Krankenkasse muss Selbstbehauptungskurs bezahlen

Foto von einer Waage und einem Richterhammer
Sora Shimazaki, Pexels

Kein Angebot von Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Rehabilitationssport vor Ort vorhanden? Dann muss die Krankenkasse laut Urteil des Sozialgerichts Konstanz von 2006 die Kosten für einen regulären Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurs übernehmen.

In dem Urteil von Juni 2006 gab das Sozialgericht Konstanz der Klägerin mit Behinderung Recht, die der Krankenkasse die Rechnung eines Selbstbehauptungskurses vorgelegt hatte, nachdem es in ihrem Umkreis keine Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins bei einem anerkannten Träger des Rehabilitationssports gab. Ihr waren entsprechende Übungen vom Arzt verordnet worden.

In der Begründung des Urteils heißt es, dass Versicherte bei entsprechenden Versorgungslücken hinsichtlich gesetzlicher Leistungen auf nichtzugelassene Leistungserbringer_innen zurück greifen können.

Quelle: Sozialgericht Konstanz, Aktenzeichen S 8 KR 1641/05, rechtskräftiges Urteil vom 29.06.2006

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