Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) ist 2006 in Kraft getreten. Nach langjährigen Diskussionen gelang es, das Antidiskriminierungsgesetz mit mehrdimensionalem Ansatz zu verabschieden. Lange Zeit war umstritten, ob zum Beispiel das Merkmal sexuelle Identität aufgenommen werden soll. Ein breites Antidiskriminierungsbündnis, zu dem auch Weibernetz gehörte, setzte sich vehement für die Berücksichtigung möglichst vieler Diskriminierungsmerkmale ein. Rückenwind gab es schließlich aus der Europäischen Union.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nimmt Diskriminierungen verschiedener Merkmale in den Blick, so dass behinderten Frauen, Lesben mit Behinderungen, Frauen mit Behinderung und Migrationshintergrund und so weiter auch vor mehrdimensionaler Diskriminierung und vor sexueller Belästigung am Arbeitsplatz geschützt sind.
Weibernetz hat einige wichtige Paragrafen gegen Diskriminierungen an Frauen zusammengestellt und erklärt an Beispielen, was mit den Paragrafen gemeint ist.
Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) nimmt Diskriminierungen verschiedener Merkmale in den Blick, so dass behinderten Frauen, Lesben mit Behinderungen, Frauen mit Behinderung und Migrationshintergrund und so weiter auch vor mehrdimensionaler Diskriminierung geschützt sind. Weibernetz hat einige wichtige Paragrafen gegen Diskriminierungen an Frauen zusammengestellt.
Es war vor 10 Jahren ein Riesenerfolg, das Antidiskriminierungsgesetz, auf das wir so lange gewartet und für das wir so gekämpft hatten! Es war lange Zeit nicht klar, dass wirklich alle Diskriminierungsmerkmale im Gesetz aufgenommen werden. Da das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorrangig vor Diskriminierungen in der Arbeitswelt schützt, waren hier die Befürchtungen vor Klagewellen riesengroß. Wir wissen heute, dass diese ausblieben; vielmehr gelang es mehr und mehr eine Antidiskriminierungskultur zu etablieren.