Strafermittlungen wegen sexueller Gewalt an Frauen mit Behinderungen werden zu häufig eingestellt
Die 28jährige Berlinerin Sonja M. (der Name wurde geändert) hat eine Verfassungsbeschwerde gewonnen, die sie 2022 vertreten durch Professorin Dr. Theresia Degener und die Rechtsanwält*innen Ronska Grimm und Lea Beckmann beim Landesverfassungsgerichtshof Berlin eingereicht hatte. Sie erstattete 2020 Anzeige und sagte aus, dass sie von ihrem Vorgesetzten in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderungen sexuell belästigt wurde. Die Berliner Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen gegen den Beschuldigten ein, weil Sonja M. wegen einer kognitiven Beeinträchtigung angeblich nicht fähig sei, eine Aussage zu machen.
Im Vorfeld des Internationalen Frauentages fordert Weibernetz e.V., das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung, gleichstellungspolitische Vorhaben intersektional auszurichten.