„Nein zu Gewalt“ gilt für alle Frauen!

Viel zu lange wurde Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung verschwiegen. Damit muss jetzt Schluss sein!

Anlässlich des Internationalen Tags Nein zu Gewalt an Frauen am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. flächendeckend konkrete Maßnahmen gegen Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderung.

„Viel zu lange wurde Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Behinderung verschwiegen. Damit muss jetzt Schluss sein! Es bedarf konkreter Maßnahmen zum Schutz vor und zum Umgang mit Gewalt gegen behinderte Frauen“ fordert Martina Puschke, Projektleiterin im Weibernetz e.V.

Laut EU-Parlament erleben ca. 80% der Frauen mit Behinderung Gewalt. Damit sind sie doppelt so häufig betroffen wie nichtbehinderte Frauen. Besonders gefährdet sind Frauen, die durch Pflege, Assistenz oder das Leben in einer Einrichtung in Abhängigkeitsstrukturen leben.

„Präventionsmaßnahmen wie Kurse zur Selbstbehauptung speziell für behinderte Mädchen und Frauen, Präventions- und Interventionspläne in Einrichtungen, Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe etc. werden jedoch nur vereinzelt angeboten. Es fehlt entweder an einer Finanzierung oder an rechtlich verbindlichen Regelungen“ erläutert Puschke weiter.

Schutz vor Gewalt als Menschenrecht

Hier sieht die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. dringenden Handlungsbedarf – auch vor dem Hintergrund der im März 2009 in Deutschland in Kraft getretenen Behindertenrechtskonvention, die einen klaren Schutz vor Gewalt in jeglicher Form vorsieht.

„Den Menschenrechten in der Behindertenrechtskonvention folgend sind der Bund und die Länder nun verpflichtet, konkrete Maßnahmen zum Schutz vor Gewalt gegen Frauen (und Männer) mit Behinderung einzuleiten. Dazu gehört ein Recht auf die Wahl der Pflegeperson, auf Wunsch auch ein Recht auf Frauenpflege genauso wie verpflichtende Präventions- und Interventionspläne in allen Einrichtungen der Behindertenhilfe, das Einsetzen von Frauenbeauftragten in Einrichtungen“ fordert Puschke.

Das Modell „Frauenbeauftragte in Einrichtungen der Behindertenhilfe“ wird derzeit erfolgreich in dem gleichnamigen Projekt von Weibernetz e.V. erprobt. In Zusammenarbeit mit der Organisation Mensch zuerst zielt das Projekt auf die Ermächtigung von Frauen mit Lernschwierigkeiten, als konkrete Ansprechpartnerin für alle Fragen von Frauen in ihrer Einrichtung, arbeiten zu können.

Maßnahmen des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch nutzen

Derzeit tagt der von der Bundesregierung eingesetzte Runde Tisch gegen Kindesmissbrauch in verschiedenen Arbeitsgruppen. Umfangreiche Forderungen zum Schutz vor Gewalt werden erwartet. Weibernetz e.V. erwartet, dass alle Maßnahmen auch für den Bereich der Behindertenhilfe gelten und für alle Menschen mit Behinderung nutzbar sein müssen. „Die beste Notruf-Hotline nützt uns nichts, wenn gehörlose Frauen sie nicht nutzen können oder lernbeeinträchtigte Mädchen die Beraterin am anderen Ende nicht versteht!“ verdeutlicht Puschke abschließend beispielhaft.



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