Der 1. Alternativbericht des Bündnis Istanbul-Konvention nimmt den
Gewaltschutz von allen Frauen und Mädchen unter die Lupe. Für alle
zeigt sich ein deutlicher Handlungsbedarf.
Weibernetz gehört zu den Gründerinnen des Bündnisses und hat
zusammengestellt, an welchen Stellen der Bericht Handlungsbedarf für
bessere Prävention, Beratung und Schutz speziell für Frauen und
Mädchen mit Behinderungen aufzeigt.
Zusammenfassung der zentralen Punkte für Frauen und Mädchen mit Behinderungen (barrierefreie pdf)
Kompletter Alternativbericht zum Download (barrierefreie pdf)
Das Bündnis Istanbul-Konvention veröffentlicht
heute am 18. März 2021 seinen Alternativbericht zur Umsetzung der Istanbul-Konvention
in Deutschland. Auch drei Jahre nach Inkrafttreten des Übereinkommens
fehlen in Deutschland eine ressortübergreifende Gesamtstrategie, handlungsfähige
Institutionen und die notwendigen Ressourcen, um das Recht aller Frauen und
Mädchen auf ein gewaltfreies Leben umzusetzen, stellt das zivilgesellschaftliche
Bündnis Istanbul-Konvention (BIK) fest. Insbesondere für Gruppen,
wie Frauen mit Flucht- oder Migrationsgeschichte, mit Behinderungen, diversen
geschlechtlichen Identitäten oder in Wohnungslosigkeit, ist der in der
Konvention verankerte Zugang zu Prävention, Schutz, Beratung und Recht
nach wie vor mangelhaft.
Zur Pressemitteilung des Bündnis Istanbul-Konvention
Zum Internationalen Frauentag veröffentlichte Aktion Mensch ihre repräsentative
Studie
„Situation von Frauen mit Schwerbehinderung am Arbeitsmarkt“.
Sie bestätigt das große Lohngefälle zwischen Frauen und Männern
mit Behinderung, ihre häufige Teilzeitbeschäftigung, Benachteiligungen
beim Berufseinstieg und daraus resultierende Armut.
Link
zur Studie der Aktion Mensch
Das
fragt sich die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz
e.V. und fordert im Vorfeld des Internationalen Frauentags bundesweit für
alle Städte und Landkreise entsprechende Angebote.
De facto gibt es in Deutschland nach wie vor nur 4 gynäkologische Spezialambulanzen
bzw. –praxen, die für Rollstuhlnutzerinnen umfassend barrierefrei
sind. „Das führt in der Praxis zu einer Unterversorgung von Frauen
mit Beeinträchtigungen“ empört sich Brigitte Faber, Projektleiterin
bei Weibernetz e.V. „Es kann doch wohl nicht wahr sein, dass wir im
21. Jahrhundert zwar auf den Mars fliegen können, aber Frauen mit Beeinträchtigungen
trotz gesetzlicher Festschreibungen keine ausreichende gynäkologische
Versorgung erhalten. Das ist eine Menschenrechtsverletzung!“
Zur Pressemitteilung anlässlich des Internationalen
Frauentags
Lasst uns gemeinsam alle tollen Frauen feiern!
Das Weibernetz-Projekt „Das Bundesnetzwerk der Frauen-Beauftragten in
Einrichtungen stark machen“ lädt am 10. März 2021 von 10-30
– 12 Uhr zum Austausch ein.
Was ist der Welt-Frauen-Tag? Wie ist die Geschichte von Frauen-Rechten? Was
sind die Themen von Frauen-Beauftragten? Was fordern wir?
Mehr Infos zum Termin und
zum Frauentag in Leichter Sprache auf der Webseite des Projekts
In seiner Stellungnahme fordert der Inklusionsbeirat den Gesetzgeber auf,
die Gewaltschutzmaßnahmen, die Leistungserbringer künftig nach
dem Entwurf des Teilhabestärkungsgesetzes gewährleisten sollen,
zu konkretisieren und zu erweitern.
Auch das Deutsche Institut für Menschenrechte erhebt diese Forderung.
Wir bei Weibernetz freuen uns, dass es so viel prominente Unterstützung
für einen wirklich guten Gewaltschutz gibt!
Im Inklusionsbeirat sind 15 Beiratsmitglieder aus verschiedenen Behindertenverbänden
benannt, darunter auch eine Vertreterin von Weibernetz e.V. Er ist angesiedelt
bei der Staatlichen Koordinierungsstelle beim Beauftragten der Bundesregierung
für die Belange von Menschen mit Behinderungen.
Link
zur Stellungnahme des Inklusionsbeirats
Link
zur Pressemitteilung des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Zur Weibernetz-Stellungnahme des Teilhabestärkungsgesetzes
Mehr als 400 Organisationen haben sie schon unterschrieben: Die Erklärung
für Menschlichkeit und Vielfalt, die im Vorfeld der Bundestagswahl ein
Zeichen setzen will, gegen Hass und Gewalt gegen Menschen mit Behinderung,
psychischer und physischer Krankheit, Religion oder Weltanschauung, sozialer
oder ethnischer Herkunft, Alter, sexueller Orientierung und geschlechtlicher
Identität sowie Personen, die sich für eine offene und vielfältige
Gesellschaft engagieren.
Wir lassen nicht zu, dass in Deutschland eine Stimmung erzeugt wird, die unsere
Gesellschaft spaltet. Wir setzen uns ein für eine menschliche und lebenswerte
Zukunft für uns alle!
Weibernetz ist dabei! Du auch?
Mehr Infos zur Erklärung für
Menschlichkeit und Vielfalt
5
Forderungen stellt das Bündnis für ein gutes Barrierefreiheitsrecht
an ein deutsches Barrierefreiheitsgesetz zur Umsetzung des European Accessibility
Acts. Weibernetz ist Erstunterzeichnerin des Forderungspapiers.
Im Bündnispapier heißt es: Das europäische Barrierefreiheitsgesetz,
der European Accessibility Act (EAA) ist ein Meilenstein: Erstmals gibt es
in Europa umfassende Anforderungen an die Barrierefreiheit von Produkten und
Dienstleistungen. Anlässlich der anstehenden Umsetzung des EAA werden
unter Berücksichtigung der Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention
fünf Anforderungen formuliert, an denen sich ein gutes Barrierefreiheitsrecht
für
Produkte und Dienstleistungen der Privatwirtschaft messen lassen muss:
1. Den EAA ambitioniert und effektiv umsetzen!
2. Barrierefreiheit umfassend gewährleisten!
3. Diskriminierungsschutz stärken!
4. Barrierefreiheit fördern!
5. Partizipation gewährleisten
Link
zum Forderungspapier auf der Webseite des Bündnisses für ein gutes
Barrierefreiheitsgesetz
Die
Stiftung Anerkennung und Hilfe vom Bund, den Ländern und den Kirchen
hat ihre Laufzeit verlängert. Bis 30. Juni 2021 können sich Betroffene
noch unkompliziert per Telefon oder Mail melden. Ihren Antrag können
sie später in Ruhe stellen; er wird dann bis 2022 bearbeitet.
Sie haben bis 1975 in der Bundesrepublik Deutschland oder bis 1990 in der
DDR in einer Einrichtung der Behindertenhilfe oder Psychiatrie gelebt und
dort Gewalt, Leid und Unrecht erfahren? Bei der Stiftung Anerkennung und Hilfe
können Sie einen Antrag auf finanzielle Unterstützung stellen!
Mehr Infos zur Stiftung
Anerkennung und Hilfe
Das neue Teilhabestärkungsgesetz soll Leistungserbringer, darunter auch
Reha-Träger, zu Gewaltschutzmaßnahmen bei Teilhabe- und Reha-Maßnahmen
verpflichten. Das ist gut, reicht aber nicht aus, befindet die Politische
Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz. Vielmehr müssen
konkrete Vorgaben gemacht werden.
Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hatte kurz vor Weihnachten
noch den Entwurf für ein neues Teilhabestärkungsgesetz vorgelegt.
Für Furore unter den Behindertenverbänden sorgte die kurze Frist
für eine Stellungnahme, die zunächst nur bis zum 8. Januar vorgesehen
war.
Zur Weibernetz-Stellungnahme des Teilhabestärkungsgesetzes
Ein anstrengendes Jahr geht zu Ende. Corona hat das Jahr 2020 geprägt.
Defizite in der Gleichstellungs- und Behindertenpolitik wurden ausgesprochen
deutlich. Deutlich wurde auch, welche Berufe wirklich systemrelevant sind,
wer mehr Anerkennung benötigt als bisher erfolgt. Wozu Staat und Gesellschaft
in der Lage sind, wenn der Grund nur als wichtig genug angesehen wird. Und
wie gut es Natur und Umwelt tut, wenn wir umsteuern.
Schauen wir nach vorne: Wollen wir wirklich so weitermachen wie bisher? Oder
besser die Chance für Veränderungen nutzen…
Weibernetz wünscht viel Erholung zwischen den
Jahren
und viel kreative Energie und Gesundheit für das Jahr 2021!
Die
aktuelle Ausgabe der WeiberZEIT ist aus dem Druck.
Die besonders dicke Doppel-Ausgabe bietet Lesestoff zu
den Auswirkungen von Corona und viel Gleichstellungs- und Behindertenpolitischen.
Sie können die WeiberZEIT und die WeiberZEIT leicht gesagt in Leichter
Sprache kostenlos bestellen oder hier online lesen oder downloaden.
Zur WeiberZEIT
Nr. 38/39 (barrierefreie pdf)
Zur WeiberZEIT
Nr. 38/39 „Leicht gesagt“ (barrierefreie pdf)
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
unterstützt die Aktion #schweigenbrechen anlässlich des Internationalen
Tags gegen Gewalt an Frauen.
Wir rufen Frauen mit den unterschiedlichsten Beeinträchtigungen auf:
Holt Euch Hilfe!
Nutzt das Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen unter 08000 116 016!
Anlässlich des Internationalen Tags
gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung
behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine umfassende Gewaltschutzstrategie
statt einzelner Maßnahmen zum Schutz und zu Bekämpfung von Gewalt
gegen Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen.
Denn Gewalt gegen Frauen ist kein privates Problem. Deshalb reicht es auch
nicht aus, individuelle Lösungen für die betroffenen Frauen zu suchen.
Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Deshalb brauchen
wir in Deutschland dringend eine umfassende Gewaltschutzstrategie, die breit
aufgestellt ist und alle in den Blick nimmt. Die Mädchen und die Frauen,
die geschützt werden müssen und die besonders häufig sexualisierte
oder häusliche Gewalt erleben, die potenziellen Täter_innen, Familien,
Schulen, Arbeitgeber_innen etc.. Gewalt gegen Frauen und Mädchen geht
alle an!
Noch immer werden nicht alle Frauen und Mädchen in Deutschland effektiv
vor Gewalt geschützt, kritisiert das zivilgesellschaftliche Bündnis
Istanbul-Konvention (BIK) anlässlich des Internationalen Tags zur Beseitigung
der Gewalt gegen Frauen am 25. November. Die Polizeiliche Kriminalstatistik
weist für 2019 einen Anstieg der häuslichen Gewalt aus. Jeden dritten
Tag tötet ein Mann in Deutschland seine (Ex-) Partner*in, jeden Tag versucht
es einer. Diese Femizide sind verhinderbar, betonen die Expert*innen. Sie
bemängeln weiterhin, dass vor allem das Recht von marginalisierten Frauen
und Mädchen auf Schutz und Unterstützung nicht ausreichend umgesetzt
wird.
Zur Pressemitteilung vom Bündnis Istanbul-Konvention
Die Bundesregierung veröffentlicht heute (1.9.2020) den GREVIO-Staatenbericht
zur Umsetzung der Istanbul-Konvention in Deutschland. Auch über zwei
Jahre nach Inkrafttreten der Gewaltschutz-Konvention fehlen Deutschland ein
politisches Konzept, handlungsfähige Institutionen und die notwendigen
Ressourcen, um alle Frauen und Mädchen vor Gewalt zu schützen, kritisiert
das zivilgesellschaftliche Bündnis Istanbul-Konvention (BIK).
Weibernetz ist eine von mehr als 20 Frauenrechtsorganisationen, Bundesverbänden
und Expert*innen mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen und Mädchen,
die sich im Bündnis zusammengeschlossen haben.
„Der Schutz aller Frauen vor Gewalt ist ein bedeutender Grundsatz der
Istanbul-Konvention. Er gilt ausdrücklich für besonders schutzbedürftige
Personen, wie geflüchtete Frauen, Migrant*innen, Sexarbeiter*innen, Lesben,
Trans- und Interpersonen oder Personen mit Behinderung,“ erklärt
Martina Puschke, Projektleiterin bei Weibernetz. „Frauen und Mädchen
mit Behinderungen sind besonders häufig von Gewalt betroffen. Ein umfassendes
Gewaltschutzkonzept für Frauen mit Behinderungen, wie es sowohl die Istanbul-Konvention
als auch die UN-Behindertenrechtskonvention fordern, steht aber noch aus.“
Zur Pressemitteilung des Bündnisses Istanbul-Konvention
Am
1. Juli 2020 hat Deutschland für ein halbes Jahr die EU-Ratspräsidentschaft
übernommen. Ursprünglich sollte das Thema Chancengleichheit der
Geschlechter ganz oben auf der Agenda stehen.
Corona hat die Chancengleichheit nun nach hinten verlagert. Unter der Überschrift
„Ein gerechtes Europa“ finden sich nun noch die Ziele „Gleichstellung
von Frauen und Männern voranbringen“ sowie „die Belange von
Menschen mit Behinderungen berücksichtigen und eine aktive Zivilgesellschaft
fördern“.
Gegen Armut soll ein Rahmen für nationale Grundsicherungssysteme in den
EU-Staaten entwickelt werden. Bei der Gleichstellungspolitik sollen die Bekämpfung
geschlechtsspezifischer Gewalt, die Gleichstellung auf dem Arbeitsmarkt, eine
partnerschaftliche Aufteilung der Erwerbs- und Sorgearbeit thematisiert werden.
Angestrebt wird ein Gender-Aktionsplan III. Außerdem will sich Deutschland
für eine Ratifikation der Istanbul-Konvention durch die EU einsetzen.
Wir haben diverse Infos für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen
erstellt, gesammelt und zusammen gefügt:
• Sie sind in Not? Hilfen in der Corona-Zeit
• Corona-Infos in Leichter Sprache und in Gebärdensprache
• Weibernetz appelliert: Kein Ableism bei der Beurteilung von Genesungschancen
• Probleme von Frauen mit Behinderungen in der Corona-Zeit in den Blick
nehmen
• Etwas Schönes tun in dieser Zeit
Bitte einfach runter scrollen, um die Beiträge zu lesen
Zu Hause bleiben ist grad wichtig. Aber
diese Situation ist für Viele auch schwer.
• Wenn Sie die notwendigen, alltäglichen Hilfen nur noch eingeschränkt
bekommen.
• Wenn Sie als Frau mit Behinderung häusliche Gewalt durch Ihren
Partner erleben.
• Wenn Du Dich als Mädchen allein gelassen fühlst, Du traurig
bist, Dir jemand weh tut, Du Dich unwohl fühlst.
