauen vor Ort gelang es, die Frauenbelange in der UN-BRK zu verankern.
Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein echter Meilenstein in der Behindertenpolitik des 21. Jahrhunderts. Mit ihr ist es erstmals gelungen, die Rechte von Menschen mit Behinderung als Menschenrechte zu verankern.
Die UN-BRK ist die erste UN-Konvention überhaupt, welche die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede ausdrücklich benannt hat! Abgesehen von der Frauenrechtskonvention, versteht sich.
Alle Argumente in der Arbeit von Weibernetz sind menschenrechtsbasiert. Seit dem In-Kraft-Treten der UN-Menschenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland ist die Konvention für die tägliche Arbeit von Weibernetz leitend.
Antworten auf diese Frage hat Weibernetz dem Ausschuss der Vereinten Nationen übermittelt. Denn dieser will zur besseren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) neue Leitlinien erarbeiten, welche die Bekämpfung mehrfacher und sich überschneidender Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in den Blick nehmen.
Unter diesem Titel wurde am 15. August 2023 der 2. Parallelbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) veröffentlicht. Der Bericht des Bündnisses deutscher Nichtregierungsorganisationen, zu denen auch Weibernetz gehört, kritisiert die unzureichende Umsetzung der UN-BRK in Deutschland.
Was hat sich seit dem In-Kraft-Treten der UN-BRK für Frauen mit Behinderungen verändert? Von A wie Arbeitsmarkt bis Z wie Zugang zur Gesundheitsversorgung
Erneut schlossen sich 55 Verbände zusammen, darunter auch Weibernetz, um das 2. Staatenprüfverfahren aus zivilgesellschaftlicher Sicht zu begleiten.
Erläutert werden die Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen des Artikels 6 UNBehindertenrechtskonvention.
Jahre Behindertenrechtskonvention: Das Beste, was behindertenpolitisch je geschrieben wurde, meint Weibernetz
Die BRK-Allianz kommt zu dem Schluss: Die Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland vielfach verletzt.