Nachrichten

Wir berichten über aktuelles Geschehen und Weibernetz-Aktivitäten

Deckblatt des Forschungsberichts Gewaltschutzstruturen für Menschen mit Behinderungen - Bestandsaufnahme und Empfehlungen
Foto: Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Neue Studie: Gewaltschutzstrukturen für Menschen mit Behinderungen

Mehr Personal in Einrichtungen, Gewaltschutzkonzepte, Stärkung der Frauenbeauftragten, mehr Partizipation und Informationsverbreitung sind einige der zentralen Handlungsempfehlungen der Studie, die vom Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt wurde.

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Fachgespräch zur Bundestagswahl verpasst? Kein Problem!

Das digitale Fachgespräch vom 01.09. mit Politikerinnen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention steht weiterhin online zur Verfügung.

Digitales Fachgespräch am 01.09.2021: Istanbul-Konvention konsequent umsetzen!

Anlässlich der Bundestagswahl laden der Dachverband der Migrantinnenorganisation (DaMigra), die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz und die Zentrale Informationsstelle der Frauenhäuser (ZIF) zum digitalen Fachgespräch mit Bundespolitiker*innen ein.

Feuerwerk
Foto: Weibernetz

Hier ist sie: Die neue Webseite von Weibernetz!

Wir haben zwei Jahre lang sortiert, getüftelt, geschrieben, geheult, geflucht, gelacht: Jetzt ist es vollbracht und sie ist online – unsere neue Webseite! Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern und freuen uns über Rückmeldungen!

Foto von Jusitia mit verbundenen Augen
Foto: Weibernetz

20 Jahre SGB IX: Wo ist die Partizipation auf der Strecke geblieben?

Vor 20 Jahren haben wir bei Weibernetz mit vielen Kolleginnen aus den Landesnetzwerken und anderen Verbänden die Sektgläser klingen lassen! In einem beispielhaft partizipativen Prozess war es uns gelungen, erstmals Frauenrechte in einem Sozialgesetzbuch zu verankern! Und heute?

Lesen Sie den ganzen Artikel im Kapitel Themen/Sozialgesetzbuch IX

Demo-Banner mit der Aufschrift: Gewalt ist nie privat!
Foto: Weibernetz

1. Alternativbericht zeigt deutlichen Handlungsbedarf für besseren Gewaltschutz

Der 1. Alternativbericht des Bündnis Istanbul-Konvention nimmt den Gewaltschutz von allen Frauen und Mädchen unter die Lupe. Weibernetz hat zusammengestellt, an welchen Stellen der Bericht Handlungsbedarf für bessere Prävention, Beratung und Schutz speziell für Frauen und Mädchen mit Behinderungen aufzeigt.

Logo mit Schrift: BIK Bündnis Istanbul-Konvention
Logo: Bündnis Istanbul-Konvention

Bericht zu Gewalt gegen Frauen nimmt Bundesregierung in die Pflicht

Das Bündnis Istanbul-Konvention veröffentlicht heute am 18. März 2021 seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft.

Grafische Darstellung zum Nettoeinkommen, Beschäftigung in Vollzeit und Führungsverantwortung von Frauen mit Behinderung
Grafik: Aktion Mensch

Studie bestätigt: Frauen mit Behinderung sind Verliererinnen auf dem Arbeitsmarkt

Zum Internationalen Frauentag veröffentlichte Aktion Mensch ihre repräsentative Studie „Situation von Frauen mit Schwerbehinderung am Arbeitsmarkt“. Sie bestätigt das große Lohngefälle zwischen Frauen und Männern mit Behinderung, ihre häufige Teilzeitbeschäftigung, Benachteiligungen beim Berufseinstieg und daraus resultierende Armut.

Foto von einem gynäkologischen Stuhl
Foto: Weibernetz

Wo bleibt die barrierefreie gynäkologische Versorgung?

Das fragt sich die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. und fordert im Vorfeld des Internationalen Frauentags bundesweit für alle Städte und Landkreise entsprechende Angebote.

Inklusionsbeirat und Deutsches Institut für Menschenrechte fordern ebenfalls Konkretisierung von Gewaltschutzmaßnahmen

In seiner Stellungnahme fordert der Inklusionsbeirat den Gesetzgeber auf, die Gewaltschutzmaßnahmen, die Leistungserbringer künftig nach dem Entwurf des Teilhabe­stärkungsgesetzes gewährleisten sollen, zu konkretisieren und zu erweitern. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte erhebt diese Forderung.