Hier kannst Du/ können Sie anrufen, wenn Sie Hilfe brauchen:
Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen (kostenfrei, rund um die Uhr, auch
an Feiertagen, auch in Leichter Sprache oder Gebärdensprache): 08000
116 016 oder Chatten unter www.hilfetelefon.de
Nummer gegen Kummer für Kinder und Jugendliche (Mo-Sa
14 bis 20 Uhr und Mo, Mi und Do zusätzlich von 10 bis 12 Uhr): 116 111
Nummer gegen Kummer für Eltern (Mo-Fr 9-17 Uhr und zusätzlich
Di und Do 17 bis 19 Uhr): 0800 111 0 550
Beratungsstellen für Menschen mit Behinderungen, chronischen
Erkrankungen und psychischen Problemen/Erkrankungen sind in aller Regel weiterhin
telefonisch erreichbar!
Infos über das Corona-Virus in Leichter Sprache gibt
es unter folgenden Links
Webseite
von „Leicht ist klar“
Webseite
von Aktion Mensch
Infos über das Corona-Virus in Gebärdensprache:
Webseite
von Aktion Mensch
Das ist jetzt mal nicht frauenspezifisch. Es ist menschenrechtlich relevant
für alle Menschen mit Beeinträchtigungen und chronischen Erkrankungen.
Der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
geht es bei den aktuellen Diskussionen um die Triage (im Falle fehlender Ressourcen
zu entscheiden, wer den Vorrang bei medizinischer Behandlung erhält)
und weiterer Maßnahmen darum, dass Menschen nicht behinderungsbedingt
eine schlechtere Ausgangslage bei der Beurteilung haben dürfen.
Genauso wenig wie alte Menschen, wie Menschen mit einer anderen als der christlichen
Glaubensrichtung oder Herkunft etc. Das wäre sonst Altersdiskriminierung
oder Rassismus oder Antisemitismus. Wenn Menschen mit Behinderungen „hinten
über“ fallen, wäre das Ableism. Denn es würde anhand
der Fähigkeiten ein Rückschluss auf die Erfolgschancen einer Behandlung
gezogen werden.
Viel zu oft steht bei vielen von uns schon unter alltäglichen Bedingungen
die Frage im Raum, ob Menschen mit Behinderungen per se schlechtere Chancen
haben, gesund zu werden, wenn sie z.B. eine Lungenentzündung bekommen.
Gerade für diejenigen unter uns, die rund um die Uhr Assistenz benötigen.
Die auf Beatmung angewiesen sind. Die aus körperlichen Gründen häufig
ihren Alltag im Liegen verbringen.
Gerade in Stresszeiten, wenn es eng wird um Ressourcen, wie zum Beispiel Intensivbetten
mit Beatmungsmöglichkeiten, ist es schwer, bestehende und unhinterfragte
Denkweisen – gerade wenn sie gesellschaftlich sozusagen „überliefert“
sind – abzulegen.
Aber genau das muss passieren! Es muss in diesen Zeiten einmal mehr das gesellschaftliche
Bild von Menschen mit Behinderung hinterfragt werden. Menschen mit einer Behinderung
haben nicht per se schlechtere Genesungschancen.
Um es klar zu sagen: Wir haben volle Hochachtung vor den Leistungen des medizinischen
Personals in diesen Zeiten! Wir wissen, dass eine ethische Abwägung im
Falle des Ressourcennotstands eigentlich menschenunmöglich ist. Wir appellieren
jedoch dringend, sich möglicher Vorannahmen im Sinne des Ableism hinsichtlich
einer Genesungswahrscheinlichkeit bewusst zu sein, bevor Deutschland in die
Situation einer Triage gerät.
Brigitte Faber und Martina Puschke, 09.04.2020
Diese ungewöhnliche Zeit stellt Viele von uns vor große Herausforderungen.
Neben den Schwierigkeiten für allein lebende Menschen, die sich oft einsam
fühlen, stehen viele Frauen mit Behinderungen vor existenziellen Problemen.
• Eine Mutter mit Behinderung schildert, das Jugendamt prüft, ob
ihr ihr Kind vorübergehend „weg genommen“ wird, weil der
familienentlastende Dienst grad nicht zu ihr kommen kann.
• Eine Frau mit Psychiatrieerfahrung sorgt sich, dass sie ohne tagesstrukturierende
Maßnahmen und persönliche Hilfen nicht mehr lange alleine leben
kann. Sie hat Angst, wieder in die psychiatrische Klinik zu müssen (was
sowieso schon problematisch ist, in Corona-Zeiten jedoch unter allen Umständen
zu vermeiden ist).
• Eine Frau, die Assistenz zu Hause benötigt, sorgt sich, ob das
noch lange so geht. Außerdem hat sie Angst vor sexuellen Übergriffen
in der Intimpflege, falls jetzt wechselnde und ggf. nicht so gut geschulte
Assistenzpersonen zu ihr kommen.
• Eine Frau, die sonst in der Werkstatt für behinderte Menschen
arbeitet, ist jetzt den ganzen Tag in ihrer Wohneinrichtung. Ihr fehlt die
Tagesstruktur. Und wie in Familien ist die Gefahr von (häuslicher) Gewalt
jetzt auch in Wohneinrichtungen größer.
Es gibt noch viel mehr Sorgen von behinderten Frauen.
Diese müssen bei aktuellen Aktionsprogrammen berücksichtigt werden!
Ablenkung
und im Kontakt bleiben ist wichtig grad. Welche Ideen neben Telefonieren,
Chatten, Skypen, Lesen, Online-Spielen etc. derzeit kursieren:
• Online-Rundgänge durch Museen, z.B. durch die Ausstellung
„Fantastische Frauen“ der Schirn Kunsthalle in Frankfurt am
Main (Vielen Dank für den Tipp von den Kolleginnen im BiBeZ!)
• Virtuell reisen, also sich ein Land aussuchen, landestypisch kochen,
Infos über das Land lesen, sich Bilder und Filme über das Land anschauen
– geht auch virtuell mit mehreren! (Vielen Dank für den Tipp von
Ottmar Miles-Paul und Susanne Göbel!)
• Online-Besuch
der Leipziger Buchmesse, die abgesagt wurde (Tipp von mdr Kultur)
• Ganz analog Klamotten upcyclen, also aus einer kaputten Bluse eine
einfache Tasche nähen oder aus dem alten Pullover ein Wärmflaschenbezug…
• Oder mal minutenlang eine Blume anschauen, dem Tee beim Ziehen zuschauen
– das ist dann ein Training zur Übung der Achtsamkeit
• Ein Freudenbuch, nur für sich selbst schreiben, am Ende jedes
Tages überlegen, was heute Schönes erlebt wurde, worüber Mensch
sich gefreut hat. (Vielen Dank für den Tipp von Rita Schroll vom Hessischen
Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung!!)
• „die 5 wichtigsten Dinge in meinem Leben“: In Ruhe überlegen,
welche 5 Dinge mein Leben ausmachen. Diese notieren und versuchen, täglich
mindestens Eines umzusetzen. (Vielen Dank für den Tipp von Rita Schroll
vom Hessischen Koordinationsbüro für Frauen mit Behinderung!!)
• Ein Webinar zur Weiterbildung besuchen, z. B. Zoom-Cloud-Meeting,
dies ist auch für blinde Menschen gut nutzbar. (Vielen Dank für
den Tipp von Rita Schroll vom Hessischen Koordinationsbüro für Frauen
mit Behinderung!!)
• Mit „Jicki“ und „Babbel“ online Sprachen erlernen.
Beide Online-Programme haben eine kostenlose Testmöglichkeit. Nach kurzer
Zeit der Registrierung in der Testvariante erhält Mensch direkt vergünstigte
Konditionen, so zumindest meine Erfahrung. (Anmerkung: Mit Voice-Over sind
beide Apps barrierearm nutzbar, allerdings benötigt Mensch ein umständliches
Work-Around, wenn die Funktion „Nachsprechen von Wörtern zur Kontrolle
der Aussprache“ genutzt werden möchte. Die angebotenen Begleitbücher
bei Jicki müssen ebenfalls erst barrierearm nutzbar gemacht werden, was
aber für blinde Menschen gut möglich ist. (Vielen Dank für
den Tipp von Rita Schroll vom Hessischen Koordinationsbüro für Frauen
mit Behinderung!! Sie hilft auch gern, wenn jemand Auskunft und Hilfestellung
bei der Nutzung der Programme benötigt: hkfb@paritaet-hessen.org).
Welche Ideen habt Ihr, die Ihr an andere weitergeben wollt? Schreibt
uns einfach!
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2020 fordert
die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
einen durchgehenden Diversity-Ansatz im Gleichstellungsjahr 2020.
„Nachdem Bundesministerin Dr. Giffey das Jahr 2020 als Gleichstellungsjahr
ausgerufen hat, ist es aus Sicht behinderter Frauen wichtig, dass bei der
Erarbeitung einer Gleichstellungsstrategie die Lebenssituation aller Frauen
in den Blick genommen wird“, fordert Brigitte Faber, Projektleiterin
im Weibernetz e.V.
Bundespräsident
Frank-Walter Steinmeier empfing am 6. März 2020 anlässlich des Internationalen
Frauentags den Deutschen Frauenrat und seine Mitgliedsverbände im Schloss
Bellevue, darunter auch Weibernetz e.V. 120 Spitzenfrauen der Verbände
nahmen teil, für Weibernetz e.V. Brigitte Faber von der Politischen Interessenvertretung
behinderter Frauen.
Der
Bundespräsident betonte in seiner Rede: „Wir sehen heute auch,
dass die Errungenschaften der Frauenbewegung sowieso nie selbstverständlich
waren, aber auch jederzeit wieder rückgängig gemacht werden können.“
Und weiter: „Wir erleben, wie mancherorts Politiker mit ihrem Sexismus
prahlen und gleichwohl in höchste Staatsämter gewählt werden;
wie auch bei uns in Deutschland der Frauenanteil in manchen Parlamenten eher
wieder sinkt; wie auch im Internet Frauenhass und antifeministische
Hetze um sich greifen.“ Frauenrechte seien seiner Überzeugung nach,
eine gemeinsame Sache aller Demokratinnen
und Demokraten.
Es war die Premiere eines Frauentags-Empfang
des Bundespräsidenten in Deutschland.
Brigitte Faber nutzte die Gelegenheit, um ihn auf drängende Probleme
von Frauen mit Behinderungen hin zu weisen – siehe Foto nebenan, Brigitte
Faber vorne rechts mit Ohrring.
Link zum Deutschen Frauenrat mit Reden des Empfangs
Im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms „Gemeinsam gegen Gewalt
an Frauen“ sind erstmals Gelder aus dem Bundeshaushalt für den
Um- oder Neubau von Frauenhäusern, Fachberatungsstellen oder Schutzwohnungen
zur Verfügung gestellt worden. Bis 2023 stehen jährlich 30 Mio.
Euro unter anderem für den barrierefreien Ausbau zur Verfügung,
die vom Hilfesystem beantragt werden können.
Wir vom Weibernetz freuen uns, dass unsere Stimme für die Verwendung
der Gelder für Barrierefreiheit beim Runden Tisch gegen Gewalt an Frauen
gehört und von vielen getragen wurde! Bislang sind nur etwa 10 Prozent
der Frauenhäuser nahezu barrierefrei. Wir hoffen, dass durch das Bundesprogramm
deutlich mehr Barrierefreiheit entsteht.
Die
aktuelle Ausgabe der WeiberZEIT ist aus dem Druck.
Die Dezember-Ausgabe bietet Lesestoff zu
30 Jahre Mauerfall, Hoffnung auf barrierefreie Frauenhäuser, Deutschland
unter der Lupe der Vereinten Nationen, das neue Weibernetz-Projekt für
Frauenbeauftragte in Einrichtungen, die berühmte behinderte Frau Alma
M. Karlin und einiges mehr.
Sie können die WeiberZEIT und die WeiberZEIT leicht gesagt in Leichter
Sprache kostenlos bestellen oder hier online lesen oder downloaden.
Zur WeiberZEIT
Nr. 37 (barrierefreie pdf)
Zur WeiberZEIT
Nr. 37 „Leicht gesagt“ (barrierefreie pdf)
Im Rahmen einer feierlichen Tagung des Bundesfrauenministeriums anlässlich
40 Jahre CEDAW (Frauenrechtskonvention der Vereinten Nationen) übergab
die CEDAW-Allianz Ministerin Dr. Franziska Giffey ihre Stellungnahme zur Umsetzung
der Konvention in Deutschland.
Die Stellungnahme wurde für das Verfahren der Staatenprüfung erstellt.
Die CEDAW-Allianz ist ein Zusammenschluss von 31 Frauenorganisationen aus
der Zivilgesellschaft, welche die Umsetzung der Frauenrechtskonvention kritisch
begleitet.
Weibernetz e.V. ist eine der Frauenorganisationen in der CEDAW-Allianz.
Zur Stellungnahme
der CEDAW-Allianz (pdf nicht barrierefrei)
Der Vorrang des Gewaltschutzes von Müttern und Kindern vor dem Umgangs-
und Sorgerecht von Vätern war Thema des Parlamentarischen Frühstücks
des Bündnisses Istanbul-Konvention.
Bundestagsabgeordnete von CDU, SPD, Grünen, FDP und Linken gemeinsam
mit den Vertreterinnen* des zivilgesellschaftlichen Bündnis Istanbul-Konvention
waren sich einig: Die Rechtsanwendung in Deutschland wird den Anforderungen,
die Artikel 31 der Istanbul-Konvention stellt, nicht gerecht. Hier gibt es
deutlichen Verbesserungsbedarf.
Zur Pressemitteilung
Weibernetz e.V. ist Partnerorganisation
der ersten Stunde der Kampagne des Bundesministeriums für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend „Stärker als Gewalt“, die am 25. November
2019, dem Internationalen Tag gegen Gewalt an Frauen, gestartet ist.
Die Initiative soll über Gewalt informieren, aufklären und aufzeigen,
wo es Hilfe gegen Gewalt gibt. Vor allen Dingen soll Mut gemacht werden, Gewalt
zu erkennen und Hilfe zu holen.
Denn: Jede 3. Frau in Deutschland ist von Gewalt betroffen. Bei Frauen mit
Behinderung sind es sogar noch mehr. Wir müssen handeln. Jede_r von uns!
Zur Kampagnen-Webseite
Getreu dem Motto: Nach der Gründung
eines Vereins geht die Arbeit erst richtig los! startet jetzt das neue Weibernetz-Projekt
für Frauenbeauftragte in Einrichtungen. Ziel des Projekts ist die Stärkung
des im September gegründeten Bundes-Netzwerks der Frauen-Beauftragten
in Einrichtungen Starke.Frauen.Machen.
Bis September 2022 soll das Bundesnetzwerk gestärkt sein für eine
eigenständige Interessenvertretung. Wir freuen uns auf die gemeinsame
Arbeit!
Link
zum neuen Projekt
Berlin, 9. September 2019: Aus Anlass der aktuellen Haushaltsberatungen im
Deutschen Bundestag fordert das Bündnis Istanbul-Konvention ein Gesamtkonzept
zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen. Dazu gehören vor allem eine
staatliche Koordinierungsstelle und eine unabhängige, gesetzlich verankerte
Monitoringstelle. Denn bislang gleichen die Maßnahmen zur Prävention
und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt einem Flickenteppich; die
Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Kommunen sowie den verschiedenen
zuständigen Ministerien ist unzureichend.
