Es gibt verschiedene Arten von Diskriminierung

Im AGG sind verschiedene Arten von Diskriminierung auf-geschrieben.
Sie heißen:

  • Unmittelbare Diskriminierung
  • und mittelbare Diskriminierung.

Das bedeutet unmittelbare Diskriminierung

Zum Beispiel:

Eine blinde Mutter will mit ihrer Tochter
ins Schwimmbad gehen.

Aber am Eingang sagt ein Mitarbeiter vom Schwimmbad:
Sie darf nur mit einer Begleit-Person ins Schwimmbad gehen.

Denn der Mitarbeiter vom Schwimmbad denkt:
Eine blinde Mutter kann alleine nicht gut auf ihre Tochter aufpassen.

Das ist unmittelbare Diskriminierung!

Denn bei anderen Müttern
prüfen die Mitarbeiter vom Schwimmbad nicht:
Ob die Mütter gut auf ihre Kinder aufpassen können.

Das bedeutet mittelbare Diskriminierung

Bestimmte Regeln sind so gemacht:
Dass einige Menschen dadurch schlechter behandelt werden.

Zum Beispiel:
In einem Betrieb sollen alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen eine Schulung machen.

Die Schulung ist an einem Wochenende.

Deshalb können allein-erziehende Mütter nicht mit-machen:
Denn sie müssen am Wochenende auf ihre Kinder aufpassen.

Das ist mittelbare Diskriminierung!

Der Chef muss die Schulungen so machen:
Dass alle Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen dabei mit-machen können.