UN-Behinderten-Rechts-Konvention

Die Abkürzung für
UN-Behinderten-Rechts-Konvention ist: UN-BRK.

Die UN-Behinderten-Rechts-Konvention
ist ein wichtiger Schritt
für Menschen mit Behinderung.

Denn die UN-BRK ist ein wichtiger Vertrag.
Darin stehen die Rechte
von Menschen mit Behinderung.

In der UN-BRK ist zum Beispiel auf-geschrieben:

  • Dass Menschen mit Behinderung
    die gleichen Rechte haben
    wie Menschen ohne Behinderung.
  • Und dass die Menschen-Rechte
    auch für Menschen mit Behinderung gelten.

Hier erfahren Sie mehr über das Thema.

Im Jahr 2007 hat Deutschland die UN-BRK unterschrieben.

Danach hat es noch 2 Jahre gedauert:
Bis sich Deutschland
an die UN-BRK halten musste.

Seit dem Jahr 2009 müssen viele Sachen
für Inklusion gemacht werden.

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Diese Rechte von Frauen mit Behinderung
stehen in der UN-BRK

Es gibt einige wichtige Verträge:
In denen
die Rechte von verschiedenen Menschen-Gruppen stehen.

Aber nur in 2 Verträgen
sind die Rechte von Frauen auf-geschrieben:

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Rechte von Frauen mit Behinderung
in der UN-BRK

Die verschiedenen Texte von der UN-BRK heißen: Artikel.

Die Rechte von Frauen mit Behinderung
stehen in dem Artikel 6.

Aber auch in einigen anderen Artikeln
sind noch Rechte von Frauen auf-geschrieben.

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