Im Bündnis Istanbul-Konvention haben sich folgende Frauenrechtsorganisationen
und weitere Bundesverbände mit dem Arbeitsschwerpunkt Gewalt gegen Frauen
zusammengeschlossen. Wir verfolgen das Ziel, die Umsetzung dieser weltweit
vorbildlichen Konvention als Zivilgesellschaft voranzutreiben und zu überwachen:
BAG Forsa e. V., BAG Täterarbeit e. V., bff e. V., BIG e. V., DaMigra
e. V., DF e. V., djb e. V., Frauenhauskoordinierung e. V., gesine intervention,
JUMEN, KOK e. V., S.I.G.N.A.L. e. V., Weibernetz e. V., ZIF
Zur Pressemitteilung
Bundesministerin
Dr. Franziska Giffey hielt das erste Grußwort bei der Weibernetz-Tagung
„Ein Bundes-Netzwerk für Frauen-Beauftragte in Einrichtungen“
am 5. September 2019 in Berlin und nahm an der Startaktion zur Gründung
teil. Sie gratulierte zur Gründung des neuen Netzwerks als eigener Verein.
Den 7 neu gewählten Vorstandsfrauen brachte sie einen Talisman mit: Die
Ehrenmünze von Deutschland zu 100 Jahren Frauenwahlrecht. Die Freude
und der Jubel waren riesengroß!
Gleichzeitig dankte sie Weibernetz für das langjährige Engagement
für Frauen mit Behinderung. Das Bundesnetzwerk könne nur gegründet
werden, weil Weibernetz die Probleme von Frauen mit Beeinträchtigungen
nicht nur sieht, sondern anpackt, kämpft und sich durchbeißt.
Den Frauen-Beauftragten vor Ort wünscht die Ministerin alles Gute. Es
sei wichtig, dass es Frauen-Beauftragte gibt, die sich für die 135.000
Frauen in Werkstätten für behinderte Menschen einsetzen. Und es
sei wichtig, dass sie sich vernetzen. Als Bild für das Netzwerk brachte
sie zwei Puzzleteile mit. Ein Puzzleteil mit der Aufschrift „Frauen“
und eines mit der Aufschrift „Beauftragte“.
Ein weiteres Grußwort wurde vom Beauftragten für die Belange behinderter
Menschen Jürgen Dusel gehalten. Auch er gratulierte herzlich. Und er
sagte zu, sich bei seinen Länderkolleg_innen dafür stark zu machen,
dass es künftig auch in Wohneinrichtungen Frauenbeauftragte geben muss.
Kassel, 5. September 2019: Die Mitarbeiterinnen
des Projekts „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“ bei Weibernetz
e.V. freuen sich über die Gründung des Bundesnetzwerks der Frauenbeauftragten
in Einrichtungen, die am 4. September 2019 in Berlin gelang. Nahezu 100 Frauen
aus ganz Deutschland nahmen an der Gründungsveranstaltung teil, in der
der neue Verein „Frauen.Stark.Machen.“ gegründet wurde und
7 Frauen aus Werkstätten oder Wohneinrichtungen als Vorstand gewählt
wurden (siehe Foto).
Mit der Netzwerkgründung endet das Weibernetz-Projekt „Ein Bundesnetzwerk
für Frauenbeauftragte in Einrichtungen“, welches vom Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend gefördert wurde. Seit Ende
2016 arbeiteten Frauenbeauftragte mit Behinderung, die in Werkstätten
für behinderte Menschen arbeiten oder in Wohneinrichtungen leben, im
Rahmen des Projekts engagiert an der Gründung des Netzwerks. Ganz im
Sinne des Slogans „Nichts über uns ohne uns“ trafen sie alle
wichtigen Entscheidungen über ihren Zusammenschluss.
Zur Pressemitteilung
Anlässlich des Europäischen Protesttags zur Gleichstellung von
Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert die Politische Interessenvertretung
behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine deutlich bessere Gesundheitsversorgung
für Menschen mit Behinderungen gemäß der UN-Behindertenrechtskonvention.
Derzeit häufen sich Beispiele, in denen die Versorgung sogar schlechter
wird.
Seit Reha-Kliniken privatisiert wurden, werden häufig Menschen mit Behinderung
ab einem Pflegegrad von 3 nicht mehr aufgenommen.
„Ganz aktuell wurde Frau M. (der Name ist Weibernetz bekannt; sie möchte
jedoch anonym bleiben) eine Anschluss-Heilbehandlung an einen 7-wöchigen
Krankenhausaufenthalt verwehrt, weil sich bundesweit keine Reha-Klinik bereit
erklärte, sie auf zu nehmen. Das Argument: Die Pflegeleistung sei nicht
zu erbringen. Selbst eine barrierefrei zugängliche Klinik, in der Frau
M. vor der Privatisierung bereits Reha- oder Kurmaßnahmen in Anspruch
genommen hat, war jetzt nicht mehr bereit zu einer Aufnahme“ erläutert
Brigitte Faber, Projektleiterin im Weibernetz e.V.
Der Bluttest von Schwangeren zur möglichen Auffindung
einer Trisomie 21 oder anderer Trisomien hat keine therapeutische Wirkung,
sondern kann nur möglicherweise Trisomien berechnen. Damit hat er ein
hohes Diskriminierungspotenzial, weil die einzige Handlungsalternative zur
Geburt des Kindes ein Schwangerschaftsabbruch ist.
Auch wird das Recht von Schwangeren auf eine selbstbestimmte Nutzung pränataldiagnostischer
Untersuchungen nicht gestärkt. Vielmehr werden die Erklärungsnöte
werdender Eltern, die sich gegen diesen und weitere Tests entscheiden, steigen.
12 Verbände und Organisationen – darunter auch Weibernetz e.V.
– sprechen sich daher deutlich gegen eine Kassenzulassung des nichtinvasiven
Pränataltests auf Trisomie 21 und weitere Trisomien aus. Anlass des erneuten
Positionspapiers war die ethische Orientierungsdebatte im Deutschen Bundestag
zur Kassenzulassung dieses umstrittenen Bluttests von Schwangeren im April
2019.
Zum
Positionspapier (nicht barrierefreie pdf)
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2019 fordert
die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
eine wirkliche Gleichberechtigung aller Frauen statt Blumen.
„Blumen für ganzjährig geleistete Arbeit sind eine nette Geste.
Es geht an diesem Tag jedoch seit jeher nicht um kleine Aufmerksamkeiten“,
erläutert Brigitte Faber, Projektleiterin im Weibernetz e.V. „Wir
wollen an diesem Tag nicht froh sein, dass man(n) an uns denkt und uns Blumen
schenkt! Wir wollen eine wirkliche Gleichberechtigung! Und dafür streiten
Frauen an diesem Tag seit über 100 Jahren.“
Für Frauen mit Behinderungen gibt es noch viel zu streiten. Denn auch
10 Jahre nach In-Kraft-Treten der UN-Behindertenrechtskonvention gibt es noch
viele Lücken bei der Umsetzung des Menschenrechtsvertrags. So fordern
die Vereinten Nationen von Deutschland zum Beispiel eine umfassende Gewaltschutzstrategie
für Frauen mit Behinderungen. „Und es gibt viele weitere Lücken,
die bekannt sind, die wir jedoch immer wieder benennen müssen, weil es
nicht wirklich vorwärts geht. Dazu gehören zum Beispiel die Unterversorgung
von Frauen mit Behinderungen im Bereich Gynäkologie, zu geringe Unterstützungs-
und Wohnangebote für Mütter mit Lernschwierigkeiten, das hohe Armutsrisiko
behinderter Frauen.“
Die
Doppelausgabe der WeiberZEIT vom Dezember 2018 bietet viel Lesestoff mit folgenden
Themen:
• 100 Jahre Frauenwahlrecht
• 20 Jahre Weibernetz e.V.
• 5 Jahre Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen
• Umsetzung der UN-BRK unter der Lupe
• Runder Tisch gegen Gewalt an Frauen gestartet
• Umsetzung der Istanbul-Konvention
• Politische Gespräche des Weibernetz-Teams in 2018
• Aktuelles vom Bundesnetzwerk Frauen-Beauftragte in Einrichtungen
• PIA-Bärin für Frauen mit Behinderungen vergeben
• Abschied von Bärbel Mickler und Teresa Lugstein
• Ein Gespräch über das Leben und den Tod
• und einiges mehr
Sie können die WeiberZEIT und die WeiberZEIT leicht gesagt in Leichter
Sprache kostenlos bestellen oder hier online lesen oder downloaden.
Zur WeiberZEIT Nr. 34/35
Anlässlich
des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. die
Finanzierung von Barrierefreiheit für Frauenhäuser und Frauenberatungsstellen.
Brigitte Faber und Martina Puschke vom Weibenetz freuen sich: „Es ist
gut, dass im Bundeshaushalt für 2019 6 Mio. Euro für das im Koalitionsvertrag
verankerte Investitions- und Sanierungsprogramm für Frauenhäuser
und Beratungsstellen bereitgestellt wurden. Laut Plänen des Bundesfrauenministeriums
sollen für 2020 nochmal 30 Mio. Euro fließen. Dieses Bundesprogramm
ist eine einmalige Chance, dass neben den Ländern auch der Bund sukzessiv
die Barrierefreiheit des Hilfesystems finanzieren kann. Sie fordern: In dem
Programm muss nun klar geregelt werden, dass ausreichend Geld für die
Barrierefreiheit des Hilfesystems gegen Gewalt an Frauen mit Behinderung bereit
steht!“
Internationale Verpflichtungen wie die europäische Istanbul-Konvention
zum Schutz vor Gewalt an Frauen sowie die UN-Behindertenrechtskonvention sehen
ein diskriminierungsfreies Hilfesystem vor, dass allen Frauen Schutz vor Gewalt
bietet. Beim barrierefreien Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen können alle
Frauen unter 08000 116 016 seit fünf Jahren rund um die Uhr beraten und
ins örtliche Hilfesystem vermittelt werden. Nur Frauen mit Behinderung
bleiben auf der Strecke. Sie erfahren zwei- bis dreimal häufiger sexualisierte
Gewalt als Frauen im Durchschnitt. Aber nur jedes 10. Frauenhaus und jede
4. Beratungsstelle sind annähernd zugänglich.
Das Foto zeigt Bundesministerin Dr. Franziska Giffey mit Martina Puschke anlässlich
der Aktion #schweigenbrechen, aufgenommen beim Empfang des Hilfetelefons anlässlich
des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen vom 22. November 2018 (Copyright:
Regina Slabotny).
Am 3. Juli 2018 führten Mitarbeiterinnen
von Weibernetz e.V. ein erstes Gespräch mit Jürgen Dusel, dem neuen
Behindertenbeauftragten der Bundesregierung. Sie sprachen die Notwendigkeit
eines verbesserten Gewaltschutzes für Frauen mit Behinderungen an. In
diesem Zusammenhang verwiesen sie u.a. auf die Notwendigkeit barrierefreier
Zugänge für Frauenhäuser und Fachberatungsstellen, welche im
Koalitionsvertrag verankert, jedoch nicht mit Finanzmitteln hinterlegt sind
sowie auf die Einrichtung einer unabhängigen Überwachungsstelle
zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe, die bereits von
den Vereinten Nationen angemahnt wird.
Darüber hinaus sprachen sie über das Weibernetz-Projekt zur Schaffung
eines bundesweiten Netzwerks für Frauenbeauftragte in Einrichtungen,
welches im September 2019 gegründet werden soll sowie über einige
Herausforderungen von neu gewählten Frauenbeauftragten in Werkstätten
für behinderte Menschen.
An dem Gespräch nahmen von Seiten des Weibernetz e.V. Brigitte Faber,
Ricarda Kluge, Anita Kühnel und Martina Puschke teil.
Weibernetz begrüßt die Beschlüsse der 28. GFMK (Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –minister der Länder) und fordert zudem, dass die Bundesregierung für das Investitions-, Innovations- und Sanierungsprogramm für Frauenhäuser und Beratungsstellen finanzielle Mittel im Haushalt einstellt. „Sonst bleibt das Programm, mit dem u.a. die Barrierefreiheit des Frauenhilfesystems finanziert werden soll, ein Papiertiger“ befürchtet Martina Puschke von der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen.
Auf der 28. Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen und –minister der Länder (GFMK) vom 7.-8. Juni 2018 wurden sehr gute Beschlüsse zum Gewaltschutz, insbesondere auch von Frauen mit Behinderungen getroffen. Die Landesminister_innen für Gleichstellung haben u.a. vereinbart
Link zu den Beschlüssen der 28. GFMK
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März 2018 fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. mehr Einsatz für eine wirkliche Chancengleichheit von Frauen und Mädchen mit Behinderung.
„Wie weit wir von einer Chancengleichheit entfernt sind, lässt
sich an drei Beispielen erläutern“, so Brigitte Faber, Projektleiterin
im Weibernetz e.V.:
Frauen mit Behinderung sind nach wie vor auf dem Arbeitsmarkt benachteiligt.
Laut statistischen Erhebungen schätzt jede 3. arbeitssuchende Frau mit
Behinderung ihre Erfolgschancen, eine Stelle zu bekommen, als praktisch unmöglich
ein. Wenn sie eine Arbeitsstelle bekommen, ist diese häufiger als bei
allen anderen Arbeitssuchenden eine geringfügige Beschäftigung.
Diese und weitere Faktoren führen dazu, dass etwa die Hälfte der
Frauen mit Behinderung von Armut betroffen oder bedroht sind. Männer
mit Behinderung und nichtbehinderte Frauen trifft Armut wesentlich weniger.
Zudem erfahren Frauen und Mädchen mit Behinderung noch häufiger
Gewalt als Frauen im Bevölkerungsdurchschnitt, teilweise sogar zwei bis
dreimal häufiger, was sich auf ihren Lebensverlauf auswirkt.
Zur Pressemitteilung
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. bundesweit Präventionsprogramme für Frauen und Mädchen mit Behinderung zum Schutz vor Gewalt im Rahmen eines umfassenden Gewaltschutzkonzeptes für Deutschland.
Am
24. September 2017 wird in Deutschland ein neuer Bundestag gewählt. Frauen
dürfen in Deutschland seit 99 Jahren wählen. Zuvor haben Frauen
weltweit mehr als 100 Jahre lang hart für das demokratische Gut gekämpft.
Wie wir gerade in vielen Staaten der Erde beobachten können, ist Demokratie
gerade auch vor dem Hintergrund des Erstarken des Rechtspopulismus ein Gut,
dass es mehr denn je zu verteidigen gilt.
„Wo Engstirnigkeit, Intoleranz, Fremdenfeindlichkeit, Rassismus und Rechtspopulismus sich breit machen, stehen immer auch die Rechte von Frauen auf dem Spiel“, beschreibt ein Bündnis von über 40 Frauenverbänden und –organisationen und fordert daher Frauen auf, wählen zu gehen und zu schauen, welche Aussagen Parteien in Wahlprogrammen zu Geschlechtergerechtigkeit, Antidiskriminierung und Rassismus. Weibernetz unterstützt diesen Wahlaufruf.
Gleichstellungs-Check zur Bundestagswahl
Bleibt die Frage: Welche Partei soll ich wählen? Der Deutsche Frauenrat
hat für eine erste Orientierung die Wahlprogramme der Parteien hinsichtlich
der gleichstellungspolitischen Aussagekraft unter die Lupe genommen.
Gibt es so einen Wahlprogramm-Check auch für behindertenpolitische
Themen?
Nein, leider nicht. Es gibt diverse Wahlprüfsteine von Verbänden.
