Aufruf
zur Protestveranstaltung am 4. Mai 2013 in Berlin
Anlässlich des Europäischen Protesttags für die Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen rufen diverse Verbände und Organisationen (darunter auch Weibernetz e.V.) zur Demonstration und Kundgebung unter dem Motto „Ich bin entscheidend“ auf.
Die
Menschenrechte von Menschen mit Behinderungen werden in Deutschland vielfach
verletzt. Dies belegt ein 80-seitiger Bericht mit dem Titel "Für
Selbstbestimmung, gleiche Rechte, Barrierefreiheit, Inklusion!" der von
einer Allianz von fast 80 Organisationen der Zivilgesellschaft – darunter
auch Weibernetz e.V. - gemeinsam erstellt wurde. Anläßlich des
vierten Jahrestages des In-Kraft-Tretens der UN-Behindertenrechtskonvention
(BRK) in Deutschland am 26. März 2013 wurde er am 21. März an Tom
Koenigs, den Vorsitzenden des Menschenrechtsausschusses des Deutschen Bundestages
und am 22. März an die Arbeits- und Sozialministerin Ursula von der Leyen
übergeben. (Nebenstehendes Foto: Von links nach rechts: Dr. Annette Niederfranke
(Staatssekretärin im BMAS), Dr. Sigrid Arnade (BRK-Allianz), Dr. Ursula
von der Leyen (Ministerin-BMAS), Dr. Detlef Eckert (BRK-Allianz))
"Wenn einer unbekannten Zahl von Menschen mit Behinderungen pauschal
das Wahlrecht verweigert wird, wenn Menschen gegen ihren Willen zwangsbehandelt
und zwangseingewiesen werden, wenn Frauen und Mädchen mit Behinderungen
zwei- bis dreimal häufiger als nichtbehinderte Frauen von sexueller Gewalt
betroffen sind, und mehr als 140.000 pflegebedürftige Menschen ans Bett
fixiert werden, so sind das gravierende Menschenrechtsverletzungen",
stellt Dr. Sigrid Arnade, eine der SprecherInnen der Allianz fest.
Zur Pressemitteilung der BRK-Allianz
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. begrüßt den Start des neuen bundesweiten Hilfetelefons gegen Gewalt gegen Frauen und wünscht dem Angebot ein gutes Gelingen.
„Das Hilfetelefon ist eine erste unbürokratische und kostenlose Anlaufstelle und wir hoffen, dass hierdurch vielen Frauen geholfen wird, die bislang den Weg zu einer Beratungsstelle gescheut haben. Wenn jedoch weitere Unterstützung durch Beratungsstellen vor Ort oder Schutz im Frauenhaus notwendig ist, müssen auch diese Schutzeinrichtungen barrierefrei sein. Sonst bleiben Frauen mit Behinderung außen vor“, führt Brigitte Faber, Projektleiterin im Weibernetz aus.
Hilfetelefon
gegen Gewalt gegen Frauen gestartet
Seit 6. März 2013 ist es am Start: Das lang geplante
Hilfetelefon gegen Gewalt gegen Frauen. Es ist 365 Tage im Jahr rund um die
Uhr unter der Rufnummer 08000 116 016 erreichbar. Das Motto des Hilfetelefons:
„Gemeinsam finden wir Antworten. Kostenlos, vertraulich, rund um die
Uhr“.
Das Angebot richtet sich an Frauen, die Gewalt erfahren haben genauso wie
an Bekannte, Verwandte und Fachkräfte, die mit dem Thema Gewalt konfrontiert
sind.
Gehörlose Frauen können über Tess-Relay-Dienste mit den Beraterinnen
telefonieren.
Infos
in Gebärdensprache zum Hilfe-Telefon
Hier gibt es Infos in Leichter Sprache zum Hilfe-Telefon
Zur Webseite des Hilfetelefons
In
der aktuellen Ausgabe der WeiberZEIT geht es unter anderem um Sexismus, das
neue Hilfetelefon gegen Gewalt, den Parallelbericht zur BRK und die Medizinische
Tastuntersuchung.
Themen im Einzelnen:
• Weltweit gegen Gewalt und Sexismus
• Das bundesweite Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“
• Parallelbericht zur BRK
• Eine reife Leistung: Deutscher Behindertensportverband bildete 8 Übungsleiterinnen
zur Stärkung des Selbstbewusstseins aus
• Eine sinnvolle Ergänzung: Medizinische Brusttastuntersuchung
• Berühmte behinderte Frauen: Rosemary Kennedy
• Lesestoff, Termine und Sonstiges
Zur WeiberZEIT und zum Bestellformular
Die
Kampagne „One Billion Rising“ aus den USA ruft Frauen weltweit
auf, am 14. Februar 2013 zu streiken, um gemeinsam gegen Gewalt gegen Frauen
zu protestieren. Am diesjährigen Valentinstag sollen eine Milliarde Frauen
weltweit gemeinsam streiken und tanzen und so ein globales Zeichen der Solidarität
setzen. Denn genauso viele Frauen auf der Welt erfahren in ihrem Leben Gewalt
- das ist jede dritte Frau. Auch in zahlreichen Städten in Deutschland
finden Aktionen statt.
Weibernetz ruft insbesondere auch Frauen mit Behinderung auf, die Kampagne zu unterstützten: Es wäre ein gutes Zeichen, wenn sich viele verschiedene Frauen, darunter auch Frauen mit Behinderung, an den Aktionen vor Ort beteiligen würden, um die Vielfalt der gewaltbetroffenen Frauen zu verdeutlichen.
Geplante Veranstaltungen in Deutschland
Hintergrundinformationen in deutscher Sprache beim Deutschen Frauenrat
Webseite der Kampagne (in englischer Sprache)
Anlässlich
des Internationalen Tags Nein zu Gewalt an Frauen am 25. November fordert
die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
verbindliche Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt in Einrichtungen der Behindertenhilfe.
Als Arbeitshilfe für die Einrichtungen legt die Interessenvertretung
eine Checkliste zum Erstellen eines Leitfadens zum Umgang mit (sexualisierter)
Gewalt vor.
