Sozialgesetzbuch IX

Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX war 2001 das erste Sozialgesetzbuch in Deutschland mit expliziter Berücksichtigung und Benennung von Frauenbelangen! Damals ist es gelungen, an Runden Tischen mit Interessenvertreterinnen behinderter Frauen für die Verankerung von Frauenrechten zu streiten. Für Weibernetz war es damals das erste Gesetzgebungsverfahren, welches wir begleitet haben. Alle beteiligten Frauen waren stolz, dass die Verankerung von Frauenrechten gut gelungen war.

Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) von 2016 wurde das Sozialgesetzbuch (SGB) IX reformiert. Die Reformierung hat sowohl eine Neustrukturierung als auch gesetzliche Neuregelungen zur Folge. Neu ist zum Beispiel, dass ab 2020 die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt wird.

Infos zu den neuen Regelungen, auch speziell für Frauen mit Behinderungen, finden Sie beim Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Relevante Paragrafen des SGB IX

Einige für Frauen mit Behinderung relevante Paragrafen des SGB IX (Stand 2003)

Weitere Informationen

2005

Umsetzung der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins nach § 44 Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Anspruch und Wirklichkeit im Oktober 2005 - Einschätzungen und Forderungen des Weibernetz e.V.