Und Jede_r kann ein Resümee aus der jetzt endenden Legislaturperiode
ziehen.
An dieser Stelle sei jedoch erneut vermerkt: Auch im Jahr 2017 dürfen
noch immer nicht alle Menschen mit Behinderungen an der Bundestagswahl teilnehmen!
Das betrifft mehr als 84.000 Menschen, sagen die Behindertenbeauftragten des
Bundes Verena Bentele und die Bundesvereinigung Lebenshilfe e.V. Es bedarf
nach wie vor einer gesetzlichen Änderung, die derzeit Menschen mit Betreuung
in allen Angelegenheiten von der Bundestagswahl ausschließt. Auch diese
Legislaturperiode ist verstrichen, ohne eine entsprechende Änderung.
Eine Wahlprüfbeschwerde liegt inzwischen beim Bundesverfassungsgericht.
Anders in NRW und Schleswig-Holstein. Hier darf der Personenkreis jetzt an
Landtags- oder Kommunalwahlen teilnehmen. Es geht also, wie übrigens
auch diverse Nachbarländer zeigen.
Als Fazit bleibt ein Ausspruch aus dem feministischen Wahlaufruf:
„Wählen Sie Parteien, die für eine gleichberechtigte
Gesellschaft stehen!“
Link zum feministischen Wahlaufruf
Alle Infos und Grafiken des Gleichstellungs-Checks
Zur Stellungnahme von Weibernetz zum zweiten Gleichstellungsbericht (barrierefreie pdf)
Download der Information Nr. 10 der Monitoring-Stelle
Anlässlich
des Internationalen Tags gegen Homophobie, Transphobie und Biphobie am 17.
Mai fordert Weibernetz e.V. mehr Berücksichtigung von Lesben mit Behinderung
und aller LSBTIQ* mit Behinderung im politischen Handeln, um mehrdimensionale
Diskriminierungen zu vermeiden.
Konkret fordert Weibernetz e.V. zum Beispiel:
• Verständnis, Respekt und Handlungsrahmen für das Thema LSBTIQ*
und Behinderung (in der Community, in der Politik, Gesundheitsversorgung etc.)
• Peer-Beratung und Unterstützung
• barrierefreie Räume in der Community, um gemeinsamen mit anderen
zu feiern, zu tanzen, sich politisch auszutauschen etc.
• lesbenfreundliche Pflege- und Assistenzdienste
• lesbenfreundliche Altenpflege
• ein lesbenfreundliches Gesundheitssystem
Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS) veranstaltet am 17. Maii 2017
einen Aktionstag unter dem Motto "Gleiches Recht für jede Liebe“
am Brandenburger Tor in Berlin. Weibernetz e.V. beteiligt sich mit einem Stand.
Link zur ADS-Kampagne „Gleiches
Recht für jede Liebe“
Weibernetz-Forderungen
von/für Lesben mit Behinderung (barrierefreie pdf)
Für den Gewaltschutz behinderter Frauen muss jedoch noch viel getan werden
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. begrüßt den Beschluss der Bundesregierung, die Istanbul-Konvention zu ratifizieren. Der Beschluss wurde am 8. März zum Internationalen Frauentag getroffen. Die sogenannte Istanbul-Konvention ist das Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, die bereits 2011 unterzeichnet wurde. Vor Deutschland haben bereits 22 europäische Staaten ratifiziert.
„Endlich ist der Weg für die Ratifizierung der Istanbul-Konvention in Deutschland frei“ freut sich Brigitte Faber, Projektleiterin im Weibernetz e.V. „Mit der Ratifizierung ist die Arbeit jedoch noch nicht abgeschlossen. Es muss noch viel getan werden, um insbesondere Frauen mit Behinderung vor Gewalt zu schützen und ihnen nach erlebter Gewalt flächendeckend barrierefreie Angebote bei Frauenberatungsstellen und Frauenhäusern bereitstellen zu können.“
Weibernetz-Projekt
„Frauenbeauftragte in Einrichtungen“ für Clara-Zetkin-Frauenpreis
nominiert
Anlässlich des Internationalen
Frauentages 2017 vergibt DIE LINKE zum siebten Mal den Clara-Zetkin-Frauenpreis,
um herausragende Leistungen von Frauen in Gesellschaft und Politik zu würdigen.
In diesem Jahr wurde neben 5 weiteren Initiativen das Projekt „Frauenbeauftragte
in Einrichtungen“ von Weibernetz e.V. für diesen Preis nominiert.
Damit wird zum ersten Mal ein Projekt, welches sich für Frauen mit Behinderung
einsetzt, für diesen Preis ernannt. Am 3. März wird die Preisträgerin
bekannt gegeben. Die Feierstunde beginnt um 19 Uhr im Südblock in Berlin.
Im Vorfeld der Preisverleihung freuen sich die Weibernetzmitarbeiterinnen:
„Das ist eine ganz besondere Ehre für uns. Wir fiebern ganz gespannt
der Verleihung entgegen und wünschen allen nominierten Frauenprojekten
viel Glück.“
Alle
Infos rund um die Preisverleihung
Weibernetz Stellungnahme zum Referentenentwurf und
Denkschrift zur Istanbul-Konvention
Weibernetz begrüßt die anstehende Ratifizierung der Istanbul-Konvention
zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen. Zu Erfüllung der Konvention müssen
jedoch alle Maßnahmen Frauen mit Behinderung und weitere gefährdete
Gruppen einschließen, zudem braucht es spezielle Schutzvorkehrungen.
Zur Stellungnahme
zur Istanbul-Konvention (pdf barrierefrei)
Am 14. Dezember 2016 hat die CEDAW-Allianz der Bundesregierung
ihren Alternativbericht übergeben. Der Alternativbericht nimmt Stellung
zum Staatenbericht von 2015 und zeigt die Sicht der Frauenverbände hinsichtlich
der Umsetzung der UN-Frauenrechtskonvention CEDAW auf.
Die CEDAW-Allianz ist ein breites Bündnis diverser Frauenverbände
unter dem Dach des Deutschen Frauenrats, darunter auch Weibernetz e.V.
CEDAW-Alternativbericht in Deutsch
Zusammenfassung des Berichts in Deutsch
Englische Fassung des Alternativberichts
Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. die Belange geflüchteter Frauen und Kinder mit Behinderung bei Gewaltschutzkonzepten zu berücksichtigen.
Derzeit werden sowohl beim Bund, als auch in den Ländern und Kommunen
Konzepte zum Schutz von Frauen und Kindern in Flüchtlingsunterkünften
entwickelt.
„Allerdings werden bislang in den meisten Konzepten die Belange geflüchteter
Frauen und Kinder mit Behinderung nicht berücksichtigt. Wir brauchen
ausreichend Unterkünfte in jeder Stadt, die Frauen und Kinder mit Behinderung
vor Gewalt schützen und barrierefrei zugänglich sind,“ fordert
Brigitte Faber, Projektleiterin im Weibernetz e.V.
Zur Pressemitteilung
Die diesjährige Aktion des Hilfetelefons "Gewalt
gegen Frauen" anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an
Frauen lautet erneut "Wir brechen das Schweigen".
Die Weibernetz-Mitarbeiterinnen sagen:
Schweigen brechen heißt: Ich werde ernst genommen.
Schweigen brechen heißt ein Neuanfang
Schweigen brechen heißt: Helfen!
Weibernetz ruft Frauen mit Behinderung auf: Holt Euch Hilfe bei Gewalt! Zum
Beispiel beim bundesweiten, kostenlosen Angebot des Hilfetelefons unter der
Telefon-Nummer: 08000 116 016
Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr in 15 Sprachen besetzt, Deutsche Gebärdensprache
gibt es zwischen 8 und 23 Uhr.
Zur Webseite mit allen Angeboten des Hilfetelefons
Jetzt
ist die heiße Phase für´s so genannte Bundesteilhabegesetz
(BTHG). Am 22. September ist der Gesetzentwurf in der 1. Lesung im Bundestag,
einen Tag später beraten die Länder über den Entwurf im Bundesrat.
Behinderte Menschen und ihre Verbände sind sich einig wie selten: In
diesem Gesetzentwurf fehlen nicht nur deutliche Verbesserungen, im Gegenteil
drohen sogar viele Verschlechterungen.
Hier ein paar Beispiele, was passieren wird, wenn der Gesetzentwurf
so durchgeht:
• Es werden viele Menschen, die bislang Hilfen zur Teilhabe am Leben
in der Gemeinschaft erhalten, künftig keine Hilfen mehr erhalten!
• Vielen Menschen, die jetzt in der eigenen Wohnung leben, droht das
Leben im Heim!
• Wer Leistungen der Eingliederungshilfe erhält und zusätzlich
Grundsicherung bekommt oder Leistungen der Hilfe zur Pflege, darf auch künftig
nicht mehr als 2.600 Euro auf dem Sparbuch haben!
• Denjenigen, die Eingliederungshilfe und Pflegeleistungen erhalten,
droht der Vorrang der Pflegeversicherung. Das wäre das Aus für Leistungen
zur Teilhabe an gesellschaftlichen Aktivitäten!
Ein breites Bündnis vom Deutschen Behindertenrat, dem Paritätischen, Gewerkschaften etc. ruft daher zu Nachbesserungen auf. In dieser Woche finden zudem eine Reihe von Protestaktionen statt, die von Petitionen, Kampagnen, Baden in der Spree bis zu Demonstrationen reichen.
Weibernetz hatte in seiner ersten Stellungnahme vom Juni 2016 deutlich gemacht, dass der Gesetzentwurf aus gleichstellungspolitischer Sicht keine erkennbaren Verbesserungen für die Lebenssituation von Frauen mit Behinderung bringt – mit der Ausnahme, dass es künftig in allen Werkstätten für behinderte Menschen Frauenbeauftragte geben muss. Jedoch muss auch hier nachgebessert werden, damit die Frauenbeauftragten keine Feigenblattfunktion erhalten. Inzwischen wurde der erste Entwurf des Gesetzes überarbeitet, die deutlichen Kritikpunkte bleiben jedoch bestehen.
Aufruf „Nachbesserungen jetzt!“
Link zu Terminen für Protestaktionen
Am
7. Juli 2016 war es endlich soweit: Der Bundestag beschloss die lang erwartete
Sexualstrafrechtsreform.
Neu geregelt ist zum Beispiel:
• Es gibt jetzt einen Tatbestand für alle, die nicht zur Willensbildung
fähig sind. Damit gibt es keinen Extra-Paragrafen mehr für behinderte
Frauen.
• Es gibt ein höheres Strafmaß bei sexualisierter Gewalt
an Frauen, die keinen entgegenstehenden Willen bilden können aufgrund
einer Behinderung oder Erkrankung. Dafür haben behinderte Frauen seit
mehr als 20 Jahren gekämpft!
„Nur Ja heißt Ja!“ bei Frauen mit erheblicher Einschränkung
der Willensbildung
• Frauen, die erhebliche Einschränkungen bei der Willensbildung
haben - unabhängig davon, ob sie eine Behinderung haben oder nicht –
sind künftig besser geschützt. Ihre sexuelle Selbstbestimmung wurde
gestärkt, indem vorab eine Zustimmung für jegliche sexuelle Handlungen
eingeholt werden muss. Damit wurde in diesem Bereich eine „Nur Ja heißt
Ja-Lösung“ eingeführt.
Für alle anderen gilt künftig „Nein heißt Nein!“
• Ansonsten ist neu, dass der Grundsatz „Nein heißt Nein!“
eingeführt wurde. Künftig reicht ein „Nein“ aus, damit
sexualisierte Gewalt bestraft werden kann. Damit wurde der Forderung eines
breiten Bündnisses von Frauenverbänden Rechnung getragen.
„Für Frauen mit Behinderung ist die Reform ein toller Erfolg und ein echter Meilenstein!“ resümiert Brigitte Faber, Projektleiterin bei Weibernetz e.V., die maßgeblich im Namen von Weibernetz für die Reform gestritten hat.
Die von Weibernetz im Jahr 2012 erstellte Checkliste wurde aktualisiert und steht ab sofort als Download zur Verfügung.
Download der Checkliste als pdf (barrierefrei)
Behindertengleichstellungsgesetz
und Entwurf für das Bundesteilhabegesetz stoßen auf massive Kritik
Am
Abend des 11. Mai 2016 ketteten sich behinderte Menschen am Reichtagsufer
in Berlin an, um zu protestieren: Gegen ein Behindertengleichstellungsgesetz,
dass private Anbieter weiterhin nicht verpflichtet, barrierefrei zu werden.
Das heißt: Arztpraxen, Geschäfte, Kinos etc. müssen auch künftig
keinen barrierefreien Zugang gewähren.
Und gegen ein Bundesteilhabegesetz, dass die versprochenen
Verbesserungen zur Selbstbestimmung und einer wirklichen Teilhabe (bislang)
nicht einlöst. Das heißt zum Beispiel, dass Assistenzleistungen
weiterhin einkommens- und vermögensabhängig sind, dass behinderte
Menschen auch gegen ihren Willen Leistungen gemeinsam mit anderen erhalten
können („Zwangspoolen“), dass künftig sogar
weniger Menschen Teilhabeleistungen erhalten werden, auch wenn sie diese benötigen.
Alle Behinderten- und Sozialverbände sind sich einig: Dieser Gesetzentwurf
für ein Bundesteilhabegesetz reicht nicht aus!
Weibernetz hat den Entwurf für ein Bundesteilhabegesetz (BTHG) aus gleichstellungspolitischer Sicht bewertet und kommt zu dem Schluss: Die jetzige Vorlage des Bundesteilhabegesetzes bringt keine erkennbaren Fortschritte für die Lebensrealität von Frauen mit Behinderung! Eine Ausnahme bilden Frauenbeauftragte in Werkstätten, die jedoch lediglich eine Feigenblatt-Funktion haben werden, sofern ihre Rahmenbedingungen nicht angepasst werden.
Stellungnahme von Weibernetz zum Entwurf des BTHG
Kernforderungen der Behindertenverbände für ein BTHG
Wir fordern:
1. Ein Bundesteilhabegesetz, das die volle, wirksame und gleichberechtigte
Teilhabe der Menschen mit Behinderungen in Deutschland sicher stellt!
2. Ein Kurswechsel in der Behindertenpolitik der Bundesregierung: Ein Paradigmenwechsel
– weg von der Fürsorge, hin zu Selbstbestimmung und Würde
– muss endlich umgesetzt werden!
3. Abschaffung der Anrechnung von Einkommen und Vermögen bei der Eingliederungshilfe!
4. Die unverzügliche und vollständige Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention!
5. Politische Rahmenbedingungen für echte Inklusion!
Weibernetz unterstützt den Aufruf und wünscht sich, dass wir wirklich
Viele werden, die ein unübersehbares Zeichen setzen!
Zur Webseite für die Demo
"Es kann doch nicht sein, dass einer Menschenrechtsverletzung wie Gewalt eine weitere Menschenrechtsverletzung folgt, weil Schutzkonzepte nach wie vor nicht barrierefrei zugänglich sind!"
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V., dass Präventionsmaßnahmen, Hilfsangebote wie Beratung und Frauenhäuser für Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen zugänglich werden müssen.
