Auf der 28. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –minister der Länder (GFMK) vom 7.-8. Juni 2018 wurden sehr gute Beschlüsse zum Gewaltschutz, insbesondere auch von Frauen mit Behinderungen getroffen.
Paragraf 179 Strafgesetzbuch (StGB) stellt sexualisierte Gewalt („Missbrauch“) gegen widerstandsunfähige Personen unter ein Mindeststrafmaß von 6 Monaten. Hingegen wird sexualisierte Gewalt gegen Personen, die einen eigenen Willen bilden und Widerstand leisten können nach § 177 StGB mit mindestens einem Jahr unter Strafe gestellt.
Die Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen und -senatoren der Länder (GFMK) hat auf ihrer 22. Sitzung vom 14.-15. Juni 2012 drei Beschlüsse zur Verbesserung der Situation von Frauen mit Beeinträchtigungen und Behinderungen getroffen.