Sozialgesetzbuch IX

Das Sozialgesetzbuch (SGB) IX war 2001 das erste Sozialgesetzbuch in Deutschland mit expliziter Berücksichtigung und Benennung von Frauenbelangen! Damals ist es gelungen, an Runden Tischen mit Interessenvertreterinnen behinderter Frauen für die Verankerung von Frauenrechten zu streiten. Für Weibernetz war es damals das erste Gesetzgebungsverfahren, welches wir begleitet haben. Alle beteiligten Frauen waren stolz, dass die Verankerung von Frauenrechten gut gelungen war.

Im Rahmen des Bundesteilhabegesetzes (BTHG) von 2016 wurde das Sozialgesetzbuch (SGB) IX reformiert. Die Reformierung hat sowohl eine Neustrukturierung als auch gesetzliche Neuregelungen zur Folge. Neu ist zum Beispiel, dass ab 2020 die Eingliederungshilfe im Sozialgesetzbuch (SGB) IX geregelt wird.

Infos zu den neuen Regelungen, auch speziell für Frauen mit Behinderungen, finden Sie beim Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Relevante Paragrafen des SGB IX

Einige für Frauen mit Behinderung relevante Paragrafen des SGB IX (Stand 2003)

Weitere Informationen

Zeichenpuppe aus Holz hält Hand schützend vor den Körper
Foto: Weibernetz

Neue Pflicht zum Gewaltschutz

Mit dem Teilhabestärkungsgesetz wurden auch einzelne Paragrafen im Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) verändert. Der neue Paragraf 37a verpflichtet Leistungserbringer zum Gewaltschutz, insbesondere für Frauen und Kinder mit Behinderung.

Foto von Jusitia mit verbundenen Augen
Foto: Weibernetz

20 Jahre SGB IX: Wo ist die Partizipation auf der Strecke geblieben?

Vor 20 Jahren haben wir bei Weibernetz mit vielen Kolleginnen aus den Landesnetzwerken und anderen Verbänden die Sektgläser klingen lassen! In einem beispielhaft partizipativen Prozess war es uns gelungen, erstmals Frauenrechte in einem Sozialgesetzbuch zu verankern! Und heute?

Zeichenpuppe aus Holz hält Hand schützend vor den Körper
Foto: Weibernetz

Qualitätsstandards für Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins

2008 wurde ein Curriculum sowie Leitlinien und Qualitätsstandards für die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins nach veröffentlicht. Es wurde vom Forschungsprojekt „Selbst - Selbstbewusstsein für behinderte Frauen und Mädchen (§ 44 Sozialgesetzbuch (SGB) IX)“ erstellt.

Foto von einer Waage und einem Richterhammer
Sora Shimazaki, Pexels

Krankenkasse muss Selbstbehauptungskurs bezahlen

Kein Angebot von Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins im Rehabilitationssport vor Ort vorhanden? Dann muss die Krankenkasse laut Urteil des Sozialgerichts Konstanz von 2006 die Kosten für einen regulären Selbstbehauptungs- und Selbstverteidigungskurs übernehmen.

Umsetzung der Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins nach § 44 Sozialgesetzbuch (SGB) XI

Anspruch und Wirklichkeit im Oktober 2005 - Einschätzungen und Forderungen des Weibernetz e.V.

Weibernetz unzufrieden mit Rahmenempfehlung Rehabilitationssport

Kommentar des Weibernetz zum In-Kraft-Treten der Rahmenvereinbarung

Das neue Projekt 'SELBST'

Seit dem 1. Oktober 2003 gibt es ein Projekt, das ein Curriculum sowie Leitlinien und Qualitätsstandards für die Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins nach dem § 44 SGB IX entwickeln solll: das Forschungsprojekt: "Selbst - Selbstbewusstsein für behinderte Frauen und Mädchen (§ 44 SGB IX)"

Stand der Umsetzung des SGB IX, 1. Teil

Stellungnahme vom Projekt „Politische Interessenvertretung behinderter Frauen“ des Weibernetz e.V. zur Anhörung am 13. Oktober 2003 im Deutschen Bundestag

Was sind Kurse zur Stärkung des Selbstbewusstseins?

Mit dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX wurde 2001 eine neue Leistung für behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen geschaffen. Ergänzend zur medizinischen und beruflichen Rehabilitation können Frauen und Mädchen nach § 64 Absatz 1 Rehabilitationssport und Übungen zur Stärkung des Selbstbewusstseins ärztlich verordnet werden.