„Von Seiten der Kostenträger war es ist nie ein Problem, Mindeststandards beim Bau von Einrichtungen einzuführen. Aber Einrichtungen zu verpflichten, alles zu tun, um das Menschenrecht zum Schutz vor Gewalt zu garantieren, ist noch kein Standard. Die bauliche Gestaltung zählt offenbar mehr als Menschenrechte. Dabei kann inzwischen niemand mehr sagen, nichts von Gewalt gegen Menschen mit Behinderung zu wissen“, stellt Martina Puschke, Projektleiterin im Weibernetz e.V. fest.
Inklusionsbeirat
legt Positionspapier zum Schutz vor Gewalt für Frauen und Mädchen
mit Behinderung vor
Die staatliche Koordinierungsstelle nach Artikel 33 UN-BRK positioniert sich klar gegen Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung und fordert Maßnahmen zur Stärkung von Frauen und Mädchen mit Behinderung, einen verbesserten Schutz vor Gewalt in der Familie, in Einrichtungen und in der Pflege und eine bessere Unterstützung in der Beratung, in Therapien und im Strafverfahren.
Positionspapier als Download
Link
zum Inklusionsbeirat
Verbände fordern Änderung des Wahlrechts
Maßgebliche Verbände behinderter Menschen fordern gemeinsam die
Beendigung der völkerrechtswidrigen Ausgrenzung von Menschen mit Behinderung
bei Wahlen. Auch Weibernetz gehört zu dem großen Kreis der fordernden
Verbände.
Nach dem derzeit gültigen Wahlrecht sind zwei Gruppen von Menschen mit
Beeinträchtigungen von Wahlen ausgeschlossen: Menschen, die Betreuung
in allen Angelegenheiten brauchen und solche, die nach einer Straftat im Zustand
der Schuldunfähigkeit in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht
sind. Die Verbände fordern eine ersatzlose Streichung der entsprechenden
Paragrafen.
Besuch
aus Litauen bei Weibernetz
Eine Lektorin des Zentrums für Gender Studies der Universität Vilnius
besucht vom 23.-27. Juli die Geschäftsstelle des Weibernetz in Kassel.
Nach ihrer Dissertation über geschlechtliche Identität und Behinderung
forscht sie nun in einem Austauschprojekt über Frauen mit Behinderung
in Deutschland.
Auch für die Weibernetz-Frauen ist der Austausch sehr interessant. In
Litauen gibt es lediglich einen Zusammenschluss von Frauen mit Behinderung,
der von blinden Frauen geleitet wird, auch wenn Frauen häufig die Gründerinnen
von Behindertenorganisationen waren. Litauen hat 2010 die BRK ratifiziert,
allerdings mit Vorbehalt im Bereich Gesundheitsversorgung zu Artikel 25 a).
Neben dem politischen Austausch steht natürlich auch das kulturelle Highlight
der dOCUMENTA 13 in Kassel auf dem Programm (siehe Foto).
„Gut
beraten“
Ab sofort ist der neue Ratgeber „Gut beraten“
zur Beratung von Frauen und Mädchen mit Behinderung im Weibernetz erhältlich.
Er wendet sich insbesondere an Frauenberatungsstellen, Frauennotrufe und Frauenhäuser.
„Weil behinderte Frauen und Mädchen noch häufiger von Gewalt
betroffen sind und verstärkt Rat und Schutz bei Frauenhilfeorganisationen
suchen, wollen wir diesen Stellen helfen, mehr Licht in den Dschungel der
Rechte behinderter Frauen zu bringen“ erläutern die Weibernetz-Mitarbeiterinnen.
Erstellt wurde der Ratgeber von der Politischen Interessenvertretung behinderter
Frauen im Weibernetz e.V.
Dank der Förderung durch das Bundesministerium für Familie, Senioren,
Frauen und Jugend ist der Ratgeber kostenlos erhältlich.
Die
Konferenz der Gleichstellungs- und Frauenministerinnen, -minister, -senatorinnen
und -senatoren der Länder (GFMK) hat auf ihrer 22. Sitzung vom 14.-15.
Juni 2012 drei Beschlüsse zur Verbesserung der Situation von Frauen mit
Beeinträchtigungen und Behinderungen getroffen. Die GFMK setzt sich dafür
ein, den Schutz von Frauen mit Behinderung vor Gewalt deutlich zu verbessern.
Konkret sollen barrierefreie Zugänge zu Beratungs- und Unterstützungseinrichtungen
ermöglicht und in Einrichtungen der Behindertenhilfe und Schulen verstärkt
Sexualpräventionskonzepte entwickelt werden.
"Weibernetz begrüßt die Initiative der GFMK. Denn der Handlungsdruck infolge der vorgelegten repräsentativen Studie, die das hohe Gewaltvorkommen gegen Frauen mit Behinderung belegt, ist hoch" erklärt Martina Puschke, Projektleiterin der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz.
Der Arbeitskreis Frauengesundheit in Medizin, Psychotherapie und Gesellschaft (AKF e. V.) und die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. werden vor dem Hintergrund der alarmierenden Ergebnisse der Studie gemeinsame Aktivitäten zur Sensibilisierung der Mitarbeiterinnen des Gesundheitswesens ergreifen. Die beiden Frauenorganisationen planen, gemeinsam mit Fachfrauen des AKF, wie z.B. Gynäkologinnen, Psychotherapeutinnen und Geburtsbegleiterinnen, Sensibilisierungsschritte und Konzepte für die Praxis zum Umgang mit behinderten Frauen zu erarbeiten.
Frauenverbände
stellen Leitfaden für den Erstkontakt mit gewaltbetroffenen Frauen mit
Behinderung vor
Der bff: Bundesverband Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe – Frauen gegen Gewalt e.V., die Frauenhauskoordinierung e.V. und Weibernetz e.V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung stellen Beratungsstellen und Frauenhäusern ab heute einen Leitfaden für den Erstkontakt mit gewaltbetroffenen Frauen mit Behinderung zur Verfügung.
