Die Bundesregierung muss eine EU-Richtlinie zur Verbesserung des Gewaltschutzes, auch von abhängigen Personen, die im gleichen Haushalt leben, umsetzen.
Weibernetz begrüßt die Umsetzung, weist jedoch auf eklatante Leerstellen hin. Denn abhängige Personen, die selber häusliche Gewalt erleben, sollen nicht besser geschützt werden.
Das Bundesjustizministerium hat den Entwurf zur Verbesserung des Gewaltschutzes im Gewaltschutzgesetz (GewSchG) zur Umsetzung der EU-Richtlinie 2024/1385 im Oktober 2026 vorgelegt.
Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Familiengerichte künftig sowohl für die verletzte Person (Opfer) als auch für abhängige Personen im Haushalt die gleichen Schutzmaßnahmen anordnen können, ohne dass die abhängige Person hierfür einen eigenen Antrag stellen muss. So soll sichergestellt werden, dass somit alle besser vor dem Täter geschützt werden können. Mit dieser Maßnahme soll Artikel 16 Absatz 8 der o.g. EU-RiLi umgesetzt werden.
Weibernetz e.V. begrüßt diese Maßnahme.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass abhängige Personen (mit Beeinträchtigungen und Behinderungen) unter Umständen andere/weitere Schutzmaßnahmen benötigen als die verletzte Person, welche berücksichtigt werden müssen.
Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Tatperson die gesetzliche Betreuungsperson für die abhängige Person war. In diesem Fall müsste in einem Eilverfahren ein Betreuerwechsel beantragt werden.
Für die praktische Anwendbarkeit der gerichtlichen Maßnahmen zum Schutz abhängiger Personen rät Weibernetz e.V. zudem, neben Kindern der verletzten Person weitere Konkretisierungen für den möglichen Kreis abhängiger Personen zu benennen.
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