Frauen müssen bei der Arbeit
vor sexueller Belästigung geschützt werden

Sexuelle Belästigung können verschiedene Sachen sein.
Zum Beispiel:

  • Ein Mann schaut einer Frau sehr viel auf die Brüste.
  • Ein Mann spricht mit einer Frau über Sex:
    Obwohl die Frau das nicht will.
  • Oder ein Mann fasst einer Frau an den Po:
    Obwohl die Frau das nicht will.

Dann kann die Frau ihren Chefs oder Chefinnen sagen:
Dass sie sexuell belästigt wird.

Die Chefs oder Chefinnen müssen dann etwas dagegen tun.

Wenn sie das nicht machen:
Dann muss die Frau nicht mehr zur Arbeit kommen,
wenn sie das nicht will.

Die Chefs und Chefinnen
müssen ihr aber weiter den Lohn bezahlen.