Die Herausgeberinen betonen: „Wir möchten Anregungen geben, welche Aspekte bei welcher Beeinträchtigung dringend zu beachten sind. Neben konkreten Fragen für den Erstkontakt gehören dazu z.B. die Voraussetzungen, die in einem Frauenhaus oder einer Fachberatungsstelle gegeben sein müssen, um eine blinde Frau, eine Frau im Rollstuhl, eine Frau mit Lernschwierigkeiten etc. zu unterstützten und zu beraten.“
Das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung – Weibernetz e.V. fordert anlässlich des Internationalen Frauentags eine konsequente Gleichstellungspolitik der Bundesregierung, um Nachteilen zwischen den Geschlechtern entgegen zu wirken.
„Es ist beschämend, dass Deutschland seit Jahren immer wieder
vor Augen geführt wird, im internationalen Vergleich in Sachen Chancengleichheit
weit hinten zu liegen“, so Jutta Harbusch vom Vorstand des Weibernetz
e.V.
Jüngstes Beispiel hierfür ist die aktuelle Untersuchung der Organisation
für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) mit Belegen,
dass vollbeschäftigte Frauen in Deutschland ca. 22 Prozent weniger verdienen
als Männer. Nach Aussage der OECD sei damit das Lohngefälle in Deutschland
so hoch wie in keiner anderen europäischen Industrienation.
Raus aus der Opferrolle!
Kommentar zur ersten repräsentativen Studie „Lebenssituation und Belastungen
von Frauen mit Behinderungen in Deutschland“ von Martina Puschke, Weibernetz
e.V.
„Report Mainz“ hat es vorgemacht und viele Tageszeitungen tuten ins gleiche
Horn: Frauen mit Lernschwierigkeiten, die üblicherweise geistig behindert
genannt werden, werden in Behinderteneinrichtungen missbraucht; sie werden
als wehrlose Opfer dargestellt. So wird das Ergebnis der ersten repräsentativen
Untersuchung, die das Vorkommen von Gewalt gegen Frauen mit Behinderung in
Deutschland belegt, medial dargestellt. Skandalisiert und die Opferrolle manifestierend.
Die Ergebnisse der Studie dürfen in der Öffentlichkeit nicht dazu führen,
dass die Opferrolle von Frauen mit Behinderung manifestiert wird. Vielmehr
muss mit unterschiedlichen Programmen gegengesteuert werden, dass sie selbstbestimmt
und selbstbewusst ihre Grenzen erkennen und wahren können.
Zur Langfassung des Kommentars
Zum Internationalen Tag gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November fordern
die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.,
Mensch zuerst e.V. und bff Frauen gegen Gewalt e.V. wirksame Gegenmaßnahmen.
Die repräsentative Untersuchung über die Lebenssituation von behinderten
Frauen in Deutschland belegt, was viele Expert/innen erwartet hatten: Frauen
mit Behinderung sind zu einem weit höheren Anteil in ihrem Leben von
Gewalt, Übergriffen und Diskriminierung betroffen als der Durchschnitt
der weiblichen Bevölkerung.
Ein beispielhaftes Projekt als Prävention und zum Schutz vor Gewalt war
das Pilotprojekt `Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe‘
von Weibernetz e.V. in Kooperation mit Mensch Zuerst – Netzwerk People
First Deutschland e.V. „Es sollte in allen Wohnheimen und Werkstätten
Frauenbeauftragte geben! Dazu bedarf es einheitlicher Regelungen im Gesetz
oder in Verordnungen wie der Werkstättenmitwirkungsverordnung“,
fordert Magdalene Ossege vom Vorstand des Weibernetz e.V..
Zugleich muss das spezialisierte Hilfesystem, bestehend aus Frauenberatungsstellen,
Frauennotrufen, Interventionsstellen und Frauenhäusern, sich noch mehr
gegenüber Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen öffnen. Dafür
setzt sich der bff mit dem Projekt Zugang für alle! ein. Viele Fachstellen
gehen bereits verstärkt auf behinderte Frauen zu und unterstützen
sie. „Häufig fehlt den Stellen dafür aber das nötige
Geld. Wir erhoffen uns von den Studienergebnissen, dass viele Geldgeber/innen
nun auch den Handlungsbedarf erkennen“, sagt Katharina Göpner,
die das Projekt Zugang für alle! im bff bearbeitet.
Zur Pressemitteilung
Link zur Studie
Der
Titel des Fachtags der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen
im Weibernetz e.V. und Mensch zuerst e.V. war Programm. Mehr als 200 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer waren der Einladung zu dieser Tagung am 22. November 2011 nach
Berlin gefolgt. Alle waren sich einig: Es muss etwas getan werden gegen die
massive Gewalt gegen Frauen mit Behinderung!
Eröffnet wurde der Fachtag vom Parlamentarischen Staatssekretär
im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Dr. Hermann
Kues, aus dessen Haus der Fachtag auch gefördert wurde.
Auf dem Fachtag wurden die ersten Ergebnisse der repräsentativen Studie
zur Lebenssituation von Frauen mit Behinderung vorgestellt, die von einem
Forscherinnenteam der Universität Bielefeld im Auftrag des Bundesfrauenministeriums
durchgeführt wurde.
Außerdem wurde die Arbeit der ersten 14 Frauenbeauftragten aus Werkstätten
oder Wohnheimen für behinderte Menschen vorgestellt, die von Weibernetz
und Mensch zuerst im Projekt „Frauenbeauftragte in Einrichtungen“
ausgebildet wurden.
Zur Abrundung stellte der Bundesverband der Frauenberatungsstellen und Frauennotrufe
bff e.V. sein Projekt „Zugang für alle!“ vor, in dem es um
die Zugänglichkeit von Beratungsstellen geht.
In Kürze werden die Vorträge des Fachtags eingestellt
Am
7. Juli 2011 entschied eine Mehrheit der Abgeordneten des Deutschen Bundestages,
die Präimplantationsdiagnostik (PID) in Deutschland in Ausnahmefällen
zuzulassen. Dies gilt für Paare, die eine Veranlagung für eine schwerwiegende
Erbkrankheit in sich tragen oder bei denen mit einer Tot- oder Fehlgeburt
zu rechnen ist.
