Streichen des § 179 reicht nicht

Aktuell wird überlegt, § 179 StGB zu streichen und in § 177 auf zu nehmen. Das ist einerseits eine gute Nachricht, weil der diskriminierende Paragraf abgeschafft würde. Andererseits bliebe es bei den unterschiedlich hohen Strafmaßen.

Deshalb fordert Weibernetz:

  • Das Strafmaß gegen sexualisierte Gewalt an widerstandsunfähigen Personen muss aus Gewaltschutzgründen erhöht werden! (Sonst taucht die Tat zum Beispiel nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf.)
  • Das Ausnutzen einer schutzlosen Lage muss stärker berücksichtigt werden, auch vor dem Hintergrund von Artikel 46 der Istanbul-Konvention.
  • Die individuelle Situation – in diesem Fall die Widerstandsunfähigkeit - im Sinne einer Anti-Diskriminierung, wie es die Vereinten Nationen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) fordern, muss berücksichtigt werden!

Weibernetz hat diese Forderungen gegenüber dem Justizministerium, Abgeordneten und der Kommission zur Überarbeitung des Sexualstrafrechts deutlich gemacht.



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