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2015

Streichen des § 179 reicht nicht

Paragraf 179 Strafgesetzbuch (StGB) stellt sexualisierte Gewalt („Missbrauch“) gegen widerstandsunfähige Personen unter ein Mindeststrafmaß von 6 Monaten. Hingegen wird sexualisierte Gewalt gegen Personen, die einen eigenen Willen bilden und Widerstand leisten können nach § 177 StGB mit mindestens einem Jahr unter Strafe gestellt.