Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33 BRK nimmt Arbeit auf

Der Inklusionsbeirat der Staatlichen Koordinierungsstelle nach Artikel 33
Foto: Behindertenbeauftragter

Im Januar 2011 konstituierte sich der Inklusionsbeirat bei der Staatlichen Koordinierungsstelle. Er bildet mit den vier ihm zugeordneten Fachaussschüssen den Kern der Arbeit der Koordinierungsstelle.

Der Inklusionsbeirat bildet das oberste Entscheidungsgremium der Koordinierungsstelle mit der vorrangigen Aufgabe der Unterstützung der Umsetzung der UN-Konvention. In ihm sind mehrheitlich Menschen mit Behinderung vertreten sowie ein/e Vertreter/in der Staatlichen Anlaufstelle, ein/e Vertreter/in der Konferenz der Landesbehindertenbeauftragten und ein/e Vertreter/in der Monitoringstelle. Den Vorsitz des Inklusionsbeirats hat der Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen.

Brigitte Faber vom Weibernetz e.V. vertritt im Beirat vorrangig die Belange von Frauen mit Behinderung.

Zudem arbeitet der Weibernetz e.V. in den Fachausschüssen „Freiheits- und Schutzrechte, Frauen, Partnerschaft, Familie, Bioethik“ sowie „Arbeit und Bildung“ mit.

Forderungen zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention

Die Behindertenrechtskonvention (BRK) ist im März 2009 in Deutschland in Kraft getreten. Deutschland hat die Konvention ohne Vorbehalte ratifiziert.

Jetzt muss die Behindertenrechtskonvention umgesetzt werden! Sowohl der Bund, als auch die Länder, Kommunen und Organisationen sollen Aktionspläne formulieren, in denen die Maßnahmen zur Umsetzung konkret gefasst sind.

Hier sind wichtige Forderungen zur Umsetzung der Konvention:



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