Sowohl in Wohneinrichtungen als auch in Werkstätten für behinderte Menschen (WfbM) erleben Frauen und Männer mit Beeinträchtigungen nach wie vor sehr häufig Gewalt in verschiedenen Ausprägungen. Zu diesem Ergebnis gelangt eine im Juli 2024 veröffentlichte repräsentative Studie.
Mit Spannung wurde er von uns erwartet: der erste GREVIO-Bericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Er verdeutlicht erhebliche Sicherheitsbedenkten für Frauen mit Behinderung durch den Mangel an Plätzen in Schutzeinrichtungen, stehen sie doch vor der schwierigen Entscheidung, entweder „…zum Täter zurück zu kehren oder Obdachlosigkeit zu riskieren.“
Das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung haben ein gemeinsames Papier mit Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis veröffentlicht. Verschiedenste Akteur*innen seien in der Pflicht, ihrer Verantwortung für Gewaltschutz gerecht zu werden.
Mehr Personal in Einrichtungen, Gewaltschutzkonzepte, Stärkung der Frauenbeauftragten, mehr Partizipation und Informationsverbreitung sind einige der zentralen Handlungsempfehlungen der Studie, die vom Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt wurde.
Auf der 28. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –minister der Länder (GFMK) vom 7.-8. Juni 2018 wurden sehr gute Beschlüsse zum Gewaltschutz, insbesondere auch von Frauen mit Behinderungen getroffen.