Sozialgesetzbuch IX

Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX war 2001 das erste Sozialgesetzbuch in Deutschland mit expliziter Berücksichtigung und Benennung von Frauenbelangen! Damals ist es gelungen, an Runden Tischen mit Interessenvertreterinnen behinderter Frauen für die Verankerung von Frauenrechten zu streiten. Für Weibernetz war es damals das erste Gesetzgebungsverfahren, welches wir begleitet haben. Alle beteiligten Frauen waren stolz, dass die Verankerung von Frauenrechten gut gelungen war.

Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) von 2016 wurde das Sozialgesetzbuch (SGB) IX reformiert. Die Reformierung hat sowohl eine Neustrukturierung als auch gesetzliche Neuregelungen zur Folge. Neu ist zum Beispiel, dass ab 2020 die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt wird.

Infos zu den neuen Regelungen, auch speziell für Frauen mit Behinderungen, finden Sie beim Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Relevante Paragrafen des SGB IX

Einige für Frauen mit Behinderung relevante Paragrafen des SGB IX (Stand 2003)

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2006

Foto von einer Waage und einem Richterhammer
Sora Shimazaki, Pexels

Krankenkasse muss Selbstbehauptungskurs bezahlen

Kein Angebot von Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Rehabilitationssport vor Ort vorhanden? Dann muss die Krankenkasse laut Urteil des Sozialgerichts Konstanz von 2006 die Kosten für einen regulären Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurs übernehmen.