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Gemeinsame Pressemitteilung der Politischen
Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. Mensch zuerst e.V.
und bff Frauen gegen Gewalt e.V. vom 23. November 2011:
Aktuelle Studie: Fast die Hälfte der Frauen mit Behinderung von sexueller
Gewalt betroffen
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25.11. fordern Verbände wirksame Gegenmaßnahmen und stellen gelingende Projekte vor
Am 22.11.2011 wurden erste Ergebnisse der repräsentativen Untersuchung
über die Lebenssituation von behinderten Frauen in Deutschland bekannt
gegeben. Es ist nun wissenschaftlich belegt, was viele Expert/innen erwartet
hatten: Frauen mit Behinderung sind zu einem weit höheren Anteil in ihrem
Leben von Gewalt, Übergriffen und Diskriminierung betroffen als der Durchschnitt
der weiblichen Bevölkerung.
Besonders augenfällig: Frauen mit Behinderung berichteten zwei- bis dreimal
häufiger davon, dass sie in ihrer Kindheit und Jugend sexuell missbraucht
worden sind. Häufig setzen sich die sexuellen Gewalterfahrungen auch
im Erwachsenenleben fort. So gab je nach befragter Gruppe jede dritte bis
jede fünfte behinderte Frau an, erzwungene sexuelle Handlungen erlebt
zu haben. Am häufigsten betroffen sind Frauen, die in Einrichtungen der
Behindertenhilfe leben: von ihnen berichteten 38% von sexueller Gewalt. Zusammengefasst
berichtete fast die Hälfte der befragten Frauen von sexuellen Gewalthandlungen
in Kindheit, Jugend oder Erwachsenenalter.
Die BMFSFJ-finanzierte Studie hat ebenso alarmierende Erkenntnisse zu psychischer
und körperlicher Gewalt gegen Frauen mit Behinderung erbracht und zeigt,
dass ihre Möglichkeiten, ein selbstbestimmtes Leben zu führen, stark
eingeschränkt sind. „Es ist gut, dass diese Zahlen nun öffentlich
sind. Jetzt ist es Zeit zu handeln und die Lebenssituation der Frauen zu verbessern“,
sagt Katja Grieger vom Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
(bff).
Ein beispielhaftes Projekt als Prävention und zum Schutz vor Gewalt war
das Pilotprojekt ‚Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe‘.
Es wurde von Weibernetz e.V. in Kooperation mit Mensch Zuerst – Netzwerk
People First Deutschland e.V. durchgeführt, um Frauen mit Lernschwierigkeiten
darin zu schulen, als Frauenbeauftragte im Wohnheim oder einer Werkstatt für
behinderte Menschen zu arbeiten.
„Es sollte in allen Wohnheimen und Werkstätten Frauenbeauftragte
geben! Dazu bedarf es einheitlicher Regelungen im Gesetz oder in Verordnungen
wie der Werkstättenmitwirkungsverordnung. Denn Frauenbeauftragte, die
selber eine Behinderung haben, wissen um die Probleme in den Einrichtungen,
hören zu und können dazu beitragen, die Situation für Frauen
zu verändern.“, fasst Magdalene Ossege vom Vorstand des Weibernetz
e.V. die Projekterfahrungen zusammen.
Zugleich muss das spezialisierte Hilfesystem, bestehend aus Frauenberatungsstellen,
Frauennotrufen, Interventionsstellen und Frauenhäusern, sich noch mehr
gegenüber Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen öffnen. Dafür
setzt sich der bff mit dem Projekt Zugang für alle! ein. „Wir brauchen
keine Extraprogramme für Frauen mit Behinderung, sondern alle Maßnahmen
gegen Gewalt gegen Frauen müssen automatisch auch für sie nutzbar
sein.“, erläutert Martina Puschke von Weibernetz e.V. Viele Fachstellen
gehen bereits verstärkt auf behinderte Frauen zu und unterstützen
sie. „Häufig fehlt den Stellen dafür aber das nötige
Geld. Wir erhoffen uns von den Studienergebnissen, dass viele Geldgeber/innen
nun auch den Handlungsbedarf erkennen“, sagt Katharina Göpner,
die das Projekt Zugang für alle! im bff bearbeitet.
Der bff ist der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
und setzt sich bundesweit durch Kampagnen, Projekte und Öffentlichkeitsarbeit
gegen Gewalt gegen Frauen ein. Seit 2010 gibt es im bff das Projekt Zugang
für alle!
Kontakt: www.frauen-gegen-gewalt.de
030/322 99 500
Mensch zuerst – Netzwerk People First Deutschland e.V. ist ein Verein
von und für Menschen mit Lernschwierigkeiten und Kooperationspartner
des Projektes Frauenbeauftragte in Einrichtungen.
Kontakt: www.people1.de
Weibernetz e.V. ist die politische Interessenvertretung behinderter Frauen
in Deutschland und koordinierte das Projekt Frauenbeauftragte in Einrichtungen.
