Sozialgesetzbuch IX

Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX war 2001 das erste Sozialgesetzbuch in Deutschland mit expliziter Berücksichtigung und Benennung von Frauenbelangen! Damals ist es gelungen, an Runden Tischen mit Interessenvertreterinnen behinderter Frauen für die Verankerung von Frauenrechten zu streiten. Für Weibernetz war es damals das erste Gesetzgebungsverfahren, welches wir begleitet haben. Alle beteiligten Frauen waren stolz, dass die Verankerung von Frauenrechten gut gelungen war.

Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) von 2016 wurde das Sozialgesetzbuch (SGB) IX reformiert. Die Reformierung hat sowohl eine Neustrukturierung als auch gesetzliche Neuregelungen zur Folge. Neu ist zum Beispiel, dass ab 2020 die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt wird.

Infos zu den neuen Regelungen, auch speziell für Frauen mit Behinderungen, finden Sie beim Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Relevante Paragrafen des SGB IX

Einige für Frauen mit Behinderung relevante Paragrafen des SGB IX (Stand 2003)

Weitere Informationen

2021

Zeichenpuppe aus Holz hält Hand schützend vor den Körper
Foto: Weibernetz

Neue Pflicht zum Gewaltschutz

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurden auch einzelne Paragrafen im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) verändert. Der neue Paragraf 37a verpflichtet Leistungserbringer zum Gewaltschutz, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung.

Foto von Jusitia mit verbundenen Augen
Foto: Weibernetz

20 Jahre SGB IX: Wo ist die Partizipation auf der Strecke geblieben?

Vor 20 Jahren haben wir bei Weibernetz mit vielen Kolleginnen aus den Landesnetzwerken und anderen Verbänden die Sektgläser klingen lassen! In einem beispielhaft partizipativen Prozess war es uns gelungen, erstmals Frauenrechte in einem Sozialgesetzbuch zu verankern! Und heute?