„Schutz vor und Hilfe nach erlebter Gewalt ist ein Menschenrecht. Es kann doch nicht sein, dass einer Menschenrechtsverletzung wie Gewalt eine weitere Menschenrechtsverletzung folgt, weil Schutzkonzepte nach wie vor nicht barrierefrei zugänglich sind!“ empört sich Brigitte Faber und fordert: „Es muss ein einheitliches Bund-Länder-Konzept zur Bereitstellung finanzieller Mittel für den Um- und Ausbau der Frauenberatungsstellen, Fachberatungsstellen und Frauenhäuser geben!“
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
begrüßt, dass Sexualstraftäter von widerstandsunfähigen
Frauen künftig höher bestraft werden sollen. „Wir haben lange
für dafür gestritten, dass der Strafrahmen angepasst wird. Im Entwurf
des Bundesjustizministeriums ist unsere langjährige Forderung berücksichtigt
worden“, so Brigitte Faber von Weibernetz.
Gleichwohl bleiben diverse Schutzlücken im Gesetzentwurf, die geschlossen
werden müssen.
Zur Stellungnahme des Weibernetz
Bei der aktuellen Debatte um Flüchtlinge in Deutschland wird meist ausgeblendet, dass eine Vielzahl der Kinder und Erwachsene, die zu uns flüchten auch Beeinträchtigungen haben – laut Schätzungen sind es 10-15 Prozent. Sie benötigen Hilfsmittel, Unterstützung, Schutz, barrierefreie Unterkünfte etc.
All diese Aspekte müssen dringend in Schutzkonzepten, Leitfäden
für Erstaufnahmestellen etc. berücksichtigt werden!
Dabei ist es nicht zielführend, wenn in aktuellen Diskussionen,
sei es um menschenwürdige Unterbringungsmöglichkeiten, Schutzkonzepte
für Frauen oder Aufstockung von Beratungsstunden die verschiedenen Merkmale,
die berücksichtigt werden, gegeneinander ausgespielt werden oder eine
Wertigkeit vorgenommen wird. Es ist völlig unverständlich, wenn
bei den aktuell verfassten Papieren zu Mindeststandards, Schutzkonzepten etc.
wieder einmal Aspekte, die im Zusammenhang mit Behinderung stehen, fehlen.
Weiterlesen: Das Forderungspapier als pdf
Derzeit
wird die Werkstättenmitwirkungsverordnung (WMVO) überarbeitet. Neben
Werkstatträten soll es künftig in allen WfbM Frauenbeauftragte geben.
Sie sollen aus den Reihen der weiblichen Beschäftigten gewählt werden.
Damit wird die Interessenvertretung der weiblichen Beschäftigten gestärkt.
Das ist gut!
ABER: Damit Frauenbeauftragte in WfbM gut arbeiten können, müssen
gute Bedingungen in den Werkstätten geschaffen werden! Sonst ist ihre
Arbeit zum Scheitern verurteilt.
Frauenbeauftragte dürfen keine reine Feigenblattfunktion in WfbM`s
bekommen!
Das Weibernetz-Projekt „Frauenbeauftragte in Einrichtungen. Eine Idee
macht Schule“ appelliert an die Bundesregierung: Keine WMVO ohne diese
fünf Kernpunkte zur Absicherung der Arbeit von Frauenbeauftragten in
WfbM!
Der Appell wurde von mehr als 30 Erstunterzeichner_innen und 12 Organisationen
unterstützt.
Sie können den Appell auch unterstützen!
Der Appell vom 15.01.2016 als pdf
Der Appell in Leichter Sprache als pdf
Weibernetz beteiligt sich an der Aktion des Hilfetelefons "Schweigen brechen"
Die diesjährige Aktion des Hilfetelefons "Gewalt gegen Frauen" anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen lautet "Wir brechen das Schweigen".
Weibernetz bricht auch das Schweigen und ruft Frauen mit Behinderung auf:
Holt Euch Hilfe bei Gewalt! Zum Beispiel beim bundesweiten, kostenlosen Angebot
des Hilfetelefons unter der Telefon-Nummer: 08000 116 016
Das Hilfetelefon ist rund um die Uhr in 15 Sprachen besetzt, Deutsche Gebärdensprache
gibt es zwischen 8 und 23 Uhr.
Zur Webseite mit allen Angeboten des Hilfetelefons
Fragen
rund um die Lohnungleichheit, sexuelle Belästigung am Arbeitsplatz und
die Stigmatisierung von Trans* und intergeschlechtlichen Menschen standen
im Mittelpunkt des Aktionstags gegen Geschlechterdiskriminierung
der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, der am 16. September 2015 begangen
wurde.
20 Organisationen hatten sich dem Aktionstag angeschlossen, um vor dem Brandenburger
Tor ein Zeichen gegen Diskriminierung zu setzen. Darunter u.a. der Dachverband
der Migrantinnenorganisationen DaMigra, der Deutsche Frauenrat,
Intersexuelle Menschen, der Lesben- und Schwulenverband LSVD, Pinkstinks,
Queer Leben, Schule ohne Rassismus und Weibernetz.
Es war ein Tag, um Teile der Öffentlichkeit zu erreichen. Klar ist, dass noch viel folgen muss, um eine tatsächliche Chancengleichheit aller Geschlechter zu erreichen.
Link zum Themenjahr Gleiches Recht. Jedes Geschlecht
Abschaffen der Mitteilungspflicht für Alle!
Nach §294a Abs.1 S.2 SGB V müssen Ärzte/innen und Therapeuten/innen
den Krankenkassen Mitteilung über durch Dritte verursachte Verletzungen
machen. Seit 2013 ist die Mitteilungspflicht durch eine Änderung des
§ 294 a SGB V in Fällen sexueller Gewalt, Vernachlässigung
und Miss-handlung von Kindern und Jugendlichen abgeschafft. Für erwachsene
Opfer von häuslicher und sexueller Gewalt besteht sie weiterhin.
Die Gesundheitsministerkonferenz (GMK) fasste auf ihrer 88. Sitzung am 24./25.Juni
2015 einstimmig den Beschluss, das Gesundheitsministerium möge prüfen,
wie diese Mitteilungspflicht auch bei Erwachsenen aufgehoben werden kann.
Gleichzeitig soll die Mitteilungspflicht bei Gewalt durch Mitarbeiter/innen
in Einrichtungen und Betreuungsdiensten erhalten bleiben.
S.I.G.N.A.L. e.V. und BIG e.V. halten die Ausnahmeregelung für Einrichtungen
und Betreuungsdienste für nicht akzeptabel und begründen dies in
einer Stellungnahme, die von vielen Frauenorganisationen unterstützt
wird.
Auch Weibernetz e.V. unterstützt diese Stellungnahme.
Zur Stellungnahme für eine Änderung des §294a SGB V
Eine Vielzahl von Verbänden – darunter auch Weibernetz e.V. –
fordert die Bundesregierung auf, die deutsche Blockade bei der neuen Gleichbehandlungsrichtlinie
der EU zu überwinden, die dafür sorgen würde, dass bestehende
Diskriminierungen aufgehoben würden. Zum Beispiel werden Menschen mit
Behinderungen in vielen europäischen Ländern nach wie vor der Zugang
zu Geschäften verweigert, Schwulen und Lesben Hotelzimmer oder Menschen
wegen ihres Glaubens ein Mietvertrag verweigert.
Bereits seit 2008 liegt ein entsprechender Entwurf der Europäischen Kommission
vor.
Deutschland verweigert sich einer inhaltlichen Debatte, zu der alle anderen
EU-Mitgliedsstaaten bereit wären.
Im Appell vom 23. Juli 2015 wird die Bundesregierung unter anderem aufgefordert, ihren Widerstand aufzugeben und endlich wieder in Verhandlungen einzusteigen.
Im Weibernetz-Projekt „Frauenbeauftragte in Einrichtungen. Eine Idee macht Schule“ begann am 22. Juni 2015 der neue Kurs für Trainerinnen, die später Frauenbeauftragte ausbilden möchten.
Die 11 Trainerinnen-Tandems bestehend aus einer Fachfrau mit Lernschwierigkeiten und einer Fachfrau ohne Lernschwierigkeiten kommen in diesem Jahr aus den Bundesländern Brandenburg, Bremen, Hamburg, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz. Diese Länder und zusätzlich der Landschaftsverband Rheinland (LVR) beteiligen sich an der Finanzierung der Schulung.
Weitere Infos zur Schulung und zum Projekt
§ 179 StGB stellt sexualisierte Gewalt („Missbrauch“) gegen widerstandsunfähige Personen unter ein Mindeststrafmaß von 6 Monaten. Hingegen wird sexualisierte Gewalt gegen Personen, die einen eigenen Willen bilden und Widerstand leisten können nach § 177 StGB mit mindestens einem Jahr unter Strafe gestellt.
Aktuell wird überlegt, § 179 StGB zu streichen und in § 177 auf zu nehmen. Das ist einerseits eine gute Nachricht, weil der diskriminierende Paragraf abgeschafft würde. Andererseits bliebe es bei den unterschiedlich hohen Strafmaßen.
Deshalb fordert Weibernetz:
• Das Strafmaß gegen sexualisierte Gewalt an widerstandsunfähigen
Personen muss aus Gewaltschutzgründen erhöht werden! (Sonst taucht
die Tat z.B. nicht im polizeilichen Führungszeugnis auf.)
• Das Ausnutzen einer schutzlosen Lage muss stärker berücksichtigt
werden, auch vor dem Hintergrund von Artikel 46 der Istanbul-Konvention.
• Die individuelle Situation – in diesem Fall die Widerstandsunfähigkeit
- im Sinne einer Anti-Diskriminierung, wie die Vereinten Nationen zur Umsetzung
der UN-BRK fordern, muss berücksichtigt werden!
Weibernetz hat diese Forderungen gegenüber dem Justizministerium, Abgeordneten und der Kommission zur Überarbeitung des Sexualstrafrechts deutlich gemacht.
19. Juni 2015
Diesem
Aufruf von der Kampagne für ein gutes Bundesteilhabegesetz zu einer kurzfristigen
Demo vor dem Bundeskanzlerinnenamt folgten am 18. März 2015 mehr als
100 Mitstreiterinnen und Mitstreiter. Gemeinsam demonstrierten sie gegen massive
Rückschritte in Sachen Bundesteilhabegesetz.
Aktueller
Anlass für die Demo war die Vorlage des Bundesfinanzministers für
den Haushaltsplan der kommenden Jahre, durch welche die im Koalitionsvertrag
versprochene Entlastung der Kommunen in Höhe von fünf Milliarden
Euro für eine Reform der Eingliederungshilfe und der Schaffung eines
Bundesteilhabegesetzes für behinderte Menschen geplatzt ist. Das Geld
soll nun aus dem Etat des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales
heraus genommen und für ein allgemeines Investitionsprogramm für
die Kommunen verwendet werden. Die Entlastung der Sozialetats wäre damit
genau so passé, wie viele Verbesserungen
im Sinne der Teilhabe behinderter Menschen.
Neben der Behindertenbeauftragten
des Bundes, Verena Bentele forderten der Koordinator der Kampagne Ottmar Miles-Paul,
der Sprecherratsvorsitzende des Deutschen Behindertenrates Ilja Seifert, Sigrid
Arnade von der ISL e.V. und weitere ein gut finanziertes Bundesteilhabegesetz
unter dem Tenor „Wir lassen uns nicht verschaukeln!“
Martina Puschke vom Weibernetz e.V. erneuerte die Forderung nach einer Notwendigkeit
des Gesetzes für Frauen mit Beeinträchtigungen, indem Frauen dann
u.a. ihre Pflege- und Assistenzpersonen aussuchen können; ein wichtiger
Aspekt für Frauen mit Gewalterfahrungen.
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. den Gesetzgeber auf, widerstandsunfähige Frauen bei der anstehenden Sexualstrafrechtsreform konsequent von Anfang an mit zu denken.
Anlässlich des Internationalen Aktionstags „Nein zu Gewalt an Frauen“ am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. erneut ein gleiches Strafmaß für alle Täter.
„Es ist unhaltbar und gesellschaftlich nicht vermittelbar, dass sexualisierte Gewalt an widerstandsunfähigen Frauen nach wie vor geringer bestraft wird“ erklärt Martina Puschke, Projektleiterin im Weibernetz.
Weibernetz
veröffentlicht Eckpunkte zur Implementierung von Frauenbeauftragten in
Werkstätten für behinderte Menschen
Seit der ersten Schulungen für Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe durch Weibernetz und Mensch zuerst in den Jahren 2009-2011 besteht kein Zweifel mehr: Frauen mit Lernschwierigkeiten können gut als Frauenbeauftragte arbeiten, wenn sie gut geschult sind und unterstützt werden. Die Erfahrungen zeigen: Durch Frauenbeauftragte kommen Themen wie Geschlechterdifferenzierung, Gewalt gegen Frauen und vieles mehr auf die Tagesordnung der Einrichtungen und sind somit ein Gewinn für jede Einrichtung.
Die Eckpunkte von Weibernetz sollen die Diskussion um eine Implementierung von Frauenbeauftragten in Einrichtungen unterstützen.
Ausführliche Hintergrundinformationen zu den Eckpunkten
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. fordert anlässlich einer Reform des Sexualstrafrechts die Aufhebung von Schutzlücken im § 177 StGB und eine Verschärfung des § 179 StGB.
Schutzlücken im § 177 StGB bestehen, weil es nach deutscher Rechtspraxis
nicht ausreicht, wenn eine Frau im Fall sexueller Übergriffe deutlich
„Nein“ sagt. Sie muss ihre sexuelle Selbstbestimmung aktiv verteidigen,
während das Eigentumsrecht beispielsweise per se garantiert wird.
§ 179 StGB greift bei Widerstandsunfähigkeit, also zum Beispiel
Wachkoma oder nach einem epileptischen Anfall. Werden widerstandsunfähige
Personen, die keinen eigenen Willen bilden können, sexuell missbraucht,
ist das Strafmaß für den Täter mit 6 Monaten nur halb so hoch.
Auch vor dem Hintergrund der UN-BRK fordert Weibernetz eine Strafrahmenanpassung.
Weibernetz unterstützt die Positionen und Forderungen des Bundesverbands Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe (bff), des Deutschen Instituts für Menschenrechte, des Deutschen Juristinnenbunds sowie von Terre des Femmes.
Stellungnahme des Weibernetz e.V.
Kampagne des bff e.V. „Vergewaltigung verurteilen! – Für eine Reformierung des §177 StGB“
Am
26. März 2014 können wir den 5. Geburtstag der UN-Behindertenrechtskonvention
(BRK) in Deutschland feiern!
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
feiert mit und hält fest: Die BRK ist nach wie vor das Beste, was behindertenpolitisch
je geschrieben wurde! Lasst uns entsprechend handeln!
Wie waren wir froh, glücklich und stolz, als wir vor 5 Jahren endlich die BRK bei uns in Deutschland willkommen heißen konnten! Gerade auch bei den behinderten Frauen war der Jubel groß: Das lange Zeit Unfassbare war gelungen dank viel inhaltlicher sowie unermüdlicher Überzeugungsarbeit vieler Frauen weltweit: Sowohl einen eigenständigen Artikel für Frauen und Mädchen mit Behinderung unterzubringen, als auch die Berücksichtigung ihrer Belange in weiteren Artikeln zu bestimmten Schutzrechten zu verankern!
Und die BRK zeigt Wirkung. Ein Beispiel aus dem Kontext der Frauenpolitik: Nie zuvor haben sich so viele Verbände wie der Deutsche Frauenrat, aber auch Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe und Frauenhäuser vor Ort für die Rechte von Frauen mit Behinderung eingesetzt. Jetzt kennen die meisten von ihnen die Grundsätze der BRK und argumentieren mit ihr.