Kontakt: www.weibernetz.de/frauenbeauftragte
Weitere Infos zur Studie: http://www.uni-bielefeld.de/IFF/for/for-gewf-fmb.html
Der 25.11.: Internationaler Tag gegen Gewalt an Frauen
Am 25. November 1960 starben in der Dominikanischen Republik drei Frauen eines
gewaltsamen Todes. Sie wurden auf Grund ihrer Aktivitäten gegen Diktator
Trujillo vom militärischen Geheimdienst gefoltert, vergewaltigt und ermordet.
Als 1981 ein Treffen von Feministinnen aus Lateinamerika und der Karibik in
Bogota stattfand, wurde der 25.11. zum Internationalen Tag gegen Gewalt an
Frauen ausgerufen.
V.i.S.d.P.: Silvia Zenzen
Berlin, 23.11.2011
Pressemitteilung vom 24. November 2010: „Nein zu Gewalt“ gilt für alle Frauen!
Anlässlich des Internationalen Tags Nein zu Gewalt an Frauen am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. flächendeckend konkrete Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderung.
„Viel zu lange wurde Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung verschwiegen. Damit muss jetzt Schluss sein! Es bedarf konkreter Maßnahmen zum Schutz vor und zum Umgang mit Gewalt gegen behinderte Frauen“ fordert Martina Puschke, Projektleiterin im Weibernetz e.V.
Laut EU-Parlament erleben ca. 80% der Frauen mit Behinderung Gewalt. Damit sind sie doppelt so häufig betroffen wie nichtbehinderte Frauen. Besonders gefährdet sind Frauen, die durch Pflege, Assistenz oder das Leben in einer Einrichtung in Abhängigkeitsstrukturen leben.
„Präventionsmaßnahmen wie Kurse zur Selbstbehauptung speziell für behinderte Mädchen und Frauen, Präventions- und Interventionspläne in Einrichtungen, Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe etc. werden jedoch nur vereinzelt angeboten. Es fehlt entweder an einer Finanzierung oder an rechtlich verbindlichen Regelungen“ erläutert Puschke weiter.
Schutz vor Gewalt als Menschenrecht
Hier sieht die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz
e.V. dringenden Handlungsbedarf – auch vor dem Hintergrund der im März
2009 in Deutschland in Kraft getretenen Behindertenrechtskonvention, die einen
klaren Schutz vor Gewalt in jeglicher Form vorsieht.
„Den Menschenrechten in der Behindertenrechtskonvention folgend sind der Bund und die Länder nun verpflichtet, konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen (und Männer) mit Behinderung einzuleiten. Dazu gehört ein Recht auf die Wahl der Pflegeperson, auf Wunsch auch ein Recht auf Frauenpflege genauso wie verpflichtende Präventions- und Interventionspläne in allen Einrichtungen der Behindertenhilfe, das Einsetzen von Frauenbeauftragten in Einrichtungen“ fordert Puschke.
Das Modell „Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ wird derzeit erfolgreich in dem gleichnamigen Projekt von Weibernetz e.V. erprobt. In Zusammenarbeit mit der Organisation Mensch zuerst zielt das Projekt auf die Ermächtigung von Frauen mit Lernschwierigkeiten, als konkrete Ansprechpartnerin für alle Fragen von Frauen in ihrer Einrichtung, arbeiten zu können.
Maßnahmen des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch nutzen
Derzeit tagt der von der Bundesregierung eingesetzte Runde Tisch gegen Kindesmissbrauch
in verschiedenen Arbeitsgruppen. Umfangreiche Forderungen zum Schutz vor Gewalt
werden erwartet. Weibernetz e.V. erwartet, dass alle Maßnahmen auch
für den Bereich der Behindertenhilfe gelten und für alle Menschen
mit Behinderung nutzbar sein müssen. „Die beste Notruf-Hotline
nützt uns nichts, wenn gehörlose Frauen sie nicht nutzen können
oder lernbeeinträchtigte Mädchen die Beraterin am anderen Ende nicht
versteht!“ verdeutlicht Puschke abschließend beispielhaft.
V.i.S.d.P.
Martina Puschke
Weibernetz e.V.
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen
Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
Tel.: 0561/72 885-86, Fax: 0561/72 885-53
e-mail: martina.puschke@weibernetz.de
www.weibernetz.de
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
fordert anlässlich des Equal Pay Days am 26. März 2010, die Entgeltdiskriminierung
von Frauen zu beenden.
Der Equal Pay Day findet in Deutschland zum dritten Mal statt. Der Tag markiert
den Zeitraum, den Frauen in Deutschland über den Jahreswechsel hinaus
arbeiten müssen, um auf das Vorjahresgehalt ihrer männlichen Kollegen
zu kommen. In diesem Jahr ist für Deutschland der 26. März als Stichtag
errechnet worden. Dem Statistischen Bundesamt zufolge verdienten Frauen 2008
im durchschnittlichen Bruttostundenverdienst rund 23% weniger als Männer.
Das gilt für Frauen mit und ohne Behinderung, die auf dem allgemeinen
Arbeitsmarkt arbeiten.