Weibernetz e.V. bedauert diese Entscheidung, weil nun die Unterscheidung von lebens- und lebensunwerten Leben getroffen werden kann. In einem Positionspapier vom April 2011 sprach sich Weibernetz e.V. für ein Verbot der PID ohne Ausnahmeregelungen aus und betonte, aus dem internationalen Vergleich zu wissen, dass die Ausweitung von Kriterien für die Nutzung der PID immer weiter voran schreiten wird. Zudem befürchtet Weibernetz e.V. durch eine (zunächst begrenzte) Zulassung der PID die Erhöhung des gesellschaftlichen Drucks auf Paare, ein „gesundes“ Kind zur Welt bringen zu müssen.
Zur PID-Position des Weibernetz e.V.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. kommt bei der Bewertung zur Umsetzung der Behindertenrechtskonvention (BRK) zu anderen Ergebnissen als die Bundesregierung in ihrem Entwurf für den 1. Staatenbericht gemäß der Behindertenrechtskonvention, wird jedoch keine Stellungnahme zu diesem Entwurf abgeben.
In einem Brief an das Bundesministerium für Arbeit und Soziales begründet Weibernetz e.V. diese Handlung mit den negativen Erfahrungen mit dem Umgang mit inhaltlichen Eingaben sowie zahlreichen kritischen Stellungnahmen von Seiten der Zivilgesellschaft im Rahmen der Gestaltung des Nationalen Aktionsplans. Zudem war die Frist zur Abgabe einer Stellungnahme erneut zu kurz.
Stattdessen kündigt Weibernetz e.V. an, ihre Erfahrungen zur Umsetzung der BRK in die Parallelberichtserstattung einfließen zu lassen und verweist auf die Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan und den Maßnahmenkatalog zur Umsetzung der BRK des Deutschen Behindertenrates.
Zur Stellungnahme zum Nationalen Aktionsplan
Die
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz begrüßt
den Gesetzentwurf für ein bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen
Frauen“. Das Hilfetelefon soll ab 2012 eine kostenfreie Erstberatung
insbesondere für gewaltbetroffene Frauen und Angehörige bieten.
Weibernetz e.V. macht in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf deutlich, dass
der Ausbau barrierefreier Hilfeeinrichtungen vor Ort eine wichtige Voraussetzung
für die Weitervermittlung des Hilfetelefons sei. „Ansonsten wird
das gute Angebot für Frauen mit unterschiedlichsten Beeinträchtigungen
nicht über den telefonischen Erstkontakt hinaus gehen können“
befürchtet Martina Puschke, Projektkoordinatorin im Weibernetz e.V.
Zur Stellungnahme zum Hilfetelefongesetz
Das
Forum behinderter Juristinnen und Juristen (FbJJ) stellte am 4. Mai in Berlin
den Entwurf eines Gesetzes zur Sozialen Teilhabe vor. Ziel des Vorschlages
ist es, das Menschenrecht auf ‚Soziale Teilhabe‘ aus der UN-Behindertenrechtskonvention
(BRK) im Sozialrecht und vorrangig im Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zu verankern.
„Die Arbeits- und Sozialministerkonferenz diskutiert über die
Neugestaltung der Eingliederungshilfe schon seit längerem, allerdings
nur sehr verkürzt und vor allem unter finanziellen Aspekten“, betonte
Horst Frehe, Sprecher des Forums.
Aus Sicht von Frauen mit Behinderung sind insbesondere die Aspekte der Verankerung
der Assistenz für behinderte Eltern, die Stärkung des Rechts auf
Selbstbestimmung und die Leistungsform der Persönlichen Assistenz bedeutend.
Die Arbeit am Gesetzentwurf wurde angeregt und wesentlich unterstützt von der Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland (ISL) und dem Forum selbstbestimmter Assistenz (ForseA). Unterstützt wurde die Arbeit darüber hinaus vom Weibernetz, dem Bundesverband Selbsthilfe Körperbehinderter (BSK) und dem Deutschen Blinden- und Sehbehindertenverband (DBSV).
Zum Gesetz zur Sozialen Teilhabe
Am
21. Februar 2011 wurde in einer ersten Verbände-Anhörung im Bundesministerium
für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Referentenentwurf für
ein Bundeskinderschutzgesetz beraten.
Weibernetz e.V. kritisiert, dass Eltern mit Behinderung und behinderte Kinder
und Jugendliche noch nicht ausreichend berücksichtigt sind.
„Es wäre nicht nur eine verpasste Chance, wenn behinderte Kinder
und behinderte Eltern im geplanten Bundeskinderschutzgesetz nicht ausreichend
sichtbar würden. Vielmehr hat sich die Bundesregierung mit der Unterzeichnung
der Behindertenrechtskonvention verpflichtet, zu gewährleisten, dass
Menschen mit Behinderung ihre Rechte im gleichen Umfang wahrnehmen können
wie alle anderen auch“, resümiert Martina Puschke vom Weibernetz
e.V.
Zur Stellungnahme des Weibernetz e.V.
Weibernetz
übernimmt Staffelstab des Deutschen Behindertenrates
Am 3. Dezember 2010 hat Barbara Vieweg, Referentin im Weibernetz
e.V. den Staffelstab des Deutschen Behindertenrates (DBR) von Adolf Bauer,
dem Präsidenten des Sozialverbandes Deutschland übernommen. Damit
hat sie das Amt der Sprecherratsvorsitzenden des DBR angetreten.
Der DBR ist das Aktionsbündnis deutscher Behindertenverbände. Das
Sekretariat wechselt jährlich zu einem anderen Verband. Im Jahr 2011
ist Weibernetz an der Reihe.
„Wir freuen uns, dass wir im kommenden Jahr unsere Frauenpower unter
Beweis stellen können und die Belange von Frauen mit Behinderung stärker
in den Mittelpunkt der Arbeit des Deutschen Behindertenrates rücken werden“,
so Vieweg.
Am
6. September 2010 fand der Weibernetz-Fachtag "Von Anfang an dabei!"
in Kassel statt.
