Umsetzung der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins nach § 44 Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Anspruch und Wirklichkeit im Oktober 2005 - Einschätzungen und Forderungen des Weibernetz e.V.

Das SGB IX ist seit Juli 2001 in Kraft. Seither haben behinderte oder von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen den Anspruch auf Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Rehabilitationssport. Diese Übungen sind eine ergänzende Leistung zur medizinischen oder beruflichen Rehabilitation und müssen ärztlich verschrieben werden.

Die Realität im Jahr 2005 - vier Jahre nach In-Kraft-Treten des SGB IX - sieht so aus, dass die meisten Frauen ihren Rechtsanspruch auf diese speziellen Übungen noch nicht einlösen können. Eine Umfrage des Weibernetz bei den Landesbehindertensportverbänden vom Sommer 2005 hat ergeben, dass derzeit lediglich in Nordrhein-Westfalen und Berlin Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins, wie sie im SGB IX vorgesehen sind, angeboten werden. Der bayerische Behinderten- und Versehrtensportverband bietet Selbstverteidigungskurse für Männer und Frauen an.

Die Sportverbände begründen das fehlende Angebot dieser Übungen mit einem fehlenden Bedarf, dem Fehlen von Trainerinnen sowie einem Curriculum zur Ausbildung und den fehlenden Anfragen von Frauen.

Soweit zur Ebene der Anbieter vor Ort. Auf der übergeordneten Bundesebene überlegen seit In-Kraft-Treten des SGB   IX zum Beispiel die Kostenträger, aber auch der Deutsche Behindertensportverband (DBS), wie die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins in der Praxis aussehen sollen, um ins Konzept des Rehasports zu passen. Derzeit wird erneut diskutiert, ob es sich bei den Übungen um eigenständige oder integrierte Übungen im Rahmen anderer Rehasportarten handeln muss.

Zudem sind die Ausbildungs- und Anerkennungsmodalitäten für Übungsleiterinnen unklar und werden in den verschiedenen Bundesländern unterschiedlich gehandhabt. In vielen Bundesländern gibt es noch gar keine entsprechenden von den Behindertensportverbänden anerkannten Übungsleiterinnen. Hinzu kommt eine Unkenntnis bei Ärztinnen und Ärzten über die Verschreibungsmöglichkeiten dieser Übungen.

Diese Situation muss sich schnellstmöglich ändern!

  • Frauen müssen ihren Rechtsanspruch auf Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins einlösen können!
  • Bei den Übungen muss es sich um eigenständige Übungen handeln!
  • Eine neue Leistung braucht gegebenenfalls ungewöhnliche Wege zur Realisierung. Entsprechend brauchen wir zum Beispiel ein unkompliziertes Anerkennungsverfahren für erfahrene Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungstrainerinnen beim Duetschen Behindertensportverband (DBS), um schnell flächendeckend mit qualifizierten Übungsleiterinnen arbeiten zu können!
  • Die Möglichkeit der Übungen nach dem SGB IX muss bekannter werden, sowohl bei den Frauen als auch bei Ärztinnen und Ärzten!

Wir sind sehr an einem Dialog mit allen Beteiligten interessiert, um schnellstmöglich praktikable Lösungen zu finden, damit die Übungen bundesweit ins Rollen kommen.



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