„Selbst in Werkstätten für behinderte Menschen sind Frauen diejenigen, die in der Regel mit noch weniger Geld als die männlichen Beschäftigten nach Hause gehen. Auch hier werden Frauen systematisch diskriminiert“ berichtet Martina Puschke vom Weibernetz und fordert: „In Zeiten der Behindertenrechtskonvention muss ein Umdenken weg von den Werkstätten für behinderte Menschen hin zu Arbeiten auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und zu Integrationsfirmen stattfinden. Für die Übergangszeit müssen bestehende Werkstätten ihr Entgeltsystem komplett überarbeiten, indem es einen wirklichen Lohn gibt und Frauen nicht weiter diskriminiert werden.“
Die Machbarkeitsstudie zur Institutionalisierung von Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten in Rehabilitationseinrichtungen von Sellach, Bieritz-Harder, Haag und Spangenberg aus dem Jahr 2009 stellt dar, dass in den meisten Werkstätten für behinderte Menschen die Arbeitsbereiche unterschiedlich bewertet werden. Dabei gelten typisch weibliche Arbeitsfelder wie der Textilbereich als leichter und weniger belastend als das typisch männliche Arbeitsfeld Metallbereich und die Entlohnung richtet sich u.a. nach der Höhe der Belastung. Jede Werkstatt entscheidet selber, welcher Arbeitsbereich als belastend gilt.
Der derzeitige „Lohn“ für Werkstattbeschäftigte liegt bei einem Grundbetrag von ca. 67 Euro pro Monat. Er kann je nach Arbeitsbereich, Leistungsstärke der Beschäftigten und der Wirtschaftslage der Werkstatt aufgestockt werden.
V.i.S.d.P.
Martina Puschke
Weibernetz e.V.
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen
Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
Tel.: 0561/72 885-86, Fax: 0561/72 885-53
e-mail: martina.puschke@weibernetz.de
www.weibernetz.de
Anlässlich des Internationalen Frauentages am 8. März fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine konsequente Einbeziehung der Belange von Frauen mit Behinderung in der Frauenpolitik. „Frauen mit Behinderung werden viel zu häufig noch in die „Behindertenecke“ gesteckt und in der Frauenpolitik vergessen“ stellt Magdalene Ossege vom Vorstand des Weibernetz e.V. fest und konkretisiert: „Während frauenpolitisch über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf geredet wird, wissen Mütter mit Behinderung häufig noch nicht einmal, wie sie den Familienalltag organisieren sollen, unabhängig ob sie noch einen Job haben oder nicht. Denn Assistenz für die Familienarbeit wird nur in seltenen Fällen finanziert.“
Sogenannte Elternassistenz ist für Mütter (und Väter) mit Behinderung notwendig, wenn sie aufgrund der Behinderung Assistenz benötigen. Das kann für rollstuhlfahrende Frauen die Assistenz bei der Pflege des Kindes in den ersten Lebensjahren sein oder bei blinden Müttern eine Assistenzkraft zum Vorlesen und zur Hausaufgabenbetreuung. Bislang gibt es hierfür keinen klaren Rechtsanspruch.
„Ein anderes Beispiel ist die Frauengesundheitspolitik“ fährt Ossege fort. „Auch wenn es nahe zu liegen scheint, dass im Bereich der Gesundheit Frauen mit Behinderung oder chronischer Erkrankung bedacht werden, ist dies nicht durchgängig der Fall. In der Geburtshilfe kennt sich kaum jemand mit einer natürlichen Geburt von querschnittsgelähmten Frauen aus, um nur ein Beispiel zu nennen. Und auch die Forderung nach einem barrierefreien Zugang zum Gesundheitssystem ist in der Frauenpolitik kaum präsent.“
Nicht zuletzt durch die UN-Behindertenrechtskonvention sind jedoch alle Staaten verpflichtet, geeignete Maßnahmen zu treffen, um Frauen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang z.B. zum Gesundheitssystem, zu Schutzeinrichtungen nach erlebter Gewalt, zum Arbeitsmarkt und zur Erfüllung ihrer Rolle als Mütter zu garantieren.
In der Koalitionsvereinbarung hat die Bundesregierung die Erstellung eines Aktionsplans zur Umsetzung der Konvention angekündigt. Dieser Aktionsplan muss konkrete Maßnahmen für Frauen enthalten, damit ihre Rechte umgesetzt werden, fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
V.i.S.d.P.
Martina Puschke
Weibernetz e.V.
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen
Kölnische Str. 99, 34119 Kassel
Tel.: 0561/72 885-86, Fax: 0561/72 885-53
e-mail: martina.puschke@weibernetz.de
www.weibernetz.de
Hier finden Sie unsere Pressemeldungen ab dem Jahr 2003.
Pressemeldungen 2007Pro und Contra Interview zum ersten Modelcontest für behinderte Frauen
aus der Zeitschrift EMMA Nr. 5, 2004 als PDF-Dokument zum
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Pro und Contra Interview zum ersten Modelcontest für behinderte Frauen
aus der Zeitschrift EMMA Nr. 5, 2004 als Word-Dokument
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Überall Aufbruch und überflüssige Hürden: Artikel aus EMMA Nr. 2, März/April als Word-Dokument zum Herunterladen