Antworten auf diese Frage hat Weibernetz dem Ausschuss der Vereinten Nationen übermittelt. Denn dieser will zur besseren Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) neue Leitlinien erarbeiten, welche die Bekämpfung mehrfacher und sich überschneidender Formen der Diskriminierung von Frauen und Mädchen mit Behinderungen in den Blick nehmen.
Dass Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen mehrfachdiskriminiert sind, ist seit langem bekannt. Aber offenbar nicht allen Staaten, die sich zur Umsetzung der UN-BRK verpflichtet haben. Den Vereinten Nationen ist bei den Staatenprüfungen aller Länder in den vergangenen Jahren aufgefallen, dass intersektionale Diskriminierungen in vielen Staatenberichten unberücksichtigt bleiben.
Für die Entwicklung entsprechender Leitlinien gab es einen internationalen Aufruf zur Einreichung von Beiträgen aus der Zivilgesellschaft. Weibernetz hat einen Beitrag erstellt und ist dabei der Frage nachgegangen, wie in Deutschland intersektionale Verschränkungen von Diskriminierungen aufgrund mehrerer Merkmale bei Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen berücksichtigt werden, sowohl in Gesetzen als auch in Statistiken und Maßnahmen.
Lesen Sie mehr zu dem Beitrag von Weibernetz für den Aufruf der Vereinten Nationen in der Rubrik Thema UN-Behindertenrechtskonvention
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