Schutz vor Gewalt

Jede Frau und jedes Mädchen kann sich wehren gegen Gewalt!
Frauen und Mädchen müssen stark gemacht werden gegen Gewalt.

Und es braucht überall Schutz-Maßnahmen.
Damit keine Gewalt passiert.
In Einrichtungen, in Schulen und an vielen anderen Orten.

Hier kann man lesen:

  1. Nein sagen gegen Gewalt
  2. Infos über Sexualität und Gewalt
  3. Schutz in Einrichtungen
  4. Frauen-Beauftragte in Einrichtungen
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1. Nein sagen gegen Gewalt

Jede Frau und jedes Mädchen kann lernen, sich zu wehren.
Das geht gut in Selbst-Verteidigungs-Kursen.
Selbst-Verteidigungs-Kurse sind nur für Frauen und Mädchen.
In Selbst-Verteidigungs-Kursen lernen Frauen und Mädchen
zum Beispiel:

  • Was mag ich?
    Was mag ich nicht?
    Zum Beispiel:
    Wie nah darf mir eine andere Person kommen?
    Fühlt es sich gut an, wenn mich jemand berührt?
    Was fühlt sich nicht gut an?
  • Was kann ich tun,
    wenn mich jemand berührt.
    Wenn ich das nicht mag.
  • Übungen, zum Beispiel:
    Laut Nein! sagen.
    Schreien.
    Sich im Roll-Stuhl wehren.
    Als gehör-lose Frau wehren.
    Als blinde Frau wehren.
  • Wie geht das:
    Hilfe holen.

Selbst-Verteidigungs-Kurse machen Frauen und Mädchen stark.
Es gibt diese Kurse für Frauen und Mädchen
mit unterschiedlichen Behinderungen.
Auch in Leichter Sprache.

Übersicht über Selbst-Verteidigungs-Kurse
für Frauen und Mädchen mit Behinderung:
Suche beim Suse-Projekt
www.suse-hilft.de/de/hilfe-in-der-naehe/selbstverteidigung-und-selbstbehauptung.html

2. Infos über Sexualität und Gewalt

Frauen und Mädchen müssen Bescheid wissen über ihren Körper
und über ihre Gefühle.
Sie müssen wissen:

  • Was ist das Besondere an meinem Körper als Frau?
  • Was ist das Besondere an einem männlichen Körper?
  • Wie geht Sex ?
  • Was fühlt sich gut an?
    Was fühlt sich nicht gut an?
  • Was mag ich beim Sex nicht?
  • Was ist Gewalt?
  • Mit wem kann ich sprechen:
    Wenn es mir nicht gut geht.
    Oder wenn ich mir nicht sicher bin:
    Durfte er das mit mir machen?

Es gibt viele Info-Hefte in Leichter Sprache zu Sex und Gewalt.
Bei den Links geben wir Tipps:
Auf welchen Internet-Seiten gibt es Infos in Leichter Sprache.

3. Schutz in Einrichtungen

Frauen und Mädchen mit Behinderung müssen vor Gewalt geschützt werden.
Überall:
In der Schule.
Auf der Arbeit.
In der Wohn-Einrichtung.
Beim Sport.

Das ist ihr Recht.
So steht es in der Behinderten-Rechts-Konvention.
Die Behinderten-Rechts-Konvention ist ein Vertrag
über die Rechte von Menschen mit Behinderung.
Der Vertrag gilt auf der ganzen Welt.
Deutschland hat den Vertrag unterschrieben.
Deshalb muss Deutschland auch für den Schutz vor Gewalt sorgen.

Die welt-weite Arbeits-Gruppe
für die Behinderten-Rechts-Konvention hat gesagt:
Es muss in Deutschland eine Beschwerde-Stelle geben.
Es muss eine Beschwerde-Stelle für Menschen in Einrichtungen sein.

Bei der Beschwerde-Stelle können sich alle Bewohnerinnen und
Bewohner von Wohn-Einrichtungen oder Werkstätten beschweren.
Wenn sie Gewalt erlebt haben.

Leichte Sprache: Nicht gut. Daumen nach unten

Es muss eine Beschwerde-Stelle für alle sein.
Egal an welchem Ort sie wohnen.

In Deutschland gibt es eine solche Beschwerde-Stelle noch nicht.

Es muss in Deutschland einen Gewalt-Schutz-Plan geben.

In dem Gewalt-Schutz-Plan muss es viele Regeln geben.
Zum Beispiel:

  • Wie können Menschen in Einrichtungen
    besser vor Gewalt geschützt werden.
  • Wie können Mädchen und Frauen mit Behinderung
    stark werden gegen Gewalt.
  • Wie können Frauen-Beratungs-Stellen
    barriere-frei werden.
  • Wie können Schulen besser vor Gewalt schützen.
  • Welche Unterstützung brauchen Eltern.
    Damit sie ihren Kindern mit Behinderung keine Gewalt antun.
  • Wie können Ämter besser werden.
    Damit sie Menschen mit Behinderung keine Gewalt antun.

4. Frauen-Beauftragte in Einrichtungen

können Einrichtungen unterstützen.
Damit es einen guten Gewalt-Schutz-Plan in der Einrichtung gibt.
Sie können einen Gewalt-Schutz-Plan fordern.
Und sie sollen mitarbeiten an einem solchen Plan.

Frauen-Beauftragte sind wichtige Interessen-Vertreterinnen
in der Einrichtung.
Sie beraten die Frauen.
Sie geben Tipps.
Und sie sind vernetzt mit Frauen-Beratungs-Stellen in ihrer Stadt.

Aber:
Frauen-Beauftragte sind nicht dafür verantwortlich,
dass es einen guten Gewalt-Schutz in der Einrichtung gibt!
Die Leitung von der Einrichtung ist verantwortlich
für den Gewalt-Schutz!