UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK)

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein echter Meilenstein in der Behindertenpolitik des 21. Jahrhunderts. Mit ihr wurde unmissverständlich deutlich gemacht, dass die bereits 1948 formulierten und seitdem durch weitere Abkommen kontinuierlich erweiterten Menschenrechte vollumfänglich auch für Menschen mit Behinderungen gelten.

In Deutschland ist die Konvention am 26. März 2009 in Kraft getreten, nachdem sie zwei Jahre zuvor bei den Vereinten Nationen in New York unterzeichnet worden ist.

Deutschland hat sich zu der Einhaltung der Vorgaben und somit zu einem menschenrechtsbasierten Ansatz verpflichtet - die Zeiten der „guten Taten“, der wohlgemeinten Aktionen, der „Mitleids-Politik“, der Wohltäter_innen für behinderte Menschen sind nun vorbei! Als Messlatte aller Angebote, Aktionen und auch politischen Maßnahmen gilt nun die UN-BRK.

Weibernetz war eine von vielen Organisationen, die bereits an der Entstehung der UN-Behindertenkonvention (UN-BRK) bei den Vereinten Nationen in New York beteiligt war. In einem vorbildlichen partizipativen Prozess waren insbesondere Selbstvertretungsorganisationen an der Erarbeitung beteiligt. Gemeinsam mit vielen Frauen vor Ort gelang es, die Frauenbelange in der UN-BRK zu verankern.

UN-BRK - Ein echter Meilenstein in der Behindertenpolitik

Die UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) ist ein echter Meilenstein in der Behindertenpolitik des 21. Jahrhunderts. Mit ihr ist es erstmals gelungen, die Rechte von Menschen mit Behinderung als Menschenrechte zu verankern.

Aus Frauensicht der volle Erfolg!

Die UN-BRK ist die erste UN-Konvention überhaupt, welche die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede ausdrücklich benannt hat! Abgesehen von der Frauenrechtskonvention, versteht sich.

Menschenrechtsbasierte Arbeit im Weibernetz

Alle Argumente in der Arbeit von Weibernetz sind menschenrechtsbasiert. Seit dem In-Kraft-Treten der UN-Menschenrechtskonvention (UN-BRK) in Deutschland ist die Konvention für die tägliche Arbeit von Weibernetz leitend.

Weitere Informationen

2011

Erster Staatenbericht der Bundesregierung

Weibernetz e.V. verweigert Stellungnahme zum Entwurf des Staatenberichts

Kritik am Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Auch wenn viele Maßnahmen sehr gut sind, bleibt der Aktionsplan doch hinter den Erwartungen des Weibernetz e.V. zurück.

Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33
Foto: Behindertenbeauftragter

Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 BRK nimmt Arbeit auf

Er bildet mit den vier ihm zugeordneten Fachaussschüssen den Kern der Arbeit der Koordinierungsstelle