Gemäß Artikel 6 der Behindertenrechtskonvention (BRK) und weiterer
Artikel müssen konkrete Maßnahmen zur Beseitigung der mehrfachen
Diskriminierung behinderter Frauen getroffen werden. Diese werden jedoch nicht
„vom Himmel fallen“. Sie müssen eingefordert werden und ihren
Platz z.B. in Aktionsplänen zur Umsetzung der Konvention finden –
sowohl auf Bundesebene, als auch in landesweiten, kommunalen oder verbandsinternen
Aktionsplänen.
Die Dokumentation des Fachtags erfolgt demnächst hier.
Theresia
Degener in UN-Ausschuss gewählt
Theresia Degener wurde am 1. September 2010 in New York in den Ausschuss der Vereinten Nationen für die Rechte von Menschen mit Behinderungen gewählt.
Weibernetz gratuliert Theresia Degener von ganzem Herzen und freut sich mit
ihr über den Erfolg! „Wow! Sie hat es geschafft!“ war die
erste Äußerung von Brigitte Faber im Weibernetz-Büro nach
der Wahl. „Wir sind stolz, dass eine von uns nun für die Überwachung
der Umsetzung der Konvention mit zuständig ist! Und wir wünschen
Ihr alles Gute für die neue Aufgabe!“
Die Rechtsprofessorin aus Bochum gehört zu den Frauen der ersten Stunde
vom Weibernetz.
Der Ausschuss hat nach § 34 der Behindertenrechtskonvention eine Überwachungsaufgabe zur Umsetzung der Konvention und umfasst 18 Mitglieder.
Martina
Puschke erneut im Beirat der Antidiskriminierungsstelle
Martina Puschke, Projektleiterin in der Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. ist wie in 2007 erneut in den Beirat der Antidiskriminierungsstelle berufen worden. Sie vertritt dort den Deutschen Behindertenrat (DBR). Dem Beirat gehören 16 Vertreterinnen und Vertreter gesellschaftlicher Gruppen und Organisationen sowie Expertinnen und Experten an. Am 17. Juni 2010 trifft sich der neue Beirat zu seiner ersten Sitzung.
Mehr zur Antidiskriminierungsstelle des Bundes und den BeiratDelegation aus Südkorea besucht Weibernetz
Acht
Frauen aus Südkorea besuchten am 14. Juni das Weibernetz-Büro in
Kassel. Ihre Organisation „Women with Disabilities Empathy“ setzt
sich für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen mit Behinderung an
der Gesellschaft ein. In einem regen Austausch besprachen die Frauen Erfolge
und Schwierigkeiten ihrer alltäglichen Arbeit.
Brigitte Faber und Martina Puschke vom Weibernetz stellten mal wieder fest:
Frauen mit Behinderung machen auf der ganzen Welt ähnliche Erfahrungen.
Sie entwickeln jedoch unterschiedliche Strategien, damit umzugehen. So hat
Women with Disabilities Empathy im Jahr 2001 das erste eigene Frauenhaus für
Frauen mit Behinderung eröffnet. Inzwischen gibt es landesweit 10 entsprechende
Häuser.
Die Koreanerinnen besuchen nun noch weitere Organisationen, um insbesondere
Stimmungen zum Thema Sexualbegleitung und Sexualassistenz einzufangen –
ein Thema, dass in Südkorea noch recht jung ist und genau wie in Deutschland
von Frauen kontrovers diskutiert wird.
Dies
forderte Martina Puschke von der Politischen Interessenvertretung behinderter
Frauen im Weibernetz e.V. im Rahmen der Anhörung zum Behindertenbericht
der letzten Legislaturperiode am 3. Mai 2010.
Im vorgelegten Behindertenbericht wurden zwar einige Erfolge hinsichtlich der Gleichberechtigung von Frauen und Männern mit Behinderung dargestellt. Insbesondere die Herausforderungen oder Negativtrends fehlen jedoch im Bericht. Um der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen entgegenzuwirken, muss ein Staat jedoch genau hinschauen, um zu sehen, an welchen Stellen noch nachgebessert werden muss.
Zur Stellungnahme des Weibernetz
Am 20. Januar 2010 sind mehrere Verbände zusammengekommen, um das Bündnis
gegen Diskriminierung zu reaktivieren. Ziel des Bündnisses ist die Stärkung
der Antidiskriminierungskultur in Deutschland.
In ihrer gestrigen Sitzung waren sich die teilnehmenden Verbände einig:
die von Diskriminierung betroffenen Menschen benötigen in Deutschland
eine starke Lobby. Darüber hinaus ist der Prävention mehr Aufmerksamkeit
als bisher beizumessen.
Die letzten Jahre Antidiskriminierungspolitik haben gezeigt, dass trotz Inkrafttreten
des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) und der damit verbundenen
Einrichtung der Antidiskriminierungsstelle des Bundes (ADS), die Perspektive
der von Diskriminierung betroffenen Menschen sowohl in der Politik als auch
in der Gesellschaft zu kurz kam.
Die teilnehmenden Verbände werden sich gemeinsam für eine Verbesserung
des aktuellen Diskriminierungsschutzes, für die Umsetzung der neuen EG-Richtlinie
und für eine effektive und ganzheitliche Antidiskriminierungspolitik
einsetzen.
Zu den Mitgliedern des Bündnisses zählen sowohl Gewerkschaften,
Antidiskriminierungs- als auch Interessensverbände (in alphabetischer
Reihenfolge):
• Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd)
• Bundesarbeitsgemeinschaft der Senioren-Organisationen e.V. (BAGSO)
• Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung (BUG)
• Deutscher Frauenrat (DF)
• Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB)
• Deutscher Juristinnenbund (djb)
• Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL)
• Lesben und Schwulenverband in Deutschland e.V. (LSVD)
• Migrationsrat Berlin-Brandenburg (MRBB)
• NETZWERK ARTIKEL 3 - Verein für Menschenrechte und Gleichstellung
Behinderter e.V.
