Die Bundesregierung muss eine EU-Richtlinie zur Verbesserung des Gewaltschutzes, auch von abhängigen Personen, die im gleichen Haushalt leben, umsetzen.
Weibernetz begrüßt die Umsetzung, weist jedoch auf eklatante Leerstellen hin. Denn abhängige Personen, die selber häusliche Gewalt erleben, sollen nicht besser geschützt werden.
Zudem weist Weibernetz darauf hin, dass abhängige Personen (mit Beeinträchtigungen und Behinderungen) unter Umständen andere/weitere Schutzmaßnahmen benötigen als die verletzte Person, welche berücksichtigt werden müssen.
Dies kann z.B. dann der Fall sein, wenn die Tatperson die gesetzliche Betreuungsperson für die abhängige Person war. In diesem Fall müsste in einem Eilverfahren ein Betreuerwechsel beantragt werden.
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