Weichen stellen für eine menschenrechtsbasierte und intersektionale Gleichstellungs- und Behindertenpolitik!

bunte Spielsteine durcheinander gewürfelt
Foto: Weibernetz

Vorschläge der Politischen Interessenvertretung behinderter Frauen im Weibernetz e.V. für die 20. Legislaturperiode

Wähler*innen wollen den Wechsel. Das haben die Ergebnisse der Bundestagswahl sehr deutlich gemacht. „Jünger, weiblicher, zukunftsorientiert“ lassen sich entscheidende Wünsche gerade jüngerer Wähler*innen zusammenfassen. Es geht ihnen um eine zukunftsfähige und lebenswerte Gesellschaft. Das Stoppen des Klimawandels ist dabei die größte gesellschaftliche Herausforderung.

Aus Sicht von Frauen mit unterschiedlichen Beeinträchtigungen im Weibernetz sind zudem eine menschenrechtsbasierte und intersektionale Gleichstellungs- und Behindertenpolitik entscheidend. Hierfür müssen jetzt die Weichen gestellt werden!

Deshalb machen wir bei Weibernetz uns stark für diese 5 Kernpunkte in der 20. Legislaturperiode:

1. Schaffen einer umfassenden Gewaltschutzstrategie

Um Artikel 16 der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) gerecht zu werden, müssen die Forderungen des UN-Fachausschusses zur Umsetzung der UN-BRK aus dem Jahr 2015 umgesetzt werden. Dazu gehört unter anderem eine umfassende, mit ausreichenden Finanzmitteln ausgestattete Gewaltschutzstrategie zum Schutz vor Gewalt an Frauen und Mädchen mit Behinderungen. Einzelne Schutzmaßnahmen ohne Gesamtstrategie reichen nicht aus.
Auch in der Istanbul-Konvention ist eine entsprechende Strategie zum Schutz vor Gewalt an allen Frauen gefordert. Sie muss vollumfänglich umgesetzt werden.

2. Schaffen einer gleichberechtigten, geschlechtergerechten und barrierefreien Gesundheitsversorgung

In der Gesundheitsversorgung gibt es insgesamt eine Vielzahl von Barrieren, so dass die Angebote und Leistungen zum Beispiel Menschen mit Behinderung nicht in gleichem Umfang und in gleicher Qualität zur Verfügung stehen. Das widerspricht sowohl deutschem Recht als auch dem Menschenrecht auf eine gleichberechtigte Gesundheitsversorgung nach Artikel 25 UN-BRK.

Die absolut unzulängliche Situation in der gynäkologischen Versorgung bestätigte eine wissenschaftliche Evaluation, die im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit 2019 vorgestellt wurde. Die umfangreichen Handlungsempfehlungen aus der 19. Legislaturperiode zum Abbau der vielfältigen Barrieren müssen nun umgesetzt werden.

3. Armut von Frauen bekämpfen

Frauen insgesamt sind von (Alters-)Armut bedroht. Frauen mit Beeinträchtigungen leben besonders häufig an der Armutsgrenze, während ihrer Erwerbsphase und im Alter. Dieser behinderungsbedingten Armut muss entgegen gewirkt werden, z.B. durch eine gezielte, geschlechtergerechte Rentenaufstockung.

4. Stärkung des Amts der Frauenbeauftragten in Einrichtungen

Seit 2017 muss in jeder Werkstatt für behinderte Menschen (WfbM) mindestens eine Frauenbeauftragte aus den Reihen der weiblichen Beschäftigten gewählt werden. Die Praxis zeigt, dass ihre Position in der Einrichtung gestärkt werden muss. Sie brauchen unter anderem: stärkere Mitbestimmungsrechte, zum Beispiel in den Bereichen Gewaltschutz und Gleichstellung.

5. Installierung einer durchgängig intersektionalen Gleichstellungs- und Behindertenpolitik

Alle gleichstellungs- und behindertenpolitischen Maßnahmen müssen durchgängig intersektional betrachtet werden. Alle müssen berücksichtigt werden: Menschen mit Behinderungen, Frauen, Mädchen, LGBTIQ*, Wohnungslose, Menschen egal welchen Alters, welcher Herkunft, welcher Religion, welchem Aufenthaltsstatus etc. Mehrdimensionalen Diskriminierungen muss entgegen gewirkt werden.

Für den intersektionalen Blick müssen alle entsprechenden Selbstvertretungsorganisationen einbezogen werden. Wir bei Weibernetz sind Expertinnen für die Belange von Frauen und Mädchen mit Beeinträchtigungen.

Kassel, 20.10.2021
Brigitte Faber, Martina Puschke



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