• Türkische Gemeinde in Deutschland (TGD)
• verd.i
• Weibernetz e.V. – Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen
mit Beeinträchtigung
V.i.S.d.P. und Kontakt:
Antidiskriminierungsverband Deutschland (advd) Tempelhofer Ufer 21, 10963
Berlin, Tel.: 030-61305328
Von Quotenfrauen, der Generation Praktikum und dem Prinzip Hoffnung
„Ohne
die Frauenquote wären wir heute nicht da, wo wir sind“. Darin waren
sich die Teilnehmerinnen des Weibernetz-Fachtags „Von Quotenfrauen,
der Generation Praktikum und dem Prinzip Hoffnung“ am 7. Dezember 2009
in Kassel einig.
Statt jedoch eine weitere spezielle Quote für Frauen mit Behinderung
in der Schwerbehindertenquote zu fordern, einigten sich die Expertinnen vielmehr
auf die Festlegung einer kontinuierlichen geschlechtergerechten Vergabe aller
Mittel (Gender-Budgeting).
Alle Forderungen des Fachtags:
• Erhöhung der Schwerbehindertenquote von 5 auf 6%
• Erhebung geschlechtsspezifischer Arbeitsmarktstatistiken
• Geschlechtergerechte Vergabe der Mittel aus der Ausgleichsabgabe
• Geschlechtergerechte Vergabe der Mittel der aktiven Arbeitsmarktförderung
durch die Bundesagentur für Arbeit
• Geschlechtersensible Beratung für Frauen und Männer mit
Behinderung in den Job-Centern, den ARGEn und der Bundesagentur für Arbeit
• Stärkung von Mädchen mit Behinderung in Familie, Schule
und Einrichtungen der Behindertenhilfe, um ihnen eine selbstbewusste Berufswahl
zu ermöglichen
• Disability Mainstreaming für alle frauenpolitischen Maßnahmen,
z.B. Girls Day
• Gender-Mainstreaming für alle behindertenpolitischen Maßnahmen
Zur Dokumentation des Fachtags
CDU, CSU und FDP haben ihren Koalitionsvertrag beschlossen. Weibernetz hat
den Vertrag unter die Lupe genommen. Im 124-seitigen Koalitionsvertrag fällt
die Suche nach dem Stichwort „Frauen mit Behinderung“ negativ
aus.
Der wohl wichtigste Satz für Frauen und Männer mit Behinderung im
Vertrag lautet: „Politische Entscheidungen (…) müssen sich
an den Inhalten der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen
messen lassen“.
Martina Puschke vom Weibernetz hat den Satz den verschiedenen Politikbereichen
im Vertrag gegenüber gestellt.
Kommentar zum Koalitionsvertrag
Relevante Auszüge aus dem Koalitionsvertrag
Weibernetz-Geburtstags-Aktion
„1.111 x 11“ 2009 feiert der Verein Weibernetz e.V. den 11. Geburtstag.
Während der Rheinschifffahrt in Köln am 10. Mai 2009 startete Weibernetz
e.V. anlässlich des Jubiläums die Geburtstagsaktion „1.111
x 11“.
Wir wünschen uns zum 11. Geburtstag 1.111 Spenden über jeweils
11 Euro (oder über 111 Euro oder jeden anderen Betrag)!
Vor 11 Jahren – also 1998 – gründeten Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen aus ganz Deutschland das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigungen. Und weil der Titel so lang ist, entschieden sie sich selbstbewusst für den Kurznamen Weibernetz. Viele politische Erfolge konnten seit der Gründung gefeiert werden. Darunter die Berücksichtigung behinderter Frauen im SGB IX, im Behindertengleichstellungsgesetz und in der UN-Behindertenrechtskonvention.
Es gibt noch viele weitere gute Ideen im Weibernetz zum Beispiel für
öffentlichkeitswirksame Aktionen und für die Unterstützung
und Stärkung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Solche Aktivitäten
kosten Geld! Deshalb bitten wir um Unterstützung unserer Aktion „1.111
x 11“: Wenn gewünscht, veröffentlichen wir die Unterstützerinnen
an dieser Stelle auch gern mit Namen.
Die abgebildete Postkarte kann auch gerne bestellt werden! Vielen Dank für
Ihre Unterstützung!
Ab sofort gibt es Informationen über den Verein Weibernetz e.V. auch in Deutscher Gebärdensprache (DGS). In 6 verschiedenen Videos werden die Arbeiten von Weibernetz erklärt. Dazu wurden die wichtigsten Texte des Links „Über uns“ übersetzt. Um zu den Filmen zu gelangen, folgen Sie bitte einfach dem Logo der DGS.
Begrüßung auf der Webseite von Weibernetz in Gebärdensprache
Am
10. Mai 2009 hieß es auf der Weibernetz-Schifffahrt auf dem Rhein in
Köln „Volle fahrt voraus! Frauen nehmen Kurs auf die Umsetzung
der UN-Konvention“. Frauen mit und ohne Behinderungen aus dem ganzen
Bundesgebiet formulierten auf der barrierefreien „MS Loreley“
politische Bo(o)tschaften anlässlich des Europäischen Protesttags
zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen.
Die Weibernetz-Frauen fordern eine zügige Umsetzung der Konvention und
Anpassung der deutschen Gesetzgebung. Auch sollen Gerichte die Konvention
bei ihrer Rechtsprechung berücksichtigen.
Speziell für Frauen formulierten die Teilnehmerinnen zum Beispiel das
Recht auf Assistenz für Mütter mit Behinderungen, eine Beschäftigungsquote
für behinderte Frauen, barrierefreie Frauenprojekte und Frauenhäuser
und die (finanzielle) Förderung spezieller Beratungsstellen für
FrauenLesben mit Behinderungen.
Die Bo(o)tschaften beinhalten jedoch auch Forderungen nach vermögensunabhängiger
Assistenz, inklusiver Bildung, freier Wahl notwendiger Hilfsmittel, neuen
Wegen außerhalb der WfBM´s, barrierefreiem Zugang zum Gesundheitssystem,
gleichen Chancen für alle unabhängig von Alter, Geschlecht, Hautfarbe
etc.
"Wir rufen alle Politierinnen und Politiker im Bund und den Ländern
auf, die Bo(o)tschaften bei der Umsetzung der Konvention zu berücksichtigen"
fasst Jutta Harbusch, Vorstand des Weibernetz e.V. die Aktion zusammen.
