Das 2. Staatenprüfverfahren zur Umsetzung der UN-BRK wird ein vereinfachtes Verfahren sein. Das heißt: Der UN-Fachausschuss wird Deutschland konkrete Fragen vorlegen, die beantwortet werden müssen.
Bereits bei der Erarbeitung der Fragen bezog der UN-Fachausschuss die Zivilgesellschaft in Deutschland aktiv ein.
Die BRK-Allianz, die bereits beim 1. Prüfverfahren einen Parallelbericht erstellt hatte, trat erneut zusammen und erarbeitete rund 100 Vorschläge für Fragen des Fachausschusses.
Die BRK-Allianz trat unter den Dächern des Deutschen Behindertenrates, der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freien Wohlfahrtspflege, der Fachverbände für Menschen mit Behinderung sowie der Liga Selbstvertretung zusammen.
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