Wir berichten über aktuelles Geschehen und Weibernetz-Aktivitäten
Mehr Personal in Einrichtungen, Gewaltschutzkonzepte, Stärkung der Frauenbeauftragten, mehr Partizipation und Informationsverbreitung sind einige der zentralen Handlungsempfehlungen der Studie, die vom Institut für empirische Soziologie an der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg im Auftrag des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales durchgeführt wurde.
Lesen Sie den ganzen Artikel im Bereich Themen/Gewalt
Das digitale Fachgespräch vom 01.09. mit Politikerinnen zur Umsetzung der Istanbul-Konvention steht weiterhin online zur Verfügung.
Anlässlich der Bundestagswahl laden der Dachverband der Migrantinnenorganisation (DaMigra), die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz und die Zentrale Informationsstelle der Frauenhäuser (ZIF) zum digitalen Fachgespräch mit Bundespolitiker*innen ein.
Wir haben zwei Jahre lang sortiert, getüftelt, geschrieben, geheult, geflucht, gelacht: Jetzt ist es vollbracht und sie ist online – unsere neue Webseite! Wir wünschen viel Spaß beim Stöbern und freuen uns über Rückmeldungen!
Vor 20 Jahren haben wir bei Weibernetz mit vielen Kolleginnen aus den Landesnetzwerken und anderen Verbänden die Sektgläser klingen lassen! In einem beispielhaft partizipativen Prozess war es uns gelungen, erstmals Frauenrechte in einem Sozialgesetzbuch zu verankern! Und heute?
Lesen Sie den ganzen Artikel im Kapitel Themen/Sozialgesetzbuch IX
Der 1. Alternativbericht des Bündnis Istanbul-Konvention nimmt den Gewaltschutz von allen Frauen und Mädchen unter die Lupe. Weibernetz hat zusammengestellt, an welchen Stellen der Bericht Handlungsbedarf für bessere Prävention, Beratung und Schutz speziell für Frauen und Mädchen mit Behinderungen aufzeigt.
Das Bündnis Istanbul-Konvention veröffentlicht heute am 18. März 2021 seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Insbesondere für Gruppen, wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, ist der in der Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht nach wie vor mangelhaft.
Zum Internationalen Frauentag veröffentlichte Aktion Mensch ihre repräsentative Studie „Situation von Frauen mit Schwerbehinderung am Arbeitsmarkt“. Sie bestätigt das große Lohngefälle zwischen Frauen und Männern mit Behinderung, ihre häufige Teilzeitbeschäftigung, Benachteiligungen beim Berufseinstieg und daraus resultierende Armut.
Das fragt sich die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. und fordert im Vorfeld des Internationalen Frauentags bundesweit für alle Städte und Landkreise entsprechende Angebote.
In seiner Stellungnahme fordert der Inklusionsbeirat den Gesetzgeber auf, die Gewaltschutzmaßnahmen, die Leistungserbringer künftig nach dem Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes gewährleisten sollen, zu konkretisieren und zu erweitern. Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte erhebt diese Forderung.