Foto-Impressionen der Schifffahrt
Mit
Kraft und Energie Herausforderungen begegnen
So lautete der Titel der diesjährigen Fachtagung der Politischen Interessenvertretung
behinderter Frauen im Weibernetz e.V.. Frauen mit Behinderung/chronischer
Erkrankung aus dem ganzen Bundesgebiet fühlten sich angesprochen und
kamen am 10. und 11. Mai 2009 nach Bonn, um sich zu vernetzen und auszutauschen.
Gestärkt durch inhaltliche Inputs der Ressourcennutzung, der Energiearbeit,
des Vorbeugens von Burn-Out sowie Überlegungen konkreter erster Schritte
zur Umsetzung der UN-Konvention fuhren die Teilnehmerinnen wieder nach Hause.
Die Organisatorinnen zeigten sich mit dem Verlauf der Tagung mit Förderung
durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
sehr zufrieden.
Frauen
müssen bei der Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention sichtbar
bleiben!
10. März 2009: Einen Tag nach der Fachkonferenz „alle inklusive!
Die neue UN- Konvention und Politik für Frauen mit Behinderungen“
zeigt sich Weibernetz e.V. sehr zufrieden mit dem Verlauf und den Ergebnissen
der Konferenz.
„Wir haben mit den 120 TeilnehmerInnen erarbeitet, wie die Konvention
Frauen mit Behinderung in den Bereichen frauengerechte Gesundheitsversorgung,
Begegnung von Gewalt, Aufnahme einer Erwerbsarbeit sowie Unterstützung
bei der Erziehungsarbeit helfen kann“ resümiert Magdalene Ossege
vom Vorstand des Vereins.
Im Büro des Weibernetz freuen sich die Mitarbeiterinnen auf die Phase
der Umsetzung der Konvention. „Wir werden den notwendigen Aktionsplan
der Bundesregierung mit den Menschenrechten von Frauen mit Behinderungen „füttern“.
Die Frauenbelange müssen bei der Umsetzung sichtbar bleiben!“ kündigte
Martina Puschke auf dem Abschlusspodium an.
Eindrücke
und Reden der Konferenz
Frauenallianz erstellt CEDAW-Alternativbericht
Eine
Allianz aus 28 Frauenverbänden (darunter auch Weibernetz e.V.) veröffentlichte
am 15. Dezember 2008 ihren Alternativbericht zum Übereinkommen der Vereinten
Nationen zur Beseitigung jeder Form der Diskriminierung (CEDAW).
Zuvor hatte die Bundesregierung in ihrem Bericht die deutsche Gleichstellungspolitik seit 2002 dargelegt. Die Autorinnen des Alternativberichts kritisieren hingegen die Gleichstellungspolitik der Bundesregierung, weil sie sich unter anderem zu sehr auf Familienpolitik konzentriert und Gender-Mainstreaming nicht mehr pro-aktiv verfolgt.
Alternativbericht zum Download
Aus Sicht von Frauen mit Behinderung und/oder chronischer Erkrankung muss der Entwurf für ein Gendiagnostikgesetz geschärft werden, fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.. Als äußerst problematisch bewertet Weibernetz beim vorgelegten Gesetzentwurf vom 30. Juni 2008 fehlende Regelungen zur Forschung sowie genetische Untersuchungen bei nichteinwilligungsfähigen Personen. Auch pränataldiagnostische Untersuchungen von genetisch bedingten Krankheiten, die evt. im Laufe des Lebens auftreten können, sieht Weibernetz problematisch und fordert den Gesetzgeber zu entsprechenden Änderungen auf.
Stellungnahme zum Entwurf des Gendiagnostikgesetzes
Im Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuausrichtung der arbeitsmarktpolitischen
Instrumente des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. Mai
2008 sind diverse Neuerungen im SGB III, SGB II, SGB IX und weiteren Sozialgesetzbüchern
vorgesehen.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
fordert in ihrer Stellungnahme eine sensiblere geschlechtsdifferenzierte Ausrichtung
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente und nimmt Stellung zu einigen Änderungen
im Referentenentwurf, insbesondere zur geschlechtsneutralen Eingliederungsbilanz
und Eingliederungsvereinbarung, zum vagen Vermittlungsbudget der Bundesagentur
für Arbeit, zu fehlenden Kinderbetreuungskosten sowie zur geringeren
Reisekostenerstattung.
Weibernetz unterstützt Forderung nach umfassendem Europäischen
Antidiskriminierungsschutz
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
spricht sich deutlich für eine Erweiterung der Europäischen Antidiskriminierungspolitik
aus. Derzeit fehlt es an Schutz vor Diskriminierung in den Bereichen Gesundheit,
Bildung und beim Zugang von Gütern und Dienstleistungen.
Aus Sicht des Weibernetz muss dieser Diskriminierungsschutz wie beim deutschen Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) für alle Merkmale (Alter, Behinderung, Geschlecht, ethnische Herkunft, Religion oder Weltanschauung, sexuelle Orientierung) gelten. „Wenn nur bestimmte Gruppen geschützt werden, entsteht eine Hierarchie innerhalb der benachteiligten Gruppierungen. Dies führt zu keiner guten Antidiskriminierungskultur“ befindet Martina Puschke, Projektkoordinatorin im Weibernetz und Mitglied des Beirats der Antidiskriminierungsstelle des Bundes.
Weibernetz e.V. unterstützt damit als Mitglied des Netzwerks von Antidiskriminierungsorganisationen die Forderung nach einer umfassenden EU-Richtlinie mit horizontalem Ansatz. Dem Netzwerk gehören der Deutsche Frauenrat, der Lesben- und Schwulenverband Deutschlands (LSVD), Netzwerk Artikel 3, Interessenvertretung Selbstbestimmt Leben in Deutschland e.V. (ISL), Sozialverband Deutschland e.V. (SoVD), Deutscher Juristinnenbund e.V., Antidiskriminierungsverband, BAG der Senioren-Organisationen (BAGSO) und Weibernetz e.V. an.
