Schutz vor Diskriminierung bei der Arbeit

Bei der Arbeit dürfen Mitarbeiterinnen
nicht schlechter behandelt werden.

Zum Beispiel:

  • Weil sie Frauen sind.
  • Weil sie eine Behinderung haben.
  • Oder weil sie nicht aus Deutschland kommen.

Zum Beispiel:
Ein Chef von einer Firma
will einer Frau einen Arbeits-Platz nicht geben.

Weil er denkt:

  • Die Frau liebt eine andere Frau.
  • Sie leben in einer Partnerschaft zusammen.

Das bedeutet:
Der Chef von der Firma diskriminiert die Frau.
Das ist verboten!

Leichte Sprache: Geld geben

Und ein Chef darf einer Frau
nicht weniger Geld für ihre Arbeit bezahlen.

Die Frau muss genauso viel Geld bekommen
wie ihr Kollege:
Wenn Frauen und Männer
die gleiche Arbeit machen.

Manchmal dürfen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
unterschiedlich behandelt werden

Im AGG sind einige Regeln dazu auf-geschrieben:
Wann Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
unterschiedlich behandelt werden dürfen.

Zum Beispiel:
Wenn ein Mitarbeiter oder eine Mitarbeiterin nicht die gleiche Arbeit machen können
wie ein Kollege oder eine Kollegin.

  • Weil sie eine bestimmte Ausbildung nicht haben:
    Die sie für die Arbeit brauchen.
  • Oder weil sie eine Behinderung haben:
    Und deshalb die Arbeit nicht machen können.

Zum Beispiel:
Eine blinde Frau kann nicht Busfahrerin werden.
Denn für den Arbeits-Platz muss sie sehen können.

Deshalb darf ein Chef sagen:
Dass die Frau den Arbeits-Platz als Busfahrerin nicht bekommt,
weil sie blind ist.

Frauen und Männer dürfen aber nicht unterschiedlich behandelt werden:
Weil Frauen Kinder bekommen können.

Zum Beispiel:
Frauen haben einen besonderen Schutz:
Wenn sie ein Kind bekommen.

Dieser Schutz heißt: Mutter-Schutz.

Das bedeutet:
Frauen dürfen einige Wochen vor der Geburt
zu Hause bleiben.
Und sie dürfen einige Wochen nach der Geburt
zu Hause bleiben.

In der Zeit müssen sie weiter ihren Lohn bekommen.
Sie dürfen nicht weniger Lohn bekommen:
Weil sie Mutter-Schutz haben.

Nach dem Mutter-Schutz können die Frauen
in ihrer alten Firma weiter arbeiten.