Rechte von Frauen mit Behinderung
in der UN-BRK

Die verschiedenen Texte von der UN-BRK heißen: Artikel.

Die Rechte von Frauen mit Behinderung
stehen in dem Artikel 6.

Aber auch in einigen anderen Artikeln
sind noch Rechte von Frauen auf-geschrieben.

Artikel 6: Frauen mit Behinderung

Frauen mit Behinderung
werden oft wegen mehreren Sachen diskriminiert:

  • Weil sie Frauen sind.
  • Und weil sie eine Behinderung haben.

Deutschland muss sich darum kümmern:
Dass Frauen mit Behinderung nicht diskriminiert werden.

Und dass sie genauso gut behandelt werden
wie die anderen Menschen.

Frauen mit Behinderung sollen gut leben können.
Zum Beispiel:

  • Sie sollen selbst über ihr Leben bestimmen können.
    Zum Beispiel:
    • Wo sie wohnen wollen.
    • Welche Arbeit sie machen wollen.
    • Oder was sie in ihrer Freizeit machen wollen.
    • Frauen mit Behinderung sollen Unterstützung bekommen:
      Wenn sie Unterstützung brauchen.
  • Und sie sollen sich selbst
    für ihre Rechte stark machen können.

Artikel 3: Wichtige Regeln für die ganze UN-BRK

Darin steht zum Beispiel:

  • Die Menschen dürfen nicht diskriminiert werden.
  • Frauen und Männer sind gleich-berechtigt.
  • Alle Menschen sollen überall mit-machen können.

Artikel 16: Schutz vor Gewalt

Menschen mit Behinderung
sollen vor Gewalt geschützt sein.

Es gibt besonders viel Gewalt gegen Frauen.

Dagegen müssen in Deutschland
viele Sachen gemacht werden.

Zum Beispiel:

  • Es muss Unterstützung für die Frauen geben,
    die Gewalt erlebt haben.
    Zum Beispiel: Beratungs-Stellen.
  • Und es muss genug Informationen darüber geben:
    • Was Gewalt ist.
    • Und was die Frauen machen können,
      wenn sie Gewalt erleben.

Artikel 25: Gesundheit

Menschen mit Behinderung haben ein Recht
auf gute Gesundheits-Versorgung.

Das bedeutet zum Beispiel:
Es muss gute Ärzte und Ärztinnen
für Menschen mit Behinderung geben.

Zum Beispiel:
Für Frauen mit Behinderung muss es
gute Frauen-Ärzte und Frauen-Ärztinnen geben.

Sie müssen besonders viel
über Frauen-Krankheiten wissen.

Artikel 28: Sozialer Schutz

Menschen mit Behinderung haben das Recht
auf sozialen Schutz.

Das bedeutet zum Beispiel:

  • Menschen mit Behinderung haben genug Geld zum Leben.
  • Sie haben eine Wohnung.
  • Und sie haben genug Kleidung zum Anziehen.

Deutschland muss sich um den sozialen Schutz
von verschiedenen Gruppen kümmern.

Zum Beispiel:

  • Von Frauen mit Behinderung,
  • Mädchen mit Behinderung
  • und älteren Menschen mit Behinderung.