Gewalt gegen Frauen geht alle an!

Anlässlich des Internationalen Tags gegen Gewalt an Frauen am 25. November fordert die Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. eine umfassende Gewaltschutzstrategie statt einzelner Maßnahmen zum Schutz und zu Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen.

Denn Gewalt gegen Frauen ist kein privates Problem. Deshalb reicht es auch nicht aus, individuelle Lösungen für die betroffenen Frauen zu suchen. Gewalt gegen Frauen ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Deshalb brauchen wir in Deutschland dringend eine umfassende Gewaltschutzstrategie, die breit aufgestellt ist und alle in den Blick nimmt. Die Mädchen und die Frauen, die geschützt werden müssen und die besonders häufig sexualisierte oder häusliche Gewalt erleben, die potenziellen Täter_innen, Familien, Schulen, Arbeitgeber_innen etc... Gewalt gegen Frauen und Mädchen geht alle an!

Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen erleben besonders häufig alle Formen von Gewalt. Sie erfahren beispielsweise zwei bis dreimal häufiger sexualisierte Gewalt sowohl in der Kindheit und Jugend, als auch im Erwachsenenalter.

„Wir müssen nicht nur dafür sorgen, dass es tragfähige Präventionsangebote gibt, die sich an alle Mädchen und Frauen richten, egal wo und wie sie wohnen. Auch der Schutz nach erlebter Gewalt ist wichtig. Hierfür müssen die Angebote barrierefrei werden. Und vor allen Dingen muss die Gesellschaft jede Form von geschlechtsspezifischer Gewalt ächten und aktiv werden, dass sie verhindert wird“

erläutert Martina Puschke, Projektleiterin im Weibernetz e.V.

Eine Gesamtstrategie zeichnet sich dadurch aus, dass es nicht nur Einzelmaßnahmen und –projekte für den Gewaltschutz gibt.

„Maßnahmen müssen ineinandergreifen, egal ob sie vom Bund, den Ländern oder Kommunen finanziert werden. Nur so wird eine wirkungsvolle Strategie daraus. Deshalb ist es so wichtig, an diesem Thema gemeinsam zu arbeiten“

konstatiert Puschke abschließend.

Vor fast drei Jahren ist in Deutschland die Istanbul-Konvention, ein Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt, in Kraft getreten. Die Istanbul-Konvention sieht auch Koordinierungsstellen im Bund und in den Ländern vor, um zum Beispiel Gewaltschutzmaßnahmen zu koordinieren.

Vor 11 Jahren ist die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft getreten. Die Vereinten Nationen haben das Fehlen einer wirksamen Gesamtstrategie zum Schutz vor Gewalt, insbesondere für Frauen und Mädchen mit Behinderungen bereits vor 5 Jahren angemahnt.

Die bundesweite Politische Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. setzt sich für die Verbesserung der Lebenssituation von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigung ein. Sie setzt sich gezielt für Chancengleichheit und Schutz vor Gewalt gegen Frauen mit Behinderung ein.

Gefördert wird die Interessenvertretung vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.



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