Gesetze gegen Gewalt

3 gute Gesetze gegen Gewalt an Frauen:

  • Gewalt-Schutz-Gesetz
  • Sexual-Straf-Gesetz
  • Istanbul-Konvention

Wir erklären:
Wie schützen diese Gesetze Frauen vor Gewalt.

  1. Gewalt-Schutz-Gesetz
  2. Sexual-Straf-Gesetz
  3. Istanbul-Konvention
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1. Gewalt-Schutz-Gesetz

Im Gewalt-Schutz-Gesetz:
Wer schlägt, der geht!

Das heißt:
Wenn eine Frau in der eigenen Wohnung
von ihrem Mann geschlagen wird.
Oder wenn er ihr anders weh tut.

Dann kann die Frau die Polizei rufen.
Und die Polizei schickt den Täter weg.

Auch wenn der Mann ihr Freund ist.
Oder ihr Mann.
Oder ihr Ex-Ehemann.

Der Täter darf dann nicht mehr in die Nähe von der Wohnung kommen.
Auch wenn er selber in der Wohnung lebt.

Das gilt auch, wenn der Mann die Frau immer wieder beobachtet.
Oder wenn er immer vor der Haustüre auf sie wartet.

Das ist ein Schutz für die Frau.
Damit sie in ihrer Wohnung wieder sicher ist.

2. Sexual-Straf-Gesetz

Das Sexual-Straf-Gesetz ist ein Gesetz zur Bestrafung von Tätern.
In dem Gesetz steht: Nein heißt Nein!
Das heißt: Wenn eine Frau Nein sagt

  1. weil sie nicht geküsst werden will.
  2. weil sie nicht gestreichelt werden will.
  3. weil sie keinen Sex haben will.

Dann muss der Mann oder die Frau aufhören!

Wenn der Mann oder die Frau trotzdem weiter macht:
Dann ist das Gewalt!
Und der Täter oder die Täterin kann bestraft werden!

In dem Gesetz steht:
Wenn die Frau Nein! gesagt hat, dann hat sie sich gewehrt.
Sie hat gesagt, dass sie das nicht will.

Das Nein! der Frau ist für die Polizei bei der Anzeige ganz wichtig.
Das Nein! ist auch im Gericht ganz wichtig.

Wenn sie sich unsicher sind:
Soll der Täter oder die Täterin bestraft werden?
Sie entscheiden selber, ob Sie eine Anzeige bei der Polizei machen.
Am besten lassen Sie sich bei einer Frauen-Beratungs-Stelle beraten.

3. Istanbul-Konvention

Die Istanbul-Konvention ist ein Vertrag aus Europa.
Deutschland hat den Vertrag unterschrieben.
Deshalb gilt die Istanbul-Konvention auch in Deutschland.

Konvention ist ein schweres Wort.
Es heißt so viel wie Vertrag.
Weil der Vertrag in Istanbul in der Türkei unterschrieben wurde,
heißt die Konvention so.

In der Istanbul-Konvention stehen viele Regeln
zum Schutz vor Gewalt an Frauen.

Zum Beispiel:

  • Alle Frauen und Mädchen müssen vor Gewalt geschützt werden.
    Egal ob sie eine Behinderung haben.
    Oder eine andere Hautfarbe.
    Egal aus welchem Land sie kommen.
  • Es muss überall Beratungs-Stellen für Frauen geben.
    Und Frauen-Häuser.
    Und Stellen,
    die sofort nach der Gewalt Schutz bieten.
    Die Beratungs-Stellen und Frauen-Häuser müssen barriere-frei
  • sein.
  • Deutschland muss eine Koordinierungs-Stelle gegen Gewalt an Frauen haben.
    Koordinierungs-Stelle ist ein schweres Wort.
    Die Koordinierungs-Stelle ist ein Büro für Gewalt-Schutz.
    Das Büro ist eine Art Vernetzungs-Stelle:
    müssen für einen besseren Schutz vor Gewalt sorgen.
    In dem Büro werden alle Ideen gesammelt.
    Es werden auch eigene Ideen gemacht.
    Am Ende sollen Frauen überall in Deutschland gut vor Gewalt geschützt sein.
  • Deutschland muss auch eine Überwachungs-Stelle gegen Gewalt an Frauen haben.
    Die Überwachungs-Stelle schaut genau hin:
    Sind die Ideen für einen Gewalt-Schutz von Frauen gut?
    Was sagt die Istanbul-Konvention?
    Reichen die Ideen von Deutschland?

Was muss noch getan werden?
Die Istanbul-Konvention gilt in Deutschland erst seit 2019.
Deshalb muss noch viel getan werden.

Zum Herunterladen

Es gibt ein ganzes Heft zur Istanbul-Konvention in Leichter Sprache.

Das Heft ist vom Bochumer Zentrum für Disability Studies – BODYS.

Hier können Sie es sich anschauen: