Die Rechtsanwendung in Deutschland wird den Anforderungen, die Artikel 31 der Istanbul-Konvention stellt, nicht gerecht. Hier gibt es deutlichen Verbesserungsbedarf. Darüber waren sich Bundestagsabgeordnete von den Parteien von CDU, SPD, Grünen, FDP und den Linken gemeinsam mit den Vertreterinnen* des zivilgesellschaftlichen Bündnis Istanbul-Konvention heute bei einem Parlamentarischen Frühstück einig.
Die Mitarbeiterinnen des Projekts „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“ bei Weibernetz e.V. freuen sich über die Gründung des Bundesnetzwerks der Frauenbeauftragten in Einrichtungen.
Seit Reha-Kliniken privatisiert wurden, werden häufig Menschen mit Behinderung ab einem Pflegegrad von 3 nicht mehr aufgenommen.
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2019 fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine wirkliche Gleichberechtigung aller Frauen statt Blumen.