Einige der Frauenorganisationen und –verbände haben auch an Positionspapieren und Aktionsplänen vor Ort mit gearbeitet. Das ist wunderbar! Somit vertreten inzwischen Viele die Positionen von Frauen mit Behinderung!
Grundsätzlich muss jedoch festgehalten werden: Es wurde in den letzten 5 Jahren viel geredet; es wurden viele Veranstaltungen durchgeführt und viel Papier produziert. Einiges war sicherlich nötig; doch der erste große Elan behinderter Menschen und ihrer Verbände wurde auch gehörig ausgebremst.
Jetzt muss endlich gehandelt werden! Die soeben begonnene neue Legislaturperiode ist ein guter Zeitpunkt. Und zwar mit echter inhaltlicher Beteiligung (Partizipation), vor dem Hintergrund von Artikel 6 und weiterer, gerade auch mit der Selbstvertretung behinderter Frauen. Die Handlungsaufträge sind alle formuliert. Sie müssen nicht ständig wiederholt und neu erfunden werden. Wir empfehlen die Forderungen des Parallelberichts, der Positionspapiere des Inklusionsbeirats sowie des Deutschen Behindertenrats.
Wir vom Weibernetz freuen uns auf die nächsten 5 Jahre voller Taten zur Umsetzung der BRK!
Anlässlich des Internationalen Frauentags am 8. März fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. die Überprüfung der unterschiedlichen Mindeststrafen bei sexueller Nötigung einerseits und sexuellem Missbrauch widerstandsunfähiger Personen andererseits im Strafgesetzbuch.
„Die unterschiedlich hohen Strafen verstehen Frauen mit Behinderung nicht“, empört sich Martina Puschke, Projektleiterin im Weibernetz. „Warum Täter geringer bestraft werden, gerade wenn sie eine besonders schutzlose Lage ausnutzen und sexualisierte Gewalt ausüben, ist nicht zu kommunizieren und ist vor dem Hintergrund der UN-Behindertenrechtskonvention, die Menschen mit Behinderung die gleichen Rechte zusichert, zu hinterfragen.“
Am
14. Februar 2014 war nicht nur Valentinstag. Zum zweiten Mal fand der weltweite
Kampagnentag „One Billion Rising“ statt, der Menschen rund um
den Erdball aufrief, gegen Gewalt an Frauen und Mädchen
Flagge zu zeigen, sich zu erheben, zu tanzen, zu singen. In Deutschland rief
ein breites Bündnis dazu auf, sich zu beteiligen – mit Erfolg!
Tausende trafen sich auf Deutschlands
Plätzen und tanzten gemeinsam zum einheitlichen Kampagnensong „Break
the Chain“ (Spreng die Ketten). Die zahlenmäßig größte
Veranstaltung fand in Berlin vor dem Brandenburger Tor statt. Aber auch in
zahlreichen weiteren Städten von Nord bis Süd und
West bis Ost wurde getanzt und gesungen.
Weibernetz
hatte Frauen mit Beeinträchtigung aufgerufen, sich zu beteiligen, um
in der Kampagne sichtbar zu werden. In Kassel tanzten die Weibernetz-Frauen
gemeinsam mit den ca. 150 Aktiven auf dem Königsplatz. Sie beteiligten
sich mit der Rollstuhltanzfassung, die viel Beachtung fand. „Das war
erneut eine großartige Aktion! Es ist ein erhebendes Gefühl, Teil
einer weltweiten Kampagne für mehr Gerechtigkeit und gegen Gewalt gegen
Frauen zu sein. Wir waren einige der 1 Milliarde!“ waren sich die Weibernetz-Frauen
einig.
Link zur Webseite One Billion Rising
Link zur Tanzchoreographie im Sitzen (auf der Seite ganz unten links)
Mit
Verena Bentele wurde erstmals eine Frau mit Beeinträchtigung als Behindertenbeauftragte
des Bundes bestellt.
Weibernetz gratuliert ihr herzlich und wünscht ihr einen langen Atem
und Durchsetzungskraft bei ihrer neuen Herausforderung im Politikgeschäft.
Wir freuen uns, dass künftig eine Frau mit Beeinträchtigung das
Amt der Behindertenbeauftragten im Bund ausführen wird. Das hat eine
wichtige Signalwirkung für die Umsetzung der Behindertenrechtskonvention
im Sinne des Slogans „Nichts über uns ohne uns“!
Bekannt ist Verena Bentele als erfolgreiche Spitzensportlerin im Skilanglauf und Biathlon. Die blinde Sportlerin sagt über sich selber, dass sie es mag, die eigenen Grenzen zu überwinden. Eine ihrer letzten Herausforderungen war die Besteigung des Kilimanjaro.
Anlässlich
des Internationalen Tags „Gewalt gegen Frauen“ informiert Weibernetz
e.V. über den Start des Projekts „Frauenbeauftragte in Einrichtungen:
Eine Idee macht Schule“, welches in Kooperation mit Mensch zuerst e.V.
durchgeführt wird. Multiplikatorinnen aus 10 verschiedenen Bundesländern
sollen ausgebildet werden, die Idee der Frauenbeauftragten in Einrichtung
zukünftig weiterzutragen und zu stärken. Bereits von 2008 bis 2011
förderte das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und
Jugend das Vorgängerprojekt, in dem Frauen mit Lernschwierigkeiten geschult
und unterstützt wurden, um in ihren Werkstätten oder Wohnheimen
die Aufgabe der Frauenbeauftragten wahrnehmen zu können.
Zur Pressemitteilung
Zur Webseite
des Projekts
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
erachtet es vor dem Hintergrund der hohen Gewaltbetroffenheit von Frauen mit
Behinderung und Beeinträchtigung als erforderlich, den Schutz vor Gewalt
gegen Frauen mit Behinderung im Koalitionsvertrag zu verorten und hat hierzu
den verhandelnden Koalitionspartner_innen drei Kernpunkte zugesandt:
1.) Frauenbeauftragte in Einrichtungen gesetzlich verankern
2.) Abbau der Gewalt durch Strukturen in der Behindertenhilfe
3.) Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen verbessern
Zum ausführlichen Positionspapier für die Koalitionsverhandlungen
Das
Zentrum für selbstbestimmtes Leben behinderter Menschen (ZsL) in Kassel
ist umgezogen und Weibernetz mit.
Der Kasseler Verein fab hat ein neues barrierefreies Haus gebaut, in dem das
ZsL ein neues Zuhause findet.
Unsere neue Adresse seit 26. August:
Samuel-Beckett-Anlage 6, 34119 Kassel
Auch die Telefon- und Faxverbindung ändert sich!
Tel.: 0561 72885-310, Fax: 0561 72885-2310
Anlässlich
der Bundestagswahl 2013 fordert die Politische Interessenvertretung behinderter
Frauen im Weibernetz e.V.:
• Verbesserter Schutz vor Gewalt gegen Frauen mit Beeinträchtigung
• Verbesserte Gesundheitsversorgung
• Diskriminierungsschutz von Menschen mit Behinderung durch Einschränkung
vorgeburtlicher Untersuchungen
• Partizipation der Selbsthilfe und Interessenvertretung von Frauen
mit Behinderung
Zu den Wahprüfsteinen und den Antworten der Parteien
Das Forum behinderter Juristinnen und Juristen stellte am 4. Mai 2013 einen
überarbeiteten Entwurf für ein Gesetz zur sozialen Teilhabe vor.
Ziel ist es, im SGB IX unter anderem Persönliche Assistenz, begleitete
Elternschaft und Elternassistenz bedarfsgerecht und einkommensunabhängig
zu verankern.
Die Kernforderungen sollen in den nächsten Wochen offen diskutiert werden,
um Menschen mit Behinderung eine gleichberechtigte Teilhabe am Leben am gesellschaftlichen
Leben zu ermöglichen.
Die
Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland vielfach
verletzt. Dies belegt ein 80-seitiger Bericht mit dem Titel "Für
Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!" der von
einer Allianz von fast 80 Organisationen der Zivilgesellschaft – darunter
auch Weibernetz e.V. - gemeinsam erstellt wurde. Anläßlich des
vierten Jahrestages des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention
(BRK) in Deutschland am 26. März 2013 wurde er am 21. März an Tom
Koenigs, den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages
und am 22. März an die Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen
übergeben. (Nebenstehendes Foto: Von links nach rechts: Dr. Annette Niederfranke
(Staatssekretärin im BMAS), Dr. Sigrid Arnade (BRK-Allianz), Dr. Ursula
von der Leyen (Ministerin-BMAS), Dr. Detlef Eckert (BRK-Allianz))
"Wenn einer unbekannten Zahl von Menschen mit Behinderungen pauschal
das Wahlrecht verweigert wird, wenn Menschen gegen ihren Willen zwangsbehandelt
und zwangseingewiesen werden, wenn Frauen und Mädchen mit Behinderungen
zwei- bis dreimal häufiger als nichtbehinderte Frauen von sexueller Gewalt
betroffen sind, und mehr als 140.000 pflegebedürftige Menschen ans Bett
fixiert werden, so sind das gravierende Menschenrechtsverletzungen",
stellt Dr. Sigrid Arnade, eine der SprecherInnen der Allianz fest.
Zur Pressemitteilung der BRK-Allianz
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. begrüßt den Start des neuen bundesweiten Hilfetelefons gegen Gewalt gegen Frauen und wünscht dem Angebot ein gutes Gelingen.
„Das Hilfetelefon ist eine erste unbürokratische und kostenlose Anlaufstelle und wir hoffen, dass hierdurch vielen Frauen geholfen wird, die bislang den Weg zu einer Beratungsstelle gescheut haben. Wenn jedoch weitere Unterstützung durch Beratungsstellen vor Ort oder Schutz im Frauenhaus notwendig ist, müssen auch diese Schutzeinrichtungen barrierefrei sein. Sonst bleiben Frauen mit Behinderung außen vor“, führt Brigitte Faber, Projektleiterin im Weibernetz aus.
Seit 6. März 2013 ist es am Start: Das lang geplante
Hilfetelefon gegen Gewalt gegen Frauen. Es ist 365 Tage im Jahr rund um die
Uhr unter der Rufnummer 08000 116 016 erreichbar. Das Motto des Hilfetelefons:
„Gemeinsam finden wir Antworten. Kostenlos, vertraulich, rund um die
Uhr“.
Das Angebot richtet sich an Frauen, die Gewalt erfahren haben genauso wie
an Bekannte, Verwandte und Fachkräfte, die mit dem Thema Gewalt konfrontiert
sind.
Gehörlose Frauen können über Tess-Relay-Dienste mit den Beraterinnen
telefonieren.
Infos
in Gebärdensprache zum Hilfe-Telefon
Hier gibt es Infos in Leichter Sprache zum Hilfe-Telefon
Zur Webseite des Hilfetelefons
Anlässlich
des Internationalen Tags Nein zu Gewalt an Frauen am 25. November fordert
die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
verbindliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Als Arbeitshilfe für die Einrichtungen legt die Interessenvertretung
eine Checkliste zum Erstellen eines Leitfadens zum Umgang mit (sexualisierter)
Gewalt vor.
„Von Seiten der Kostenträger war es ist nie ein Problem, Mindeststandards beim Bau von Einrichtungen einzuführen. Aber Einrichtungen zu verpflichten, alles zu tun, um das Menschenrecht zum Schutz vor Gewalt zu garantieren, ist noch kein Standard. Die bauliche Gestaltung zählt offenbar mehr als Menschenrechte. Dabei kann inzwischen niemand mehr sagen, nichts von Gewalt gegen Menschen mit Behinderung zu wissen“, stellt Martina Puschke, Projektleiterin im Weibernetz e.V. fest.
Inklusionsbeirat
legt Positionspapier zum Schutz vor Gewalt für Frauen und Mädchen
mit Behinderung vor
Die staatliche Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-BRK positioniert sich klar gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung und fordert Maßnahmen zur Stärkung von Frauen und Mädchen mit Behinderung, einen verbesserten Schutz vor Gewalt in der Familie, in Einrichtungen und in der Pflege und eine bessere Unterstützung in der Beratung, in Therapien und im Strafverfahren.
Positionspapier als Download
Link
zum Inklusionsbeirat
Verbände fordern Änderung des Wahlrechts
Maßgebliche Verbände behinderter Menschen fordern gemeinsam die
Beendigung der völkerrechtswidrigen Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung
bei Wahlen. Auch Weibernetz gehört zu dem großen Kreis der fordernden
Verbände.
Nach dem derzeit gültigen Wahlrecht sind zwei Gruppen von Menschen mit
Beeinträchtigungen von Wahlen ausgeschlossen: Menschen, die Betreuung
in allen Angelegenheiten brauchen und solche, die nach einer Straftat im Zustand
der Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht
sind. Die Verbände fordern eine ersatzlose Streichung der entsprechenden
Paragrafen.
Besuch
aus Litauen bei Weibernetz
Eine Lektorin des Zentrums für Gender Studies der Universität Vilnius
besucht vom 23.-27. Juli die Geschäftsstelle des Weibernetz in Kassel.
Nach ihrer Dissertation über geschlechtliche Identität und Behinderung
forscht sie nun in einem Austauschprojekt über Frauen mit Behinderung
in Deutschland.
Auch für die Weibernetz-Frauen ist der Austausch sehr interessant. In
Litauen gibt es lediglich einen Zusammenschluss von Frauen mit Behinderung,
der von blinden Frauen geleitet wird, auch wenn Frauen häufig die Gründerinnen
von Behindertenorganisationen waren. Litauen hat 2010 die BRK ratifiziert,
allerdings mit Vorbehalt im Bereich Gesundheitsversorgung zu Artikel 25 a).
Neben dem politischen Austausch steht natürlich auch das kulturelle Highlight
der dOCUMENTA 13 in Kassel auf dem Programm (siehe Foto).
Ab sofort ist der neue Ratgeber „Gut beraten“
zur Beratung von Frauen und Mädchen mit Behinderung im Weibernetz erhältlich.
Er wendet sich insbesondere an Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe und Frauenhäuser.
„Weil behinderte Frauen und Mädchen noch häufiger von Gewalt
betroffen sind und verstärkt Rat und Schutz bei Frauenhilfeorganisationen
suchen, wollen wir diesen Stellen helfen, mehr Licht in den Dschungel der
Rechte behinderter Frauen zu bringen“ erläutern die Weibernetz-Mitarbeiterinnen.
Erstellt wurde der Ratgeber von der Politischen Interessenvertretung behinderter
Frauen im Weibernetz e.V.
Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend ist der Ratgeber kostenlos erhältlich.
Die
Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen
und -senatoren der Länder (GFMK) hat auf ihrer 22. Sitzung vom 14.-15.
Juni 2012 drei Beschlüsse zur Verbesserung der Situation von Frauen mit
Beeinträchtigungen und Behinderungen getroffen. Die GFMK setzt sich dafür
ein, den Schutz von Frauen mit Behinderung vor Gewalt deutlich zu verbessern.
Konkret sollen barrierefreie Zugänge zu Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen
ermöglicht und in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Schulen verstärkt
Sexualpräventionskonzepte entwickelt werden.
"Weibernetz begrüßt die Initiative der GFMK. Denn der Handlungsdruck infolge der vorgelegten repräsentativen Studie, die das hohe Gewaltvorkommen gegen Frauen mit Behinderung belegt, ist hoch" erklärt Martina Puschke, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz.
Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF e. V.) und die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. werden vor dem Hintergrund der alarmierenden Ergebnisse der Studie gemeinsame Aktivitäten zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen des Gesundheitswesens ergreifen. Die beiden Frauenorganisationen planen, gemeinsam mit Fachfrauen des AKF, wie z.B. Gynäkologinnen, Psychotherapeutinnen und Geburtsbegleiterinnen, Sensibilisierungsschritte und Konzepte für die Praxis zum Umgang mit behinderten Frauen zu erarbeiten.
Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V., die Frauenhauskoordinierung e.V. und Weibernetz e.V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung stellen Beratungsstellen und Frauenhäusern ab heute einen Leitfaden für den Erstkontakt mit gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderung zur Verfügung.
Die Herausgeberinen betonen: „Wir möchten Anregungen geben, welche Aspekte bei welcher Beeinträchtigung dringend zu beachten sind. Neben konkreten Fragen für den Erstkontakt gehören dazu z.B. die Voraussetzungen, die in einem Frauenhaus oder einer Fachberatungsstelle gegeben sein müssen, um eine blinde Frau, eine Frau im Rollstuhl, eine Frau mit Lernschwierigkeiten etc. zu unterstützten und zu beraten.“
Das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung – Weibernetz e.V. fordert anlässlich des Internationalen Frauentags eine konsequente Gleichstellungspolitik der Bundesregierung, um Nachteilen zwischen den Geschlechtern entgegen zu wirken.
„Es ist beschämend, dass Deutschland seit Jahren immer wieder
vor Augen geführt wird, im internationalen Vergleich in Sachen Chancengleichheit
weit hinten zu liegen“, so Jutta Harbusch vom Vorstand des Weibernetz
e.V.
Jüngstes Beispiel hierfür ist die aktuelle Untersuchung der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit Belegen,
dass vollbeschäftigte Frauen in Deutschland ca. 22 Prozent weniger verdienen
als Männer. Nach Aussage der OECD sei damit das Lohngefälle in Deutschland
so hoch wie in keiner anderen europäischen Industrienation.
Raus aus der Opferrolle!
Kommentar zur ersten repräsentativen Studie „Lebenssituation und Belastungen
von Frauen mit Behinderungen in Deutschland“ von Martina Puschke, Weibernetz
e.V.
„Report Mainz“ hat es vorgemacht und viele Tageszeitungen tuten ins gleiche
Horn: Frauen mit Lernschwierigkeiten, die üblicherweise geistig behindert
genannt werden, werden in Behinderteneinrichtungen missbraucht; sie werden
als wehrlose Opfer dargestellt. So wird das Ergebnis der ersten repräsentativen
Untersuchung, die das Vorkommen von Gewalt gegen Frauen mit Behinderung in
Deutschland belegt, medial dargestellt. Skandalisiert und die Opferrolle manifestierend.
Die Ergebnisse der Studie dürfen in der Öffentlichkeit nicht dazu führen,
dass die Opferrolle von Frauen mit Behinderung manifestiert wird. Vielmehr
muss mit unterschiedlichen Programmen gegengesteuert werden, dass sie selbstbestimmt
und selbstbewusst ihre Grenzen erkennen und wahren können.
Zur Langfassung des Kommentars
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November fordern
die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.,
Mensch zuerst e.V. und bff Frauen gegen Gewalt e.V. wirksame Gegenmaßnahmen.
Die repräsentative Untersuchung über die Lebenssituation von behinderten
Frauen in Deutschland belegt, was viele Expert/innen erwartet hatten: Frauen
mit Behinderung sind zu einem weit höheren Anteil in ihrem Leben von
Gewalt, Übergriffen und Diskriminierung betroffen als der Durchschnitt
der weiblichen Bevölkerung.
Ein beispielhaftes Projekt als Prävention und zum Schutz vor Gewalt war
das Pilotprojekt `Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe‘
von Weibernetz e.V. in Kooperation mit Mensch Zuerst – Netzwerk People
First Deutschland e.V. „Es sollte in allen Wohnheimen und Werkstätten
Frauenbeauftragte geben! Dazu bedarf es einheitlicher Regelungen im Gesetz
oder in Verordnungen wie der Werkstättenmitwirkungsverordnung“,
fordert Magdalene Ossege vom Vorstand des Weibernetz e.V..
Zugleich muss das spezialisierte Hilfesystem, bestehend aus Frauenberatungsstellen,
Frauennotrufen, Interventionsstellen und Frauenhäusern, sich noch mehr
gegenüber Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen öffnen. Dafür
setzt sich der bff mit dem Projekt Zugang für alle! ein. Viele Fachstellen
gehen bereits verstärkt auf behinderte Frauen zu und unterstützen
sie. „Häufig fehlt den Stellen dafür aber das nötige
Geld. Wir erhoffen uns von den Studienergebnissen, dass viele Geldgeber/innen
nun auch den Handlungsbedarf erkennen“, sagt Katharina Göpner,
die das Projekt Zugang für alle! im bff bearbeitet.
Zur Pressemitteilung
Link zur Studie
Der
Titel des Fachtags der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen
im Weibernetz e.V. und Mensch zuerst e.V. war Programm. Mehr als 200 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer waren der Einladung zu dieser Tagung am 22. November 2011 nach
Berlin gefolgt. Alle waren sich einig: Es muss etwas getan werden gegen die
massive Gewalt gegen Frauen mit Behinderung!
Eröffnet wurde der Fachtag vom Parlamentarischen Staatssekretär
im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Hermann
Kues, aus dessen Haus der Fachtag auch gefördert wurde.
Auf dem Fachtag wurden die ersten Ergebnisse der repräsentativen Studie
zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderung vorgestellt, die von einem
Forscherinnenteam der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesfrauenministeriums
durchgeführt wurde.
Außerdem wurde die Arbeit der ersten 14 Frauenbeauftragten aus Werkstätten
oder Wohnheimen für behinderte Menschen vorgestellt, die von Weibernetz
und Mensch zuerst im Projekt „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“
ausgebildet wurden.
Zur Abrundung stellte der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
bff e.V. sein Projekt „Zugang für alle!“ vor, in dem es um
die Zugänglichkeit von Beratungsstellen geht.
Am
7. Juli 2011 entschied eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages,
die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland in Ausnahmefällen
zuzulassen. Dies gilt für Paare, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende
Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt
zu rechnen ist.
Weibernetz e.V. bedauert diese Entscheidung, weil nun die Unterscheidung von lebens- und lebensunwerten Leben getroffen werden kann. In einem Positionspapier vom April 2011 sprach sich Weibernetz e.V. für ein Verbot der PID ohne Ausnahmeregelungen aus und betonte, aus dem internationalen Vergleich zu wissen, dass die Ausweitung von Kriterien für die Nutzung der PID immer weiter voran schreiten wird. Zudem befürchtet Weibernetz e.V. durch eine (zunächst begrenzte) Zulassung der PID die Erhöhung des gesellschaftlichen Drucks auf Paare, ein „gesundes“ Kind zur Welt bringen zu müssen.
Zur PID-Position des Weibernetz e.V.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. kommt bei der Bewertung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) zu anderen Ergebnissen als die Bundesregierung in ihrem Entwurf für den 1. Staatenbericht gemäß der Behindertenrechtskonvention, wird jedoch keine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgeben.
In einem Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet Weibernetz e.V. diese Handlung mit den negativen Erfahrungen mit dem Umgang mit inhaltlichen Eingaben sowie zahlreichen kritischen Stellungnahmen von Seiten der Zivilgesellschaft im Rahmen der Gestaltung des Nationalen Aktionsplans. Zudem war die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme erneut zu kurz.
Stattdessen kündigt Weibernetz e.V. an, ihre Erfahrungen zur Umsetzung der BRK in die Parallelberichtserstattung einfließen zu lassen und verweist auf die Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan und den Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der BRK des Deutschen Behindertenrates.
Zur Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan
Die
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz begrüßt
den Gesetzentwurf für ein bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen
Frauen“. Das Hilfetelefon soll ab 2012 eine kostenfreie Erstberatung
insbesondere für gewaltbetroffene Frauen und Angehörige bieten.
Weibernetz e.V. macht in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf deutlich, dass
der Ausbau barrierefreier Hilfeeinrichtungen vor Ort eine wichtige Voraussetzung
für die Weitervermittlung des Hilfetelefons sei. „Ansonsten wird
das gute Angebot für Frauen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen
nicht über den telefonischen Erstkontakt hinaus gehen können“
befürchtet Martina Puschke, Projektkoordinatorin im Weibernetz e.V.
Zur Stellungnahme zum Hilfetelefongesetz
Am
21. Februar 2011 wurde in einer ersten Verbände-Anhörung im Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Referentenentwurf für
ein Bundeskinderschutzgesetz beraten.
Weibernetz e.V. kritisiert, dass Eltern mit Behinderung und behinderte Kinder
und Jugendliche noch nicht ausreichend berücksichtigt sind.
„Es wäre nicht nur eine verpasste Chance, wenn behinderte Kinder
und behinderte Eltern im geplanten Bundeskinderschutzgesetz nicht ausreichend
sichtbar würden. Vielmehr hat sich die Bundesregierung mit der Unterzeichnung
der Behindertenrechtskonvention verpflichtet, zu gewährleisten, dass
Menschen mit Behinderung ihre Rechte im gleichen Umfang wahrnehmen können
wie alle anderen auch“, resümiert Martina Puschke vom Weibernetz
e.V.
Zur Stellungnahme des Weibernetz e.V.
"Von Anfang an dabei! Frauenrechte in Aktionsplänen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention"
Am
6. September 2010 fand der Weibernetz-Fachtag "Von Anfang an dabei!"
in Kassel statt.
Gemäß Artikel 6 der Behindertenrechtskonvention (BRK) und weiterer
Artikel müssen konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der mehrfachen
Diskriminierung behinderter Frauen getroffen werden. Diese werden jedoch nicht
„vom Himmel fallen“. Sie müssen eingefordert werden und ihren
Platz z.B. in Aktionsplänen zur Umsetzung der Konvention finden –
sowohl auf Bundesebene, als auch in landesweiten, kommunalen oder verbandsinternen
Aktionsplänen.
Die Dokumentation des Fachtags erfolgt demnächst hier.
Theresia
Degener in UN-Ausschuss gewählt
Theresia Degener wurde am 1. September 2010 in New York in den Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt.
Weibernetz gratuliert Theresia Degener von ganzem Herzen und freut sich mit
ihr über den Erfolg! „Wow! Sie hat es geschafft!“ war die
erste Äußerung von Brigitte Faber im Weibernetz-Büro nach
der Wahl. „Wir sind stolz, dass eine von uns nun für die Überwachung
der Umsetzung der Konvention mit zuständig ist! Und wir wünschen
Ihr alles Gute für die neue Aufgabe!“
Die Rechtsprofessorin aus Bochum gehört zu den Frauen der ersten Stunde
vom Weibernetz.
Der Ausschuss hat nach § 34 der Behindertenrechtskonvention eine Überwachungsaufgabe zur Umsetzung der Konvention und umfasst 18 Mitglieder.
Martina Puschke, Projektleiterin in der Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. ist wie in 2007 erneut in den Beirat der Antidiskriminierungsstelle berufen worden. Sie vertritt dort den Deutschen Behindertenrat (DBR). Dem Beirat gehören 16 Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen sowie Expertinnen und Experten an. Am 17. Juni 2010 trifft sich der neue Beirat zu seiner ersten Sitzung.
Mehr zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den BeiratDelegation aus Südkorea besucht Weibernetz
Acht
Frauen aus Südkorea besuchten am 14. Juni das Weibernetz-Büro in
Kassel. Ihre Organisation „Women with Disabilities Empathy“ setzt
sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen mit Behinderung an
der Gesellschaft ein. In einem regen Austausch besprachen die Frauen Erfolge
und Schwierigkeiten ihrer alltäglichen Arbeit.
Brigitte Faber und Martina Puschke vom Weibernetz stellten mal wieder fest:
Frauen mit Behinderung machen auf der ganzen Welt ähnliche Erfahrungen.
Sie entwickeln jedoch unterschiedliche Strategien, damit umzugehen. So hat
Women with Disabilities Empathy im Jahr 2001 das erste eigene Frauenhaus für
Frauen mit Behinderung eröffnet. Inzwischen gibt es landesweit 10 entsprechende
Häuser.
Die Koreanerinnen besuchen nun noch weitere Organisationen, um insbesondere
Stimmungen zum Thema Sexualbegleitung und Sexualassistenz einzufangen –
ein Thema, dass in Südkorea noch recht jung ist und genau wie in Deutschland
von Frauen kontrovers diskutiert wird.
Dies
forderte Martina Puschke von der Politischen Interessenvertretung behinderter
Frauen im Weibernetz e.V. im Rahmen der Anhörung zum Behindertenbericht
der letzten Legislaturperiode am 3. Mai 2010.
Im vorgelegten Behindertenbericht wurden zwar einige Erfolge hinsichtlich der Gleichberechtigung von Frauen und Männern mit Behinderung dargestellt. Insbesondere die Herausforderungen oder Negativtrends fehlen jedoch im Bericht. Um der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen entgegenzuwirken, muss ein Staat jedoch genau hinschauen, um zu sehen, an welchen Stellen noch nachgebessert werden muss.
Zur Stellungnahme des Weibernetz
Am 20. Januar 2010 sind mehrere Verbände zusammengekommen, um das Bündnis
gegen Diskriminierung zu reaktivieren. Ziel des Bündnisses ist die Stärkung
der Antidiskriminierungskultur in Deutschland.
In ihrer gestrigen Sitzung waren sich die teilnehmenden Verbände einig:
die von Diskriminierung betroffenen Menschen benötigen in Deutschland
eine starke Lobby. Darüber hinaus ist der Prävention mehr Aufmerksamkeit
als bisher beizumessen.
Die letzten Jahre Antidiskriminierungspolitik haben gezeigt, dass trotz Inkrafttreten
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der damit verbundenen
Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Perspektive
der von Diskriminierung betroffenen Menschen sowohl in der Politik als auch
in der Gesellschaft zu kurz kam.
Die teilnehmenden Verbände werden sich gemeinsam für eine Verbesserung
des aktuellen Diskriminierungsschutzes, für die Umsetzung der neuen EG-Richtlinie
und für eine effektive und ganzheitliche Antidiskriminierungspolitik
einsetzen.
Zu den Mitgliedern des Bündnisses zählen sowohl Gewerkschaften,
Antidiskriminierungs- als auch Interessensverbände (in alphabetischer
Reihenfolge):
• Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)
• Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
• Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG)
• Deutscher Frauenrat (DF)
• Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
• Deutscher Juristinnenbund (djb)
• Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)
• Lesben und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)
• Migrationsrat Berlin-Brandenburg (MRBB)
• NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung
Behinderter e.V.
• Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD)
• verd.i
• Weibernetz e.V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen
mit Beeinträchtigung
V.i.S.d.P. und Kontakt:
Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) Tempelhofer Ufer 21, 10963
Berlin, Tel.: 030-61305328
Von Quotenfrauen, der Generation Praktikum und dem Prinzip Hoffnung
„Ohne
die Frauenquote wären wir heute nicht da, wo wir sind“. Darin waren
sich die Teilnehmerinnen des Weibernetz-Fachtags „Von Quotenfrauen,
der Generation Praktikum und dem Prinzip Hoffnung“ am 7. Dezember 2009
in Kassel einig.
