Antworten auf diese Frage hat Weibernetz dem Ausschuss der Vereinten Nationen übermittelt. Denn dieser will zur besseren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) neue Leitlinien erarbeiten, welche die Bekämpfung mehrfacher und sich überschneidender Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in den Blick nehmen.
Dass Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen mehrfachdiskriminiert sind, ist seit langem bekannt. Aber offenbar nicht allen Staaten, die sich zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtet haben. Den Vereinten Nationen ist bei den Staatenprüfungen aller Länder in den vergangenen Jahren aufgefallen, dass intersektionale Diskriminierungen in vielen Staatenberichten unberücksichtigt bleiben.
Für die Entwicklung entsprechender Leitlinien gab es einen internationalen Aufruf zur Einreichung von Beiträgen aus der Zivilgesellschaft. Weibernetz hat einen Beitrag erstellt und ist dabei der Frage nachgegangen, wie in Deutschland intersektionale Verschränkungen von Diskriminierungen aufgrund mehrerer Merkmale bei Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen berücksichtigt werden, sowohl in Gesetzen als auch in Statistiken und Maßnahmen.
Weibernetz hat sich angeschaut:
Das Kurzfazit von Weibernetz lautet: Obwohl verschiedene gesetzliche Grundlagen in Deutschland die besondere Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Behinderungen anerkennen und im Ziel eine Nichtdiskriminierung verfolgen, wirken die meisten politischen Maßnahmen in der Praxis nicht intersektional, auch wenn sie in der Präambel die Vorgabe der Intersektionalität vorsehen.
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