Anlässlich der Veröffentlichung geplanter Sparmaßnahmen von Bund und Ländern im Rahmen der Eingliederungshilfe fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Bundesnetzwerk Weibernetz e.V. alle Verantwortlichen auf, die geplanten Änderungen zurückzunehmen und stattdessen die Rechte von Menschen mit Behinderungen konsequent an den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) auszurichten. Denn es zeichnet sich ein massiver Rückschritt der Selbstbestimmung von Menschen mit Beeinträchtigungen ab.
Bei dem Gespräch zwischen Bundeskanzler Friedrich Merz und den Ministerpräsident*innen vom 25. Juni 2026 wurde in dieser Woche der dazugehörige Beschluss nebst Anlagen veröffentlicht. In diesen wird deutlich, dass bei Assistenzleistungen nicht mehr die individuelle Unterstützung der Ausgangspunkt sein soll, sondern die gemeinsame Versorgung mehrerer Menschen („Poolen“).
Weibernetz weist ausdrücklich darauf hin, dass diese Entwicklung für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen besonders gefährlich und einschränkend sein wird. Denn wer auf Assistenz bei Körperpflege, Toilettengängen, Menstruationshygiene oder medizinischen Untersuchungen angewiesen ist, braucht Vertrauen und muss selbst entscheiden können, wer diese Unterstützung übernimmt. Gerade für Frauen mit Gewalterfahrungen ist die Möglichkeit, das Geschlecht der Assistenzperson zu wählen, von existenzieller Bedeutung. „Wird Pooling zum Regelfall, wird diese Wahl faktisch ausgehebelt“, konstatiert Beatrice Gómez, Referentin bei Weibernetz.
Hinzu kommt erschwerend, dass nach den Plänen künftig nicht die betroffene Person entscheiden soll, ob eine gemeinsame Assistenz für sie tragbar ist. Im Papier heißt es ausdrücklich „Die Entscheidung hierüber trifft der Leistungsträger.“
Damit erhalten Behörden weitreichende Entscheidungsmacht darüber, ob Kinder, Jugendliche und Erwachsene mit Beeinträchtigungen die Unterstützung erhalten, die sie tatsächlich benötigen. Das widerspricht dem Leitgedanken der Personenzentrierung und schwächt das Recht auf Selbstbestimmung, so wie sie die UN-BRK eigentlich fordert.
„Vor elf Jahren haben Selbstvertretungsorganisationen und Behindertenverbände dafür gekämpft, dass das Bundesteilhabegesetz seinen Namen verdient und die UN-Behindertenrechtskonvention endlich ernst genommen wird. Dass nun zentrale Rechte wieder infrage gestellt werden, obwohl echte Gleichstellung bis heute nie erreicht wurde, ist mehr als nur ein Seitenhieb.“ empört sich Beatrice Gómez.
Weibernetz hat sich im damaligen BTHG Prozess mit Nachdruck dafür eingesetzt, dass Frauen mit Beeinträchtigungen ihre Assistenz selbst bestimmen können, Leistungen nicht von Einkommen und Vermögen abhängig gemacht werden und die UN-BRK Realität wird.
Heute drohen diese hart erkämpften Fortschritte zurückgedreht zu werden. „Was hier als Verwaltungsvereinfachung verkauft wird, ist in Wahrheit der Versuch, individuelle Rechte dem Rotstift zu opfern. Selbstbestimmung darf nicht unter Finanzierungsvorbehalt gestellt werden. Frauen mit Beeinträchtigungen brauchen keine standardisierten Gruppenlösungen, sondern Unterstützung, die ihrem individuellen Bedarf im Sinne einer menschenrechtlich geprägten Lebensführung entspricht und ihre Sicherheit, Würde und Privatsphäre schützt.“ so Beatrice Gómez abschließend.
Die bundesweite Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. streitet für die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung. Sie setzt sich gezielt für den Schutz vor Gewalt gegen Frauen mit Behinderung, Intersektionalität und gegen Sexismus und Ableismus ein.
V.i.S.d.P. Martina Puschke
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