2. Parallelbericht veröffentlicht: Menschenrechte Jetzt!

Foto einer Demo mit Menschen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen, stehend, im Rollstuhl, auf dem Boden sitzend; im Vordergrund ein großes handgemaltes Plakat mit der Aufschrift: Menschenrechte jetzt!
Foto: Weibernetz

Unter diesem Titel wurde am 15. August 2023 der 2. Parallelbericht zur UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) veröffentlicht. Der Bericht des Bündnisses deutscher Nichtregierungsorganisationen, zu denen auch Weibernetz gehört, kritisiert die unzureichende Umsetzung der UN-BRK in Deutschland.

Bei der Erarbeitung des Berichts hat Weibernetz verschiedene Rollen eingenommen. Zum einen die Leitung der Themengruppe zu Artikel 6 UN-BRK (Frauen mit Behinderungen) und weiteren Artikeln. Zum anderen hat Weibernetz 2023 die Fertigstellung des Parallelberichts koordiniert, die Redaktionsgruppe geleitet, das Lay-Out und die barrierefreien PDF erstellt. Diese Arbeiten erfolgten im Rahmen der Sekretariatsaufgaben von Weibernetz bei der Leitung des Deutschen Behindertenrats (DBR). Turnusmäßig war Weibernetz 2023 an der Reihe, das Sekretariat des DBR zu übernehmen.

Aus Sicht von Frauen mit Beeinträchtigungen wird im Parallelbericht deutlich formuliert, dass in Deutschland insbesondere eine durchgängige Berücksichtigung intersektionaler Aspekte bei der Entwicklung von Maßnahmen zur Umsetzung der UN-BRK fehlt.

Zu den Kritikpunkten aus Frauensicht zählen unter anderem:

  • Keine ausreichende und langfristige Finanzierung der Interessenvertretungen behinderter Frauen auf Bundes- und Landesebene
  • Nach wie vor kein umfassendes Konzept zum Schutz von Frauen und Mädchen mit Behinderungen trotz Forderung der Vereinten Nationen der 1. Staatenprüfung aus dem Jahr 2015
  • Unzureichende Verpflichtung von Leistungserbringern nach § 37a SGB IX
  • Trotz gesetzlicher Verankerung seit 2001 im SGB IX nur vereinzeltes Vorhalten von Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Rahmen des Rehabilitationssports
  • Unzureichender Schutz von Frauen mit Behinderungen durch das Gewaltschutzgesetz
  • Fehlender barrierefreier Zugang zu medizinischen Leistungen während der Schwangerschaft sowie im Bereich der Gynäkologie
  • Überproportional hohe Teilzeit-Beschäftigung von Frauen mit Behinderungen mit der Folge von (Alters-)Armut
  • Hürden bei der Inanspruchnahme von Assistenz für Mütter mit Behinderungen
  • Diskriminierende Gesetzesnorm zur Verhinderung von Zwangssterilisation

Entsprechend lauten die Forderungen:

  • Vollumfängliche Umsetzung der Abschließenden Bemerkungen 2015 Ziffer 36 (umfassender, wirksamer, mit angemessenen Finanzmitteln hinterlegte Gewaltschutzstrategie). Novellierung des Gewaltschutzgesetzes, um Frauen in Einrichtungen umfassend vor Gewalt zu schützen.
  • Dauerhafte Finanzierung von Selbstvertretungsorganisationen im Bund und in den Bundesländern zur Wahrnehmung der Interessen von Frauen und Mädchen mit Behinderungen.
  • Flächendeckende Barrierefreiheit im Frauenhilfesystem zur Prävention von und Intervention bei Gewalt sowie von gynäkologischen Praxen.
  • Entgegenwirken strukturell bedingter Armut von Frauen mit Behinderungen, beispielsweise durch verstärkte Förderung der Erwerbsbeteiligung.
  • Streichen der ersetzenden Entscheidung bei Sterilisationen und Ersetzen durch die Vorgabe der unterstützten Entscheidungsfindung.

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