Behinderte Frauen im Gewaltschutzgesetz vergessen - Änderungen notwendig

Weibernetz e.V. fordert Änderungen im Gewaltschutzgesetz, welche die Lebenssituation behinderter Frauen berücksichtigen.

Anlässlich des Internationalen Tages gegen Gewalt gegen Frauen am 25. November fordert die politische Interessenvertretung behinderter Frauen des Weibernetz e.V. Änderungen im Gewaltschutzgesetz, welche die Lebenssituation behinderter Frauen berücksichtigen.

"Nach dem Gewaltschutzgesetz können Gewalttäter aus der Wohnung gewiesen werden. Das ist gut so. Was ist jedoch mit behinderten Frauen, die in Einrichtungen leben und dort Gewalt von Mitbewohnern erleben? Für diesen Personenkreis gibt es im Gewaltschutzgesetz keine Regelung" erläutert Bärbel Mickler vom Vorstand des Weibernetz e.V.

Das Gewaltschutzgesetz ist am 1. Januar 2002 in Kraft getreten. Eine der wichtigsten Regelungen besteht im so genannten Wegweisungsrecht des Täters aus der eigenen Wohnung. Für den Fall, dass der Täter jedoch gleichzeitig die Pflege- oder Assistenzperson der behinderten oder kranken Frau ist, gibt es keine Regelungen im Gesetz.

"Im Fall des Gewaltschutzgesetzes wird deutlich, dass die Interessenvertretung behinderter Frauen nicht am Gesetzgebungsprozess beteiligt war. Entsprechend sind behinderte Frauen im Gewaltschutzgesetz vergessen worden. Das muss dringend geändert werden!" fordert Mickler die neue Bundesregierung abschließend auf.

Der Verein Weibernetz e.V. - Bundesnetzwerk von FrauenLesben und Mädchen mit Beeinträchtigung ist die bundesweit anerkannte Interessenvertretung behinderter Frauen. In Deutschland leben ca. 4 Mio. Frauen mit Behinderung.

Das vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend finanzierte Projekt zur politischen Interessenvertretung behinderter Frauen setzt sich zur Verbesserung der Lebensbedingungen behinderter Frauen ein und weist zum Beispiel auf notwendige Gesetzesänderungen hin.



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