Neu: Liste mit Filmen über Frauen mit Behinderung „Wir wollen unser Seminar mit einem Film über behinderte Mütter einleiten. Welche Filme gibt es?“ „Habt Ihr einen Filmtipp für unsere Frauengruppe?“ Fragen wie diese beantworten wir ab sofort mit dem Hinweis auf unsere aktuelle Filmliste, welche die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz gemeinsam mit dem Hessischen Koordinationsbüro für behinderte Frauen erstellt und herausgegeben hat. Also, viel Spaß beim Filme-Finden!
Am 4. Mai 2007 gründeten über 100 Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen ein Europäisches Netzwerk behinderter Frauen in Berlin. Die Gründungsfrauen aus 17 Ländern nahmen an der Konferenz "Ein Netzwerk behinderter Frauen in Europa!" teil. Zum Abschluss der Tagung verabschiedeten die Frauen eine Resolution, in der sie die Ziele des Netzwerks vorstellen sowie Forderungen für die Verwirklichung eines selbstbestimmten Lebens stellen.
Zur Resolution der Netzwerkgründung
Am 30. März 2007 war es endlich so weit: Im Rahmen einer großen Feier wurde in New York die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen von über 80 Staaten unterschrieben. Für Menschen mit Behinderung, aber gerade auch für Mädchen und Frauen mit Behinderung auf der ganzen Welt ist dies ein einzigartiger Grund zum Feiern!
Die
Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. setzt
sich für eine geschlechtergerechte und barrierefreie Gesundheitsversorgung
ein und lehnt große Teile des derzeit diskutierten Entwurfs für
ein Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung
(GKV-WSG) ab.
Seit
18. August 2006 soll das AGG vor Benachteiligungen im Bereich der Arbeit,
bei Massengeschäften und privaten Versicherungsverträgen schützen.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V.
hat nun die wichtigsten Paragrafen mit Beispielen für behinderte Frauen
sowie Antworten auf häufig gestellte Fragen zusammengestellt.
Die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. hat Frauen mit unterschiedlichen Behinderungen aus dem gesamten Bundesgebiet nach Duderstadt eingeladen, um das 25-jährige Jubiläum der Bewegung behinderter Frauen zu feiern. Vom 15.-17. September 2006 werden die Gründerinnen der Bewegung auf Erfolge und Erfahrungen zurück- und die derzeit aktiven Frauen nach vorne blicken.
zur PressemeldungAm 8. Februar wurde im Berliner Kleisthaus das Rechtsgutachten zur staatlichen Unterstützung behinderter Mütter und Väter vorgestellt. Aus diesem geht u.a. hervor, dass es zur Verbesserung der Situation behinderter Eltern keiner neuen Gesetze bedarf. Vielmehr schlägt Dr. Julia Zinsmeister eine Klarstellung vor allen Dingen im SGB IX und dem Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) vor. Karin Evers-Meyer, die Beauftragte der Bundesregierung für die Belange behinderter Menschen, sagte in der Pressekonferenz ihre Unterstützung für das Vorhaben zu.
Zum Rechtsgutachten (Download als Pdf-Dokument)
Nach
dem SGB IX haben behinderte und von Behinderung bedrohte Frauen und Mädchen
in der Rehabilitation bei Bedarf das Recht auf so genannte Übungen zur
Stärkung des Selbstbewusstseins. Eine Umfrage des Weibernetz hat ergeben,
dass diese z.Zt. jedoch nur in Berlin und NRW angeboten werden. Es gibt derzeit
verschiedene Unklarheiten bei den Anbietern und Kostenträgern bzgl. dieser
Übungen. Da derzeit alle Beteiligten an einem Tisch sitzen, um erneut
über die zuständige Rahmenvereinbarung zu verhandeln, ist der Zeitpunkt
günstig, wieder ins Gespräch zu kommen und ggf. Übergangslösungen
zu finden, damit behinderte Frauen und Mädchen nach vier Jahren ihren
Rechtsanspruch einlösen können.
Vor zehn Jahren fand in Peking die größte internationale Frauentagung
statt. Auf ihr wurden Grundsätze und Maßnahmen für eine weltweite
Gleichberechtigung formuliert. Dieses Jahr wird Bilanz gezogen - bei den Vereinten
Nationen sowie bei Frauenorganisationen. Für Frauen mit Behinderung waren
Dinah Radtke und Brigitte Faber in New York dabei. Wir geben einen Überblick
- aus Sicht von Frauen mit Behinderung.
Hier finden Sie den Peking Bericht.
Seit 1. Juli 2004 gibt es mit der Budgetverordnung einheitliche Regelungen für die Nutzung des persönlichen Budgets. Die Erwartungen an das persönliche Budget sind groß. Inwieweit sie behinderten Frauen und Männern zu mehr Selbstbestimmung verhelfen, muss die Realität zeigen. Eine Übersicht über die Regelungen und den Text der Budgetverordnung.
Erklärung des "Rucksackprinzips" in einfacher Sprache.
Die Anfang diesen Jahres heftig in die Kritik geratene Heilmittelrichtlinie wurde geändert und tritt mit 1. Juli in Kraft. Danach sind längerfristige Verordnungen von Therapien wie Krankengymnastik oder Logopädie deutlicher als zuvor geregelt, bleiben aber weiterhin die "Ausnahme". Heilmittelrichtlinie
Nach großer Empörung in den ersten Wochen der Gesundheitsreform
hat der Gemeinsame Bundesausschuss die Heilmittelrichtlinie, in der Langzeitverordnungen
von Therapien geregelt werden, überarbeitet. Auch die Arzneimittelrichtlinie
mit der OTC-Liste von nicht verschreibungspflichtigen Medikamenten, die trotzdem
von der Kasse übernommen werden, ist im März überarbeitet worden.
Nachdem in den ersten Wochen des Jahres grosse Verwirrungen anlässlich der Gesundheitsreform bestanden, hat der Bundesausschuss am 22. Januar 2004 festgelegt, wer als chronisch krank gilt und wer die Fahrtkosten zu Ärzten und Ärztinnen erstattet bekommt. Die wichtigen neuen Regelungen können Sie hier nachlesen.