Menschenrechtsbasierte Arbeit im Weibernetz

Alle Argumente in der Arbeit von Weibernetz sind menschenrechtsbasiert. Seit dem In-Kraft-Treten der UN-Menschenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland ist die Konvention für die tägliche Arbeit von Weibernetz leitend. Die Begleitung der Umsetzung der Konvention ist seit 2009 eines der Ziele im Rahmen der Projektförderung der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.

Beispielhafte Arbeiten von Weibernetz zur Umsetzung der UN-BRK seit 2009:

  • Mitarbeit im bundesweiten Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 der UN-BRK
  • Mitarbeit als stellvertretendes Mitglied im NAP-Ausschuss der Staatlichen Anlaufstelle (Focal Point) zur Umsetzung der UN-BRK nach Artikel 33
  • Teilnahme an der Verbändekonsultation der Monitoringstelle  zur Umsetzung der UN-BRK des deutschen Instituts für Menschenrechte
  • Mitarbeit in der BRK-Allianz, einem Zusammenschluss aus der Zivilgesellschaft zur Erstellung von Parallelberichten
  • Stellungnahmen und Forderungen zur Umsetzung der UN-BRK
  • Erstellen einer Checkliste für Frauenrechte in Aktionsplänen zur Umsetzung der UN-BRK
  • Durchführung von Tagungen zur UN-Konvention und der Politik für Frauen mit Behinderungen


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