Gewalthilfegesetz konsequent barrierefrei umsetzen!

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die bundesweite Interessenvertretung von Frauen mit Beeinträchtigungen im Weibernetz e.V. bei der Umsetzung des Gewalthilfegesetzes die Bedarfe behinderter Frauen von Anfang an konsequent zu berücksichtigen und hat hierfür eine Handreichung „Schutz und Beratung: Barrierefrei!“ erstellt.

„Denn Barrierefreiheit ist der Schlüssel für Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen für einen gleichberechtigten Zugang zu Frauenhäusern und Beratungsstellen“, erläutert Martina Puschke, langjährige Koordinatorin im Weibernetz und ergänzt: „Dieser ist bislang in den meisten Fällen nicht gegeben, weshalb ihnen häufig Schutz verwehrt bleibt, obwohl sie zwei bis dreimal häufiger (sexualisierte) Gewalt erleben. Das ist menschenrechtlich nicht haltbar.“

Das Gewalthilfegesetz kann Abhilfe schaffen kann. Es ist Ende Februar 2025 in weiten Teilen in Kraft getreten. Das Kernelement des Gesetzes ist ein Rechtsanspruch auf Schutz und fachliche Beratung ab dem Jahr 2032 für alle Frauen und ihre Kinder, die häusliche oder geschlechtsspezifische Gewalt erfahren haben. Die Verantwortung für die Gewährleistung der Angebote des Hilfesystems liegt bei den Bundesländern. Diese nehmen in einem ersten Schritt Ausgangsanalysen vor, um den Ist-Stand des Frauenhilfesystems zu erheben. In einem weiteren Schritt folgt dann die Entwicklungsplanung. Der Bund stellt den Ländern ab 2027 bis 2036 zum anteiligen Ausgleich für die Belastungen aus dem Gewalthilfegesetz insgesamt ca. 2,6 Milliarden Euro zur Verfügung.

Martina Puschke stellt klar: „Für uns als bundesweite Selbstvertretungsorganisation ist absolut entscheidend, dass die Bedarfe von vulnerablen Gruppen in allen Phasen bis zur Einführung des Rechtsanspruchs auf Schutz und Beratung erhoben und berücksichtigt werden müssen und ihre Interessenvertretungen einbezogen werden. In unserer Handreichung „Schutz und Beratung: Barrierefrei!“ weisen zwei Checklisten für die Durchführung der Ausgangsanalysen in den Bundesländern sowie der anschließenden Entwicklungsplanung auf konkrete Basisinformationen aus Sicht von Frauen mit Beeinträchtigungen hin und es wird erläutert, dass Barrierefreiheit mehr als ein Zugang ohne Stufen bedeutet“.

Der Monitor Gewalt gegen Frauen zur Umsetzung der Istanbul Konvention vom Deutschen Institut für Menschenrechte legt dar, dass entsprechend der Angaben der Bundesländer lediglich etwa 17 Prozent der Beratungs- und Schutzeinrichtungen rollstuhlzugänglich sind, etwa 15 Prozent bieten Leichte Sprache oder Gebärdensprache an und nur etwa 7 Prozent verfügen über Beschriftungen in Braille-Schrift.

„Es ist also noch einiges zu tun, damit Frauen mit Beeinträchtigungen und ihre Kinder gleichermaßen Prävention, Schutz und Beratung bei Gewalt erhalten. Die zugesagten Investitionen des Bundes müssen nun für den diskriminierungsfreien Ausbau des Hilfesystems genutzt werden“, so Puschke abschließend.

Die Handreichung von Weibernetz e.V. „Schutz und Beratung: Barrierefrei!“ steht ab sofort online zur Verfügung. In Kürze können auch gedruckte Exemplare in Alltagssprache sowie in Leichter Sprache bestellt werden. Darüber hinaus wird eine Zusammenfassung in Deutscher Gebärdensprache erstellt.

Die bundesweite Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. streitet für die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung. Sie setzt sich gezielt für den Schutz vor Gewalt gegen Frauen mit Behinderung, Intersektionalität und gegen Sexismus und Ableismus ein.

V.i.S.d.P. Martina Puschke

 



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