Statt jedoch eine weitere spezielle Quote für Frauen mit Behinderung
in der Schwerbehindertenquote zu fordern, einigten sich die Expertinnen vielmehr
auf die Festlegung einer kontinuierlichen geschlechtergerechten Vergabe aller
Mittel (Gender-Budgeting).
Alle Forderungen des Fachtags:
• Erhöhung der Schwerbehindertenquote von 5 auf 6%
• Erhebung geschlechtsspezifischer Arbeitsmarktstatistiken
• Geschlechtergerechte Vergabe der Mittel aus der Ausgleichsabgabe
• Geschlechtergerechte Vergabe der Mittel der aktiven Arbeitsmarktförderung
durch die Bundesagentur für Arbeit
• Geschlechtersensible Beratung für Frauen und Männer mit
Behinderung in den Job-Centern, den ARGEn und der Bundesagentur für Arbeit
• Stärkung von Mädchen mit Behinderung in Familie, Schule
und Einrichtungen der Behindertenhilfe, um ihnen eine selbstbewusste Berufswahl
zu ermöglichen
• Disability Mainstreaming für alle frauenpolitischen Maßnahmen,
z.B. Girls Day
• Gender-Mainstreaming für alle behindertenpolitischen Maßnahmen
Zur Dokumentation des Fachtags
2009 feiert der Verein Weibernetz e.V. den 11. Geburtstag.
Während der Rheinschifffahrt in Köln am 10. Mai 2009 startete Weibernetz
e.V. anlässlich des Jubiläums die Geburtstagsaktion „1.111
x 11“.
Wir wünschen uns zum 11. Geburtstag 1.111 Spenden über jeweils
11 Euro (oder über 111 Euro oder jeden anderen Betrag)!
Vor 11 Jahren – also 1998 – gründeten Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen aus ganz Deutschland das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigungen. Und weil der Titel so lang ist, entschieden sie sich selbstbewusst für den Kurznamen Weibernetz. Viele politische Erfolge konnten seit der Gründung gefeiert werden. Darunter die Berücksichtigung behinderter Frauen im SGB IX, im Behindertengleichstellungsgesetz und in der UN-Behindertenrechtskonvention.
Es gibt noch viele weitere gute Ideen im Weibernetz zum Beispiel für
öffentlichkeitswirksame Aktionen und für die Unterstützung
und Stärkung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Solche Aktivitäten
kosten Geld! Deshalb bitten wir um Unterstützung unserer Aktion „1.111
x 11“: Wenn gewünscht, veröffentlichen wir die Unterstützerinnen
an dieser Stelle auch gern mit Namen.
Die abgebildete Postkarte kann auch gerne bestellt werden! Vielen Dank für
Ihre Unterstützung!
Ab sofort gibt es Informationen über den Verein Weibernetz e.V. auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS). In 6 verschiedenen Videos werden die Arbeiten von Weibernetz erklärt. Dazu wurden die wichtigsten Texte des Links „Über uns“ übersetzt. Um zu den Filmen zu gelangen, folgen Sie bitte einfach dem Logo der DGS.
Begrüßung auf der Webseite von Weibernetz in GebärdenspracheAm
10. Mai 2009 hieß es auf der Weibernetz-Schifffahrt auf dem Rhein in
Köln „Volle fahrt voraus! Frauen nehmen Kurs auf die Umsetzung
der UN-Konvention“. Frauen mit und ohne Behinderungen aus dem ganzen
Bundesgebiet formulierten auf der barrierefreien „MS Loreley“
politische Bo(o)tschaften anlässlich des Europäischen Protesttags
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Weibernetz-Frauen fordern eine zügige Umsetzung der Konvention und
Anpassung der deutschen Gesetzgebung. Auch sollen Gerichte die Konvention
bei ihrer Rechtsprechung berücksichtigen.
Speziell für Frauen formulierten die Teilnehmerinnen zum Beispiel das
Recht auf Assistenz für Mütter mit Behinderungen, eine Beschäftigungsquote
für behinderte Frauen, barrierefreie Frauenprojekte und Frauenhäuser
und die (finanzielle) Förderung spezieller Beratungsstellen für
FrauenLesben mit Behinderungen.
Die Bo(o)tschaften beinhalten jedoch auch Forderungen nach vermögensunabhängiger
Assistenz, inklusiver Bildung, freier Wahl notwendiger Hilfsmittel, neuen
Wegen außerhalb der WfBM´s, barrierefreiem Zugang zum Gesundheitssystem,
gleichen Chancen für alle unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe
etc.
"Wir rufen alle Politierinnen und Politiker im Bund und den Ländern
auf, die Bo(o)tschaften bei der Umsetzung der Konvention zu berücksichtigen"
fasst Jutta Harbusch, Vorstand des Weibernetz e.V. die Aktion zusammen.
Foto-Impressionen der Schifffahrt
So lautete der Titel der diesjährigen Fachtagung der Politischen Interessenvertretung
behinderter Frauen im Weibernetz e.V.. Frauen mit Behinderung/chronischer
Erkrankung aus dem ganzen Bundesgebiet fühlten sich angesprochen und
kamen am 10. und 11. Mai 2009 nach Bonn, um sich zu vernetzen und auszutauschen.
Gestärkt durch inhaltliche Inputs der Ressourcennutzung, der Energiearbeit,
des Vorbeugens von Burn-Out sowie Überlegungen konkreter erster Schritte
zur Umsetzung der UN-Konvention fuhren die Teilnehmerinnen wieder nach Hause.
Die Organisatorinnen zeigten sich mit dem Verlauf der Tagung mit Förderung
durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
sehr zufrieden.
Frauen
müssen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sichtbar
bleiben!
10. März 2009: Einen Tag nach der Fachkonferenz „alle inklusive!
Die neue UN- Konvention und Politik für Frauen mit Behinderungen“
zeigt sich Weibernetz e.V. sehr zufrieden mit dem Verlauf und den Ergebnissen
der Konferenz.
„Wir haben mit den 120 TeilnehmerInnen erarbeitet, wie die Konvention
Frauen mit Behinderung in den Bereichen frauengerechte Gesundheitsversorgung,
Begegnung von Gewalt, Aufnahme einer Erwerbsarbeit sowie Unterstützung
bei der Erziehungsarbeit helfen kann“ resümiert Magdalene Ossege
vom Vorstand des Vereins.
Im Büro des Weibernetz freuen sich die Mitarbeiterinnen auf die Phase
der Umsetzung der Konvention. „Wir werden den notwendigen Aktionsplan
der Bundesregierung mit den Menschenrechten von Frauen mit Behinderungen „füttern“.
Die Frauenbelange müssen bei der Umsetzung sichtbar bleiben!“ kündigte
Martina Puschke auf dem Abschlusspodium an.
Eindrücke
und Reden der Konferenz
Frauenallianz erstellt CEDAW-Alternativbericht
Eine
Allianz aus 28 Frauenverbänden (darunter auch Weibernetz e.V.) veröffentlichte
am 15. Dezember 2008 ihren Alternativbericht zum Übereinkommen der Vereinten
Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung (CEDAW).
Zuvor hatte die Bundesregierung in ihrem Bericht die deutsche Gleichstellungspolitik seit 2002 dargelegt. Die Autorinnen des Alternativberichts kritisieren hingegen die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung, weil sie sich unter anderem zu sehr auf Familienpolitik konzentriert und Gender-Mainstreaming nicht mehr pro-aktiv verfolgt.
Alternativbericht zum Download
Aus Sicht von Frauen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung muss der Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz geschärft werden, fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.. Als äußerst problematisch bewertet Weibernetz beim vorgelegten Gesetzentwurf vom 30. Juni 2008 fehlende Regelungen zur Forschung sowie genetische Untersuchungen bei nichteinwilligungsfähigen Personen. Auch pränataldiagnostische Untersuchungen von genetisch bedingten Krankheiten, die evt. im Laufe des Lebens auftreten können, sieht Weibernetz problematisch und fordert den Gesetzgeber zu entsprechenden Änderungen auf.
Stellungnahme zum Entwurf des Gendiagnostikgesetzes
Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. Mai
2008 sind diverse Neuerungen im SGB III, SGB II, SGB IX und weiteren Sozialgesetzbüchern
vorgesehen.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
fordert in ihrer Stellungnahme eine sensiblere geschlechtsdifferenzierte Ausrichtung
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und nimmt Stellung zu einigen Änderungen
im Referentenentwurf, insbesondere zur geschlechtsneutralen Eingliederungsbilanz
und Eingliederungsvereinbarung, zum vagen Vermittlungsbudget der Bundesagentur
für Arbeit, zu fehlenden Kinderbetreuungskosten sowie zur geringeren
Reisekostenerstattung.
Weibernetz unterstützt Forderung nach umfassendem Europäischen
Antidiskriminierungsschutz
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
spricht sich deutlich für eine Erweiterung der Europäischen Antidiskriminierungspolitik
aus. Derzeit fehlt es an Schutz vor Diskriminierung in den Bereichen Gesundheit,
Bildung und beim Zugang von Gütern und Dienstleistungen.
Aus Sicht des Weibernetz muss dieser Diskriminierungsschutz wie beim deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für alle Merkmale (Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung) gelten. „Wenn nur bestimmte Gruppen geschützt werden, entsteht eine Hierarchie innerhalb der benachteiligten Gruppierungen. Dies führt zu keiner guten Antidiskriminierungskultur“ befindet Martina Puschke, Projektkoordinatorin im Weibernetz und Mitglied des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Weibernetz e.V. unterstützt damit als Mitglied des Netzwerks von Antidiskriminierungsorganisationen die Forderung nach einer umfassenden EU-Richtlinie mit horizontalem Ansatz. Dem Netzwerk gehören der Deutsche Frauenrat, der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD), Netzwerk Artikel 3, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), Deutscher Juristinnenbund e.V., Antidiskriminierungsverband, BAG der Senioren-Organisationen (BAGSO) und Weibernetz e.V. an.
„Wir wollen unser Seminar mit einem Film über behinderte Mütter einleiten. Welche Filme gibt es?“ „Habt Ihr einen Filmtipp für unsere Frauengruppe?“ Fragen wie diese beantworten wir ab sofort mit dem Hinweis auf unsere aktuelle Filmliste, welche die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz gemeinsam mit dem Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen erstellt und herausgegeben hat. Also, viel Spaß beim Filme-Finden!
Am 4. Mai 2007 gründeten über 100 Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen ein Europäisches Netzwerk behinderter Frauen in Berlin. Die Gründungsfrauen aus 17 Ländern nahmen an der Konferenz "Ein Netzwerk behinderter Frauen in Europa!" teil. Zum Abschluss der Tagung verabschiedeten die Frauen eine Resolution, in der sie die Ziele des Netzwerks vorstellen sowie Forderungen für die Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens stellen.
Zur Resolution der NetzwerkgründungAm 30. März 2007 war es endlich so weit: Im Rahmen einer großen Feier wurde in New York die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen von über 80 Staaten unterschrieben. Für Menschen mit Behinderung, aber gerade auch für Mädchen und Frauen mit Behinderung auf der ganzen Welt ist dies ein einzigartiger Grund zum Feiern!
Die
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. setzt
sich für eine geschlechtergerechte und barrierefreie Gesundheitsversorgung
ein und lehnt große Teile des derzeit diskutierten Entwurfs für
ein Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-WSG) ab.
Seit
18. August 2006 soll das AGG vor Benachteiligungen im Bereich der Arbeit,
bei Massengeschäften und privaten Versicherungsverträgen schützen.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
hat nun die wichtigsten Paragrafen mit Beispielen für behinderte Frauen
sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. hat Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen aus dem gesamten Bundesgebiet nach Duderstadt eingeladen, um das 25-jährige Jubiläum der Bewegung behinderter Frauen zu feiern. Vom 15.-17. September 2006 werden die Gründerinnen der Bewegung auf Erfolge und Erfahrungen zurück- und die derzeit aktiven Frauen nach vorne blicken.
zur PressemeldungAm 8. Februar wurde im Berliner Kleisthaus das Rechtsgutachten zur staatlichen Unterstützung behinderter Mütter und Väter vorgestellt. Aus diesem geht u.a. hervor, dass es zur Verbesserung der Situation behinderter Eltern keiner neuen Gesetze bedarf. Vielmehr schlägt Dr. Julia Zinsmeister eine Klarstellung vor allen Dingen im SGB IX und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vor. Karin Evers-Meyer, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, sagte in der Pressekonferenz ihre Unterstützung für das Vorhaben zu.
Zum Rechtsgutachten (Download als Pdf-Dokument)Nach
dem SGB IX haben behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen
in der Rehabilitation bei Bedarf das Recht auf so genannte Übungen zur
Stärkung des Selbstbewusstseins. Eine Umfrage des Weibernetz hat ergeben,
dass diese z.Zt. jedoch nur in Berlin und NRW angeboten werden. Es gibt derzeit
verschiedene Unklarheiten bei den Anbietern und Kostenträgern bzgl. dieser
Übungen. Da derzeit alle Beteiligten an einem Tisch sitzen, um erneut
über die zuständige Rahmenvereinbarung zu verhandeln, ist der Zeitpunkt
günstig, wieder ins Gespräch zu kommen und ggf. Übergangslösungen
zu finden, damit behinderte Frauen und Mädchen nach vier Jahren ihren
Rechtsanspruch einlösen können.
Vor zehn Jahren fand in Peking die größte internationale Frauentagung
statt. Auf ihr wurden Grundsätze und Maßnahmen für eine weltweite
Gleichberechtigung formuliert. Dieses Jahr wird Bilanz gezogen - bei den Vereinten
Nationen sowie bei Frauenorganisationen. Für Frauen mit Behinderung waren
Dinah Radtke und Brigitte Faber in New York dabei. Wir geben einen Überblick
- aus Sicht von Frauen mit Behinderung.
Hier finden Sie den Peking Bericht.
Seit 1. Juli 2004 gibt es mit der Budgetverordnung einheitliche Regelungen für die Nutzung des persönlichen Budgets. Die Erwartungen an das persönliche Budget sind groß. Inwieweit sie behinderten Frauen und Männern zu mehr Selbstbestimmung verhelfen, muss die Realität zeigen. Eine Übersicht über die Regelungen und den Text der Budgetverordnung.
Erklärung des "Rucksackprinzips" in einfacher Sprache.
Die Anfang diesen Jahres heftig in die Kritik geratene Heilmittelrichtlinie wurde geändert und tritt mit 1. Juli in Kraft. Danach sind längerfristige Verordnungen von Therapien wie Krankengymnastik oder Logopädie deutlicher als zuvor geregelt, bleiben aber weiterhin die "Ausnahme". Heilmittelrichtlinie
Nach großer Empörung in den ersten Wochen der Gesundheitsreform
hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Heilmittelrichtlinie, in der Langzeitverordnungen
von Therapien geregelt werden, überarbeitet. Auch die Arzneimittelrichtlinie
mit der OTC-Liste von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, die trotzdem
von der Kasse übernommen werden, ist im März überarbeitet worden.
Nachdem in den ersten Wochen des Jahres grosse Verwirrungen anlässlich der Gesundheitsreform bestanden, hat der Bundesausschuss am 22. Januar 2004 festgelegt, wer als chronisch krank gilt und wer die Fahrtkosten zu Ärzten und Ärztinnen erstattet bekommt. Die wichtigen neuen Regelungen können Sie hier nachlesen.