Endlich: Bundesgelder für Barrierefreiheit in Frauenhäuser und Beratungsstellen!

Logo mit Schriftzug Bundesförderprogramm Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen

Jetzt ist auch die Förderrichtlinie für das Bundesinvestitionsprogramm da, in dem Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen Gelder unter anderem für Barrierefreiheit beantragen können.

Im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt an Frauen“ sind erstmals Gelder aus dem Bundeshaushalt für den Um- oder Neubau von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen oder Schutzwohnungen zur Verfügung gestellt worden. Bis 2023 stehen jährlich 30 Millionen Euro unter anderem für den barrierefreien Ausbau zur Verfügung, die vom Hilfesystem beantragt werden können.

Wir vom Weibernetz freuen uns, dass unsere Stimme für die Verwendung der Gelder für Barrierefreiheit beim Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen gehört und von vielen getragen wurde! Bislang sind nur etwa 10 Prozent der Frauenhäuser nahezu barrierefrei.

Wir hoffen, dass durch das Bundesprogramm deutlich mehr Barrierefreiheit entsteht.



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