Weibernetz e.V. ist Partnerorganisation der ersten Stunde der Kampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend „Stärker als Gewalt“, die am Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, gestartet ist.
Jetzt ist auch die Förderrichtlinie für das Bundesinvestitionsprogramm da, in dem Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen Gelder unter anderem für Barrierefreiheit beantragen können.
Martina Puschke sprach Bundesministerin Franziska Giffey auf dem Empfang des Hilfetelefons auf die Notwendigkeit barrierefreier Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen an.
Auf der 28. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –minister der Länder (GFMK) vom 7.-8. Juni 2018 wurden sehr gute Beschlüsse zum Gewaltschutz, insbesondere auch von Frauen mit Behinderungen getroffen.
Die Mitarbeiterinnen des Weibernetz sagen: Schweigen brechen heißt: Ich werde ernst genommen. Schweigen brechen heißt: ein Neuanfang. Schweigen brechen heißt: Helfen!
Am 7. Juli 2016 war es endlich soweit: Der Bundestag beschloss die lang erwartete Sexualstrafrechtsreform!
Paragraf 179 Strafgesetzbuch (StGB) stellt sexualisierte Gewalt („Missbrauch“) gegen widerstandsunfähige Personen unter ein Mindeststrafmaß von 6 Monaten. Hingegen wird sexualisierte Gewalt gegen Personen, die einen eigenen Willen bilden und Widerstand leisten können nach § 177 StGB mit mindestens einem Jahr unter Strafe gestellt.
Ein Zeichen setzen gegen Gewalt an Frauen mit Behinderungen. Deshalb tanzten die Weibernetz-Mitarbeiterinnen im Rollstuhl bei One Billion Rising mit.
Die staatliche Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-BRK
positioniert sich klar gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung.
Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) hat auf ihrer 22. Sitzung vom 14.-15. Juni 2012 drei Beschlüsse zur Verbesserung der Situation von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen getroffen.