Frauen mit Behinderung weltweit feiern! UN-Konvention unterschrieben

Das UN-Gebäude

Speziell für Frauen mit Behinderung ein Grund zum Feiern!

Am 30. März 2007 war es endlich so weit: Im Rahmen einer großen Feier wurde in New York die UN-Konvention für die Rechte behinderter Menschen von über 80 der UN-Staaten, darunter auch Deutschland, unterschrieben.

Seit 2001 war an dem Entwurf dieser Konvention gearbeitet worden. Am 25. August 2006 war die Konvention dem Grunde nach von dem Arbeitsausschuss, und am 13. Dezember in der redaktionell überarbeiteten Endfassung von der UN-Generalversammlung verabschiedet worden.

Bereits am 25. August war der Jubel bei den Frauen mit Behinderung riesig: war es ihnen doch mit viel inhaltlicher sowie unermüdlicher Überzeugungsarbeit gelungen, sowohl einen eigenständigen Artikel für Frauen und Mädchen mit Behinderung unterzubringen, als auch die Berücksichtigung ihrer Belange in weiteren Artikeln zu bestimmten Schutzrechten zu verankern.

Viel Unterstützung erhielten die Frauen mit Behinderung dabei aus dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend als auch durch das Bundesministerium für Arbeit aus Deutschland.

Auch die Koreanische Regierungsdelegation, welche 2004 erstmals einen eigenständigen Artikel für die Berücksichtigung der Rechte von Frauen und Mädchen eingebracht hatte, setzte sich immer wieder für die Verankerung dieser Rechte ein.

Insbesondere dieser eigenständige Artikel war bis zum Ende der letzten Sitzung im August 2006 umstritten gewesen.

Um zu gewährleisten, dass auch bei der Umsetzung anderer Artikel der Konvention die Belange von Frauen und Mädchen Berücksichtigung finden, war eine weitere Verankerung der Rechte in den relevanten Artikeln wie zum Beispiel zu Freiheit vor Gewalt, zu Gesundheit, zu Bildung oder auch zu der Überwachung der Umsetzung der Konvention notwendig.

Und auch die Benennung in diesen separaten Artikeln war in den Arbeitssitzungen des UN-Komitees sehr umstritten. Zwar wurde die unterschiedliche Situation von Frauen und Männern zum Beispiel im Falle von Gewalt aber auch in Ausbildung und Beruf durchaus gesehen, eine entsprechend unterschiedliche Benennung wurde von verschiedensten Staaten jedoch unter anderem mit dem Argument der dann nicht mehr gegebenen Gleichbehandlung abgelehnt.

Ein grundsätzlicher Durchbruch gelang Frauen mit Behinderung auf der 7. Sitzung im März 2006

Internationale Frauengruppe bei den Vereinten Nationen
Foto: Weibernetz

Im Namen von Disabled Peoples' International legten Dr. Sigrid Arnade (Netzwerk Artikel 3) und Sabine Häfner (Sozialverband Deutschland) ein Arbeitspapier vor, in welchem die Notwendigkeit dieser zweigleisigen Berücksichtigung ausführlich dargestellt sowie rechtlich begründet wurden.

Die Frauen in der eigens für die UN-Konvention in New York gegründeten Frauengruppe hatten mit diesem Papier eine sehr gute Argumentationshilfe an der Hand. Das zweigleisige Vorgehen, der so genannte Twin Track Approach, wurde mit Regierungsabgeordneten erneut heiß diskutiert - was wie wir nun wissen letztendlich zum Erfolg führte.

Unterstützung erhielten die Frauen - darunter langjährige, erfahrene Aktivistinnen wie Dinah Radtke aus Deutschland oder Lydia La Riviére-Zijdel aus den Niederlanden - sowohl von unterschiedlichen Regierungsdelegationen wie auch von großen Frauenorganisationen wie der Europäischen Frauenlobby oder dem Deutschen Frauenrat.

Unterschrift der Konvention ist der erste Schritt

Mit der Unterschrift bekennt sich jeder Staat grundsätzlich zu den Inhalten der Konvention. Aktiv Maßnahmen ergreifen muss er jedoch erst dann, wenn er in einem zweiten Schritt die Ratifizierungsurkunde unterschrieben hat. Jamaica hat als erster Staat gleich bei der Unterschrift die Konvention zugleich ratifiziert.

Die Konvention erst dann in Kraft, wenn mindestens 20 UN-Mitgliedsstaaten unterschrieben haben. Bis die meisten Staaten der UN die Konvention ratifiziert haben, können mehrere Jahre ins Land gehen.

Für Deutschland, das sich im Sinne von Frauen und Männern so positiv in die Erarbeitung der Konvention eingesetzt hat, bleibt nun zu wünschen, dass die Ratifizierung zügig vorgenommen wird.

Wegweisend

UN-Frauengruppe 2006

Für Ihren Einsatz und Ihren Erfolg erhielten die am Ende der 8. und letzten Sitzung in New York anwesenden Frauen mit Behinderung einen Extra-Aplaus.

Und dies zu Recht. Die Konvention für die Rechte von Menschen mit Behinderung ist die erste UN-Konvention überhaupt, welche die Berücksichtigung geschlechtsspezifischer Unterschiede ausdrücklich benennt.

Und für behinderte Menschen insgesamt ist noch etwas neu in dieser Konvention: es ist das erste weltweite Abkommen für Menschen mit Behinderung, das sich an einem sozialen Modell von Behinderung und nicht - wie bislang üblich - an dem medizinischen Modell orientiert.

Die Konvention zum Schutz der Rechte von Menschen mit Behinderung könnte somit in gleich zwei Bereichen wegweisend für zukünftige Konventionen und Abkommen sein.



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