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Pressemitteilung vom 23. März 2010: Weibernetz fordert: Diskriminierende Bezahlung von Frauen beenden
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
fordert anlässlich des Equal Pay Days am 26. März 2010, die Entgeltdiskriminierung
von Frauen zu beenden.
Der Equal Pay Day findet in Deutschland zum dritten Mal statt. Der Tag markiert
den Zeitraum, den Frauen in Deutschland über den Jahreswechsel hinaus
arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen
zu kommen. In diesem Jahr ist für Deutschland der 26. März als Stichtag
errechnet worden. Dem Statistischen Bundesamt zufolge verdienten Frauen 2008
im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst rund 23% weniger als Männer.
Das gilt für Frauen mit und ohne Behinderung, die auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt arbeiten.
„Selbst in Werkstätten für behinderte Menschen sind Frauen diejenigen, die in der Regel mit noch weniger Geld als die männlichen Beschäftigten nach Hause gehen. Auch hier werden Frauen systematisch diskriminiert“ berichtet Martina Puschke vom Weibernetz und fordert: „In Zeiten der Behindertenrechtskonvention muss ein Umdenken weg von den Werkstätten für behinderte Menschen hin zu Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und zu Integrationsfirmen stattfinden. Für die Übergangszeit müssen bestehende Werkstätten ihr Entgeltsystem komplett überarbeiten, indem es einen wirklichen Lohn gibt und Frauen nicht weiter diskriminiert werden.“
Die Machbarkeitsstudie zur Institutionalisierung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Rehabilitationseinrichtungen von Sellach, Bieritz-Harder, Haag und Spangenberg aus dem Jahr 2009 stellt dar, dass in den meisten Werkstätten für behinderte Menschen die Arbeitsbereiche unterschiedlich bewertet werden. Dabei gelten typisch weibliche Arbeitsfelder wie der Textilbereich als leichter und weniger belastend als das typisch männliche Arbeitsfeld Metallbereich und die Entlohnung richtet sich u.a. nach der Höhe der Belastung. Jede Werkstatt entscheidet selber, welcher Arbeitsbereich als belastend gilt.
Der derzeitige „Lohn“ für Werkstattbeschäftigte liegt bei einem Grundbetrag von ca. 67 Euro pro Monat. Er kann je nach Arbeitsbereich, Leistungsstärke der Beschäftigten und der Wirtschaftslage der Werkstatt aufgestockt werden.
V.i.S.d.P.
Martina Puschke
Weibernetz e.V.
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen
Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
Tel.: 0561/72 885-86, Fax: 0561/72 885-53
e-mail: martina.puschke@weibernetz.de
www.weibernetz.de
Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine konsequente Einbeziehung der Belange von Frauen mit Behinderung in der Frauenpolitik. „Frauen mit Behinderung werden viel zu häufig noch in die „Behindertenecke“ gesteckt und in der Frauenpolitik vergessen“ stellt Magdalene Ossege vom Vorstand des Weibernetz e.V. fest und konkretisiert: „Während frauenpolitisch über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geredet wird, wissen Mütter mit Behinderung häufig noch nicht einmal, wie sie den Familienalltag organisieren sollen, unabhängig ob sie noch einen Job haben oder nicht. Denn Assistenz für die Familienarbeit wird nur in seltenen Fällen finanziert.“
Sogenannte Elternassistenz ist für Mütter (und Väter) mit Behinderung notwendig, wenn sie aufgrund der Behinderung Assistenz benötigen. Das kann für rollstuhlfahrende Frauen die Assistenz bei der Pflege des Kindes in den ersten Lebensjahren sein oder bei blinden Müttern eine Assistenzkraft zum Vorlesen und zur Hausaufgabenbetreuung. Bislang gibt es hierfür keinen klaren Rechtsanspruch.
„Ein anderes Beispiel ist die Frauengesundheitspolitik“ fährt Ossege fort. „Auch wenn es nahe zu liegen scheint, dass im Bereich der Gesundheit Frauen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bedacht werden, ist dies nicht durchgängig der Fall. In der Geburtshilfe kennt sich kaum jemand mit einer natürlichen Geburt von querschnittsgelähmten Frauen aus, um nur ein Beispiel zu nennen. Und auch die Forderung nach einem barrierefreien Zugang zum Gesundheitssystem ist in der Frauenpolitik kaum präsent.“
Nicht zuletzt durch die UN-Behindertenrechtskonvention sind jedoch alle Staaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Frauen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang z.B. zum Gesundheitssystem, zu Schutzeinrichtungen nach erlebter Gewalt, zum Arbeitsmarkt und zur Erfüllung ihrer Rolle als Mütter zu garantieren.
In der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung die Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention angekündigt. Dieser Aktionsplan muss konkrete Maßnahmen für Frauen enthalten, damit ihre Rechte umgesetzt werden, fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
V.i.S.d.P.
Martina Puschke
Weibernetz e.V.
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen
Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
Tel.: 0561/72 885-86, Fax: 0561/72 885-53
e-mail: martina.puschke@weibernetz.de
www.weibernetz.de
Hier finden Sie unsere Pressemeldungen ab dem Jahr 2003.
Pressemeldungen 2007Pro und Contra Interview zum ersten Modelcontest für behinderte Frauen
aus der Zeitschrift EMMA Nr. 5, 2004 als PDF-Dokument zum
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Pro und Contra Interview zum ersten Modelcontest für behinderte Frauen
aus der Zeitschrift EMMA Nr. 5, 2004 als Word-Dokument
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Überall Aufbruch und überflüssige Hürden: Artikel aus EMMA Nr. 2, März/April als Word-Dokument zum Herunterladen