Frauenbeauftragte in Einrichtungen

Logo Frauenbeauftragte in Einrichtungen: 2 Frauen, eine starke Frau winkelt den Arm an

Seit 1. Januar 2017 muss es in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) eine Frauenbeauftragte aus den Reihen der Beschäftigten geben. So steht es in der novellierten Werkstätten-Mitwirkungsverordnung im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG).

Das ist ein Erfolg, der auch auf Weibernetz zurückgeht. Denn Weibernetz begleitet das Thema seit 2003, als Petra Groß vom Netzwerk People First Deutschland dem damaligen Behindertenbeauftragten eine Unterschriftensammlung für Frauenbeauftragte in Einrichtungen übergab. Danach kam der Stein ins Rollen. Es folgten eine Machbarkeitsstudie und viele Gespräche.

Und dann: Das erste Modellprojekt, Konzepte und Projekte - So ging es weiter

In einem ersten Modellprojekt von Weibernetz und dem Netzwerk People First Deutschland entwickelten wir von 2008 bis 2011 ein Schulungskonzept in Leichter Sprache und schulten die ersten bundesweiten Frauenbeauftragten.

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2014

Weibernetz legt Eckpunkte zur Implementierung von Frauenbeauftragten in Werkstätten vor

Seit mehr als 10 Jahren fordern Frauen mit Lernschwierigkeiten den Einsatz von Frauenbeauftragten in Werkstätten und Wohneinrichtungen. Frauen in Einrichtungen sind im hohem Maße von Gewalt betroffen und werden in vielen Bereichen ihres Lebens benachteiligt.