Monitoring-Stelle veröffentlicht Rechte von Frauen und Mädchen mit Behinderungen

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Hierzu hatte der UN-Ausschuss für die Rechte von Menschen mit Behinderungen eine Allgemeine Bemerkung herausgegeben.

Der UN-Ausschuss empfiehlt den Vertragsstaaten zur Umsetzung von Artikel 6 unter anderem folgende Schritte:

  • Aufhebung diskriminierender Gesetze, politische Konzepte und Praktiken
  • Einbeziehung der Rechte von Frauen mit Behinderungen in frauen- und behindertenpolitische Konzepte (Mainstreaming)
  • Förderung der Partizipation von Frauen mit Behinderungen
  • Sammlung und Analyse von Daten zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderungen
  • Verabschiedung positiver Maßnahmen zur Förderung von Frauen mit Behinderungen, vor allem im Hinblick auf Schutz vor Gewalt und Diskriminierungen sowie Förderung der sexuellen und reproduktiven Gesundheit
  • Unterstützung und Förderung der Gründung von Organisationen und Netzwerken von Frauen mit Behinderungen
  • Förderung spezieller Forschung zur Lage von Frauen mit Behinderungen Unterstützung und Förderung der internationalen Zusammenarbeit mit Blick auf die Nichtdiskriminierung und das Empowerment von Frauen mit Behinderungen weltweit

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