Teilhabe ist im Kontext der Behindertenpolitik neben Inklusion ein Schlagwort geworden, das überall auftaucht. Sei es im Bundesteilhabegesetz bereits im Titel oder als Zielsetzung im Behindertengleichstellungsgesetz und im Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz.
Aus Sicht der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. ist noch viel zu tun, bis Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen wirklich gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können, sei es im Familienleben, in der Arbeitswelt, bei der gesundheitlichen Versorgung, der Freizeitgestaltung etc..
Im November 1918 war es soweit! Frauen durften endlich wählen gehen und gewählt werden! Wir haben es den Frauenrechtlerinnen der ersten Stunde zu verdanken, dass sie formulierten: Menschenrechte haben kein Geschlecht! Aber: Bis heute dürfen noch immer nicht alle Menschen in Deutschland wählen!