Recht auf Frauenpflege zum Schutz vor sexualisierter Gewalt verankern

Weibernetz e.V. - das Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung fordert die Bundesregierung anlässlich des Internationalen Frauentages auf, das Recht auf gleichgeschlechtliche Pflege gesetzlich zu regeln.

Derzeit ist es so, dass behinderte Frauen mit Pflegebedarf zwar den Wunsch äußern können, von einer Frau gepflegt zu werden. Sie haben jedoch keinen rechtlichen Anspruch auf die gleichgeschlechtliche Pflege.

"Gerade bei der Pflege im Intimbereich ist es nicht nur unangenehm von einem fremden Mann Assistenz zu bekommen. Die Gefahr von sexuellen Übergriffen ist enorm hoch" erläutert Brigitte Faber, Projektkoordinatorin im Weibernetz.

Der Rechtsanspruch auf gleichgeschlechtliche Pflege ist als Präventionsmaßnahme zum Schutz behinderter und pflegebedürftiger Frauen vor sexualisierter Gewalt zu sehen. Insbesondere Frauen, die einen hohen Unterstützungsbedarf haben, sind in hohem Maße von sexualisierter Gewalt betroffen. Eine Studie aus Österreich belegt, dass mehr als 60% der Frauen, die in Einrichtungen leben, sexualisierte Gewalt erlebt haben.

"Wir sprechen in diesem Zusammenhang von Frauen, die ihr ganzes Leben lang auf Assistenz und Pflege angewiesen sind. Es muss für alle Frauen selbstverständlich sein, für die Pflege im Intimbereich Personen ihres Vertrauens auszuwählen" so Faber abschließend.



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