Neue Handlungsempfehlungen zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen

Titelbild der Handlungsempfehlungen: Schutz vor Gewalt in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen
Titelbild: meder.agentur

Das Deutsche Institut für Menschenrechte und der Behindertenbeauftragte der Bundesregierung haben ein gemeinsames Papier mit Handlungsempfehlungen für Politik und Praxis veröffentlicht. Verschiedenste Akteur*innen seien in der Pflicht, ihrer Verantwortung für Gewaltschutz gerecht zu werden.

Laut gemeinsamer Pressemitteilung leben derzeit rund 200.000 erwachsene Menschen mit Behinderungen in Wohneinrichtungen. Rund 330.000 Menschen sind in Werkstätten beschäftigt.

Die Handlungsempfehlungen zeigen dringenden Handlungsbedarf auf, darunter beispielsweise:

  • Gewaltschutzkonzepte: eine wirkungsvolle Umsetzung des Paragrafen 37a des Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) und gesetzgeberischer Nachbesserungsbedarf
  • Partizipation und Empowerment: Selbst- und Mitbestimmung von Bewohner*innen und Beschäftigten
  • Intervention und Opferschutz: Vernetzung mit dem externen Unterstützungssystem und wirksamer Zugang zum Recht
  • Unabhänige Überwachung des Gewaltschutzes

Im Bereich Partizipation und Empowerment wird die Bundesregierung aufgefordert, das Bundesnetzwerk der Frauenbeauftragten in Einrichtungen Starke.Frauen.Machen. zu stärken.
Und Selbstvertretungsorganisationen, wie Weibernetz sollen dauerhaft und